Mädchen steht bei Sonnenschein auf einer Wiese und hält einen Wildblumenstrauß in der Hand © iStock.com/ozgurcankaya

21. Mai 2026, 10:10 Uhr

Darf ich eigentlich? Wild­blu­men pflücken: Wo darf man das und wo ist es verboten?

Alles grünt und blüht, der Sommer steht in den Startlöchern. Warum sich nicht ein bisschen Grün und Bunt mit nach Hause nehmen – in Form eines Wildblumenstraußes? Prinzipiell spricht nichts dagegen. Allerdings solltest du ganz genau darauf achten, wo und was du pflückst. Ansonsten könnte dir ein saftiges Bußgeld blühen. Worauf du beim Blumenpflücken achten solltest, fassen wir dir hier zusammen.

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Blumen pflücken: Erlaubt oder verboten?

Im Herbst werden reifes Obst und leckere Pilze gesammelt, im Frühjahr Bärlauch gepflückt und im Sommer schöne Wildblumen? So einfach ist das leider nicht. Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt zwar grundsätzlich die sogenannte Handstraußregelung (§ 39), aber es gibt Einschränkungen.

Gemäß Handstraußregelung darf jeder wildlebende Blumen, Gräser, Moose, Früchte, Pilze oder Tee- und Heilkräuter in der freien Natur pflücken, allerdings

  • nur in geringen Mengen, d. h. so viel, wie zwischen Daumen und Zei­ge­fin­ger passt,
  • und nur an Orten, die keinem Betre­tungs­ver­bot unterliegen.

Ebenfalls darf „nur pfleglich entnommen werden“, was ein Ausbuddeln von Pflanzen samt Wurzelballen oder ein übermäßiges Sammeln ausschließt.

Außerdem ist die Handstraußregelung nur auf Pflanzen anwendbar, die nicht unter besonderem Schutz stehen – und dies sind eine Menge an Pflanzen, insbesondere Blumen. Wer einige Stiele gewöhnlichen Löwenzahn oder Kornblumen pflücken möchte, kann aber aufatmen: Das ist nicht verboten. Allerdings ist die schöne Kornblume auf der sogenannten Vorwarnliste, das heißt, ihre Bestände gehen stark zurück. Besser ist es also, sie stehen zu lassen.

INFO

Welche Blumen darf man nicht pflücken?

Für einige Blumen besteht ein grundsätzliches Verbot zum Pflücken, nämlich für gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) „besonders geschützte Arten“.

Achtung: Die Liste der geschützten Blumen ist lang, folgend findest du hier nur einige Beispiele:

  • wild wachsende Orchideen, Krokusse, Tulpen und Narzissen
  • Arnika
  • Eisenhut
  • alle Nelken und Enziane
  • Blaustern
  • Schach­blu­men
  • Schwert­li­li­en
  • die meisten Farne

Die streng geschützten Arten dürfen weder gepflückt, ausgegraben noch ganz oder teilweise abgeschnitten werden. Also am besten: Finger weg, so schön diese Blumen auch sind.

Wo kann man Blumen pflücken – und wo nicht?

Ob am Straßenrand, im Wald, Park oder auf der Wiese: Wo darf gepflückt werden und wo nicht? Grundsätzlich richtet sich das nach der Frage: Befindest du dich in einem Naturschutzgebiet oder nicht? Denn in Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das Pflücken von Blumen grundsätzlich verboten.

Bist du in einem Waldgebiet unterwegs, das nicht als Naturschutzgebiet oder Nationalpark ausgewiesen ist, darfst du also eine Hand voll Blumen pflücken – solange es sich nicht zum Beispiel um Frühblüher wie Schneeglöckchen oder Buschwindröschen handelt. Maiglöckchen sind übrigens ebenso geschützt.

Wann und wo du Blumen pflücken darfst, richtet sich also nach dem Schutz des Gebietes oder der Pflanze. Bist du dir nicht sicher, lässt du die Blumen lieber erst einmal stehen und recherchierst noch einmal nach, ob es erlaubt ist.

Familie mit zwei Kindern beim Blumenpflücken auf einer Wildblumenwiese
© iStock.com/freemixer

Strafen fürs Blu­men­pflü­cken: Diese Bußgelder kann es geben

Je nach Bundesland kann das illegale Pflücken oder gar Ausgraben geschützter Pflanzen unterschiedlich teuer werden. Hier einige Beispiele aus den Bundesländern.

