Blick durch die Windschutzscheibe aus einem Auto heraus, Blick auf einen Zebrastreifen ambrozinio, Fotolia

14. Oktober 2015, 11:26 Uhr

Rechtliches zum Fußgängerüberweg Zebra­strei­fen über­fah­ren: Bußgeld am Fußgängerüberweg

Ups! Sie haben einen Zebrastreifen überfahren, obwohl am Fahrbahnrand Fußgänger darauf gewartet haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. In Verbindung mit § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sichert der Fußgängerüberweg, wie die amtliche Bezeichnung für Zebrastreifen lautet, Personen im Straßenverkehr den rechtlichen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn Sie als Autofahrer dieses Fußgängerrecht missachten, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Tipp: Ein Verkehrs-Rechtsschutz lohnt sich sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer.

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Ver­hal­tens­re­geln am Fußgängerüberweg

Der Gesetzgeber hat in der StVO bestimmt, dass jeder Verkehrsteilnehmer in einem Fahrzeug am Fußgängerüberweg halten muss, sobald erkennbar wird, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer hier die Straße überqueren wollen. Sie sollten stets mit nur mäßigem Tempo an den Zebrastreifen heranfahren.

Außerdem darf in der Nähe weder überholt, noch im Stau oder bei stockendem Verkehr auf der Straßenmarkierung angehalten werden – der Fußgängerüberweg muss immer frei bleiben. Übrigens: Dieser ist nicht nur durch die weißen, breiten Linien auf der Straße, sondern stets auch durch eine zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet.

Diese Bußgelder drohen, wenn Sie den Zebra­strei­fen überfahren

Durch diese Verhaltensregeln sollen die "schwächeren" Teilnehmer am Straßenverkehr gestärkt und ihre Sicherheit erhöht werden. Sobald Sie als Autofahrer die entsprechenden Regelungen missachten und etwa einen Zebrastreifen überfahren, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen – in der Regel wird jedes Vergehen am Fußgängerüberweg außerdem mit einem Punkt in Flensburg geahndet.

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Wenn Sie einen Zebrastreifen überfahren, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, wird laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe in Höhe von 80 Euro fällig. Dasselbe gilt, wenn Sie nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerweg herangefahren sind oder wenn Sie ein anderes Fahrzeug am Zebrastreifen überholt haben – gefährden Sie dadurch andere, kostet das Vergehen 100 Euro. Kommt es durch Ihr Fehlverhalten sogar zum Unfall, werden Sie zu einem Bußgeld von 120 Euro zur Kasse gebeten.

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