An einem unbeschrankten wie beschrankten Bahnübergang müssen Sie sich an die Verkehrsregeln halten Astrid Gast, Fotolia

20. Juli 2017, 9:28 Uhr

Durchmogeln lebensgefährlich Unbe­schrank­ter und beschrank­ter Bahn­über­gang: Wie reagieren?

An einem unbeschrankten oder beschrankten Bahnübergang die Durchfahrt eines Zuges abzuwarten, kann mitunter zu einer echten Geduldsprobe werden. Trotzdem sollten Sie sich dabei an die geltenden Verkehrsregeln halten. Denn nur so ist die größtmögliche Sicherheit beim Überqueren von Bahnübergängen gewährleistet.

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Züge haben grund­sätz­lich Vorfahrt

An Bahnübergängen treffen zwei verschiedene Verkehrsarten aufeinander, das macht sie so gefährlich. Denn der Bremsweg eines Zuges ist erheblich länger als der eines Autos. Daher gibt es genaue Vorschriften zum Überqueren von Bahnübergängen. Wichtigste Regel dabei: Der Bahnverkehr hat laut Straßenverkehrsordnung an einem mit einem Andreaskreuz gekennzeichneten Bahnübergang immer Vorrang. Auch an Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege ohne Andreaskreuz hat der Schienenverkehr Vorrang.

Grundsätzlich sollten Sie stets mit angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heranfahren, damit Sie einen näherkommenden Zug rechtzeitig sehen und hören. Weiße Baken mit roten Streifen am rechten Fahrbahnrand zeigen an, dass Sie sich einem Bahnübergang nähern. Aufgestellt sind diese Baken 240, 160 und 80 Meter vor dem Bahnübergang.

Beschrank­ter oder unbe­schrank­ter Bahn­über­gang? Schilder verraten es

Das Andreaskreuz aus zwei gekreuzten weißen Balken mit roten Enden weist darauf hin, dass unmittelbar dahinter der Bahnübergang folgt. Bis zu 10 Meter vor dem wichtigen Verkehrszeichen darf nicht gehalten werden, sollte es dadurch verdeckt werden. Ein Parkverbot besteht außerdem vor und hinter dem Andreaskreuz in einem Abstand von bis zu 5 Metern (innerorts) beziehungsweise 50 Metern (außerorts). Ein weiteres Verkehrsschild kündigt an, ob Sie mit einer Schrankenanlage rechnen können: Ein dreieckiges Warnschild mit rotem Rahmen und einem Zaunsymbol in der Mitte kündigt einen beschrankten Bahnübergang an. Ist in der Schildmitte ein Zugsymbol zu sehen, handelt es sich um einen unbeschrankten Bahnübergang. Manche Übergänge verfügen zudem über eine Lichtsignalanlage, bei der in der sogenannten Sicherungsphase ein gelbes Lichtsignal oder ein rotes Blinklicht leuchtet. Bei dauerhaftem Rotlicht steht die Durchfahrt des Zuges unmittelbar bevor.

Hohe Strafen bei Regelverstößen

Sobald sich ein Schienenfahrzeug ankündigt, müssen Sie vor dem Andreaskreuz anhalten. An einem unbeschrankten Bahnübergang ohne Signalanlage sollten Sie beim Heranfahren darauf achten, ob ein Pfeifsignal auf einen herannahenden Zug hinweist. Das Haltegebot gilt bereits bei noch nicht vollständig geschlossenen Schranken und auch während die Ampel am Bahnübergang noch gelbes Licht zeigt oder rot blinkt. Wenn ein Bahnmitarbeiter Ihnen Halt gebietet, müssen Sie ebenfalls unverzüglich stehen bleiben. Darüber hinaus ist es verboten, Kraftfahrzeuge an Bahnübergängen zu überholen. Bei stockendem Verkehr sollten Sie grundsätzlich nie in den Gleisbereich hineinfahren. Warten Sie in solchen Fällen vor dem Bahnübergang, bis Sie ihn vollständig überqueren können.

Unfälle an Bahnübergängen enden häufig dramatisch, daher drohen bei regelwidrigem Verhalten hohe Strafen. So kostet bereits das Heranfahren an einen Bahnübergang mit unangepasster Geschwindigkeit 100 Euro Bußgeld und wird zudem mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Wer als Kraftfahrer das Überqