8 Punkte in Flensburg: Wann der Führerschein weg ist. Eine Person sitzt hinter dem Steuer eines Autos, der Blick ist auf die Straße gerichtet. ambrozinio, Fotolia

30. Oktober 2019, 15:00 Uhr

Durchatmen 8 Punkte in Flensburg: Wann der Füh­rer­schein weg ist

Was passiert eigentlich, wenn man 8 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) erreicht hat? Autofahrer müssen sich dann auf die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis einstellen. Wann der Führerschein weg ist und was der Maßnahme vorausgehen muss, liest du hier.

Du möchtest gegen einen Punkte-Bescheid vorgehen? Mit uns bist du dabei gut abgesichert. >>

Bevor 8 Punkte erreicht sind, wird der Fahrer ermahnt und verwarnt

Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 sieht das Gesetz vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, sobald auf dem Konto eines Verkehrsteilnehmers im Fahreignungsregister (bis 2014: “Verkehrszentralregister”) 8 Punkte eingetragen sind.

Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt jedoch nicht aus heiterem Himmel:

  • Wer 4 oder 5 Punkte in Flensburg ange­sam­melt hat, wird zunächst ermahnt.
  • Bei bis zu 5 Punkten besteht die Mög­lich­keit, an einem Fahr­eig­nungs­se­mi­nar teil­zu­neh­men und so einen Punkt abzubauen.
  • Ab einem Kon­to­stand von 6 oder 7 Punkten wird man noch einmal verwarnt.

Tipp: Wer unsicher ist, wie viele Punkte er aktuell im Fahreignungsregister hat, kann dies durch eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

8 Punkte in Flensburg: Was passiert dann?

Wenn 8 Punkte im Fahreignungsregister angesammelt sind, müssen Autofahrer damit rechnen, dass sie Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen und aufgefordert werden, ihren Führerschein abzugeben.

Dabei handelt es sich nicht um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot, sondern um die (vorerst) dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, auch als Führerscheinentzug bezeichnet. Ausführliche Infos zu diesem Thema findest du hier.

Dabei ist wichtig, dass der korrekte Ablauf eingehalten wurde: § 4 Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht vor, dass der Punktestand wieder auf 7 zu reduzieren ist, wenn der Fahrer 8 Punkte erreicht, aber zuvor nicht ermahnt oder verwarnt wurde.

Kommt es dabei zu zeitlichen Überschneidungen, muss manchmal ein Gericht entscheiden, ob der Fahrerlaubnisentzug rechtens war. So auch in einem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2017 zu entscheiden hatte (AZ 3 C 21.15):

  • Der Fahrer hatte sich im konkreten Fall auf das soge­nann­te Tat­tag­prin­zip berufen.
  • Bereits im März 2014 beging er den Verstoß, der sein Punk­te­kon­to auf 9 steigen ließ.
  • Aber erst im Januar 2015 erreichte ihn die Ver­war­nung wegen des Errei­chens von 7 Punkten, wenige Wochen später folgte dann der Fahrerlaubnisentzug.
  • Die Stufen des Maß­nah­men­ka­ta­logs seien nicht ord­nungs­ge­mäß durch­lau­fen worden, argu­men­tier­te der Fahrer.

Das Urteil fiel hier allerdings zum Nachteil des Klägers aus: Ein Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten erfolgt auch dann, wenn dieser Punktestand bei Verwarnung schon bestand, aber der verwarnenden Fahrerlaubnisbehörde noch nicht bekannt war, entschied das BVerwG.

Das Gericht verwies dabei auf den seit 2014 geltenden "Systemwechsel" seitens des Gesetzgebers: Der Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern hat seitdem Vorrang vor der Warn- und Erziehungsfunktion des Maßnahmensystems.

8 Punkte: Füh­rer­schein für immer weg?Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

Wenn die Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestands in Flensburg rechtswirksam entzogen wurde, bekommt der Fahrer sie nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit zurück.

Das heißt nicht zwingend, dass der Führerschein für immer weg ist – aber im Regelfall mindestens für 6 Monate. Frühestens nach Ablauf dieser gesetzlichen Sperrfrist können Autofahrer bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Ob dem Antrag entsprochen wird, hängt von den genauen Umständen ab. Häufig wird zuvor die Fahreignung überprüft, daher kommt der Fahrer in einem solchen Fall in der Regel um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht herum.

FAZIT
  • Seit 2014 gilt: Ab 8 Punkten im Flens­bur­ger Fahr­eig­nungs­re­gis­ter müssen Auto­fah­rer mit dem Füh­rer­schein­ent­zug rechnen.
  • Zuvor müssen sie aber verwarnt und ermahnt worden sein.
  • Den Füh­rer­schein gibt es nur auf Antrag zurück. Die Sperr­frist dafür beträgt min­des­tens 6 Monate.

Merken

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.