Vorfahrt im Kreisverkehr: Die Rechtslage. Ein silbernes Auto biegt in einen Kreisverkehr ein. Foto-Ruhrgebiet, Fotolia

7. Juni 2016, 8:52 Uhr

Vorfahrtsregeln Vorfahrt im Kreis­ver­kehr: Die Rechtslage

Nicht immer hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt im Kreisverkehr. Es kommt dabei auf die Beschilderung an. Autofahrer sollten außerdem wissen, welche Vorfahrtsregeln im Zusammenhang mit querenden Fußgängern und Radfahrern gelten und wie die Vorfahrt im Kreisverkehr in anderen Ländern geregelt ist.

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Vorfahrt im Kreis­ver­kehr: Auf Beschil­de­rung achten

Wer Vorfahrt im Kreisverkehr hat, bestimmt die Beschilderung. Vor den meisten Kreisverkehren steht das runde blaue Schild mit den drei Pfeilen in Kombination mit einem dreieckigen rot-weißen Vorfahrt-gewähren-Schild. Nur dann gilt gemäß § 8 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss warten. Die Fahrzeuge, die bereits im Kreisverkehr sind, haben Vorfahrt. Fehlt das Vorfahrt-gewähren-Schild, dann ist der Kreisverkehr wie eine normale Kreuzung anzusehen: Es gilt rechts vor links. Die Vorfahrt im Kreisverkehr hat also das einfahrende Fahrzeug.

Eine besondere Herausforderung ist der mehrspurige Kreisverkehr. Die Vorfahrtsregeln gelten hier entsprechend. Beim Spurwechsel innerhalb des Kreisels muss geblinkt und abgewartet werden, bis andere Fahrer Platz machen. Wer den Kreisverkehr bereits an der ersten Ausfahrt wieder verlassen will, sollte sich sicherheitshalber sofort rechts einordnen.

Kreis­ver­kehr: Vorfahrt für Radfahrer?

Oft queren Radwege die Ein- und Ausfahrten am Kreisverkehr. Radfahrer haben gemäß § 9 StVO auf diesen Wegen Vorfahrt vor den Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren – denn wer den Kreisverkehr verlässt, biegt ab und muss daher Vorfahrt gewähren. Fahrzeuge, die den Kreisverkehr verlassen, müssen auch auf Fußgänger achten, die dort die Fahrbahn überqueren. Benutzen diese einen Zebrastreifen, haben sie in jedem Fall Vorrang.

RechtsschutzKreis­ver­kehr im Ausland: Abwei­chen­de Vor­fahrts­re­geln beachten

Nicht überall gelten dieselben Vorfahrtsregeln: Wer eine Auslandsreise mit dem Auto plant, sollte wissen, wie die Vorschriften beim Thema Vorfahrt im Kreisverkehr im jeweiligen Land aussehen. So weist der TÜV Nord zum Beispiel darauf hin, dass in Österreich, Italien und Frankreich im Kreisverkehr grundsätzlich rechts vor links gilt. Das bedeutet: Wer in den Kreisel einfährt, hat Vorfahrt – es sei denn, ein Verkehrsschild gibt etwas anderes vor. Dies ist vor allem in Frankreich häufig der Fall. In der Schweiz, in Spanien, Polen und Portugal hat hingegen wie in Deutschland das Fahrzeug Vorfahrt, das sich bereits im Kreisverkehr befindet. Das gilt auch in Großbritannien. Hier ist allerdings besondere Vorsicht geboten, denn der Kreisverkehr fährt entsprechend dem Linksverkehr ebenfalls links herum.

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