Bun­des­landBußgeld von mindestens …… bis zu
   
Bayern50 Eurok. A.
Bran­den­burg50 Euro5.000 Euro
Bremen50 Euro20.000 Euro
Hamburg25 Euro50.000 Euro
Meck­len­burg-Vor­pom­mern50 Eurok. A.
Nie­der­sach­sen50 Eurok. A.
Nordrhein-Westfalen25 Eurok. A.
Rheinland-Pfalz76,69 Euro10.225,84 Euro
Saarland50 Eurok. A.
Sachsen50 Eurok. A.
Thüringen75 Eurok. A.

Wichtig zu wissen: Nicht immer bleibt es bei einem Bußgeld. Je nach „Schwere der Tat“ kann das illegale Blumen pflücken auch als Straftat statt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nämlich dann, wenn geschützte Arten in viel zu großen Mengen oder Pflanzen in Naturschutzgebieten ausgegraben werden, um sie zum Beispiel weiterzuverkaufen.

Im Frühjahr 2017 hatte ein Mann in Bayern eine große Menge Schneeglöckchen auf einer Wiese ausgegraben, um sie bei sich zuhause wieder einzupflanzen. Pech nur, dass er von Passanten dabei beobachtet und angezeigt wurde. Da er gegen das Naturschutzgesetz verstoßen hatte, leitete die zuständige Naturschutzbehörde ein Verfahren gegen ihn ein.

INFO

Gewerbs­mä­ßi­ge Entnahme von Pflanzen nur mit Genehmigung

Du führst ein kleines Restaurant und möchtest deinen Gastraum gern mit regional gepflückten Blumen schmücken? Oder du möchtest aus einem anderen beruflichen Grund mehr als einen Strauß Blumen in der freien Natur sammeln?

Dann benötigst du eine Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Sind die von dir anvisierten Pflanzen nicht gefährdet oder wird durch das Pflücken der Naturhaushalt an der betreffenden Stelle nicht erheblich beeinträchtigt, dann kannst du als gewerblicher Sammler mit Genehmigung auch größere Mengen entnehmen.

Wichtig ist allerdings, dass du trotzdem auf die „pflegliche Entnahme“ achtest. Ebenfalls benötigst du im Zweifel auch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers.

Blumen zum Sel­ber­pflü­cken: Hier darfst du zugreifen

Wenn du nicht auf selbst gepflückte Blumen verzichten willst, dann suchst du dir am besten ein Feld, auf dem das Blumen pflücken ausdrücklich erlaubt bzw. gewollt ist. Hiervon gibt es immer mehr in ganz Deutschland. Oftmals stammt das Angebot von Landwirten, die zu einem geringen Preis Blumen wie Gladiolen oder Sonnenblumen zum Selbstpflücken anbieten.

Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Online gibt es regionale Übersichtskarten, auf denen du sehen kannst, wo du in deiner Nähe so ein Feld findest. Hier kannst du dann auch ohne schlechtes Gewissen oder ein drohendes Bußgeld nach Herzenslust einen schönen Strauß für zuhause zusammenstellen. Aber Vorsicht: Achte unbedingt darauf, dass das Feld auch wirklich zum Selbstpflücken gedacht ist – meist geben dir Schilder Auskunft darüber.

Du willst in deinem eigenen Garten nicht nur Blumen und Gemüse sähen, sondern auch Bienen ein Zuhause bieten? In welchem Umfang du das darfst, liest du in unserem Ratgeber: „Bienen im Garten halten: Wann privates Imkern erlaubt ist“.

FAQ

  • Welche Blumen darf man nicht pflücken?

Es kommt darauf an, ob die Blume durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter Schutz steht oder nicht. Frühblüher wie Schneeglöckchen oder Krokusse dürfen zum Beispiel nicht gepflückt werden – Löwenzahn oder Kornblumen schon. Allerdings dürfen wildlebende Blumen grundsätzlich nur in geringen Mengen („Handstraußregelung“) gesammelt werden.

  • Welche Blumen darf man pflücken?

Du darfst prinzipiell Blumen in kleinen Mengen pflücken, die nicht unter einem besonderen Schutz stehen oder die nicht in einem Naturschutzgebiet wachsen. Löwenzahn am Wegesrand oder Gänseblümchen auf der Parkwiese gehören zum Beispiel nicht dazu und dürfen gepflückt werden.

  • Wo kann man Blumen selber pflücken?

In ganz Deutschland gibt es immer mehr Felder, auf denen legal Blumen gepflückt werden dürfen. Oftmals handelt es sich um ein Angebot der ansässigen Landwirte, die für die selbst gepflückten Blumen ein kleines Entgelt fordern. Am besten informierst du dich online, wo du ein solches Feld in deiner Nähe finden kannst. Achte unbedingt auf die Beschilderung vor Ort.

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