Ein Ehefähigkeitszeugnis ist notwendig, wenn binationale Paare heiraten möchten BillionPhotos.com, Fotolia

15. September 2017, 13:06 Uhr

Dokumente für die Hochzeit Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis: Wichtig für bina­tio­na­le Paare

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird benötigt, wenn ein binationales Paar heiraten will oder die Hochzeit in einem anderen als dem Heimatland stattfinden soll. Es nennt beide Verlobte und bestätigt, dass der Eheschließung nach geltendem Recht des Heimatlandes keine Hindernisse im Weg stehen.

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Wer braucht ein Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis und wo wird es ausgestellt?

Eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit brauchen folgende Personen:

• binationale Paare
• deutsche Paare, die im Ausland heiraten wollen
• ausländische Paare, die in Deutschland heiraten wollen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist tatsächlich nur für die Schließung einer traditionellen Ehe nötig. Für eine eingetragene Lebenspartnerschaft reicht eine Ledigkeitsbescheinung aus, also eine Bestätigung, dass der Antragsteller nicht verheiratet ist. Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber bewusst getroffen, da die meisten gleichgeschlechtlichen Paare grundsätzlich keine Bescheinigung der Ehefähigkeit bekommen würden.

Deutsche Staatsbürger beantragen die Bescheinigung ihrer Fähigkeit zur Eheschließung beim Standesamt ihres Hauptwohnsitzes. Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft müssen das Dokument bei der Innenbehörde ihres Landes oder dem zuständigen Konsulat beantragen.

Kosten und Dauer eines Antrags für ein Ehefähigkeitszeugnis

Rechtsschutz

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig und kostet in Deutschland zwischen 40 und 100 Euro. Die Ausstellung des Dokuments kann durchaus mehrere Monate dauern. Die Bescheinigung aus dem Ausland kann noch mehr Zeit benötigen und hohe Kosten verursachen, da ausländische Dokumente übersetzt, geprüft und beglaubigt werden müssen. Wenn Sie im Ausland heiraten möchten und die zuständige Behörde von Ihnen explizit einen Ledigkeitsnachweis fordert, müssen Sie zuerst ein Zeugnis der Ehefähigkeit erstellen lassen, auf dessen Grundlage dann ein Standesbeamter ein Ledigkeitszeugnis anfertigt.

In Ausnahmefällen kann auf das Ehefähigkeitszeugnis verzichtet werden; etwa dann, wenn der Heimatstaat grundsätzlich kein solches Dokument ausstellt oder die Besorgung des Zeugnisses mit unzumutbar hohen Kosten und Aufwänden verbunden wäre. Eine solche Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, muss beim örtlichen Standesamt beantragt werden. Die Entscheidung darüber fällt dann der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts. Bei einer positiven Entscheidung ersetzen dann eidesstattliche Beurkundungen oder ein Ledigkeitszeugnis das Ehefähigkeitszeugnis.

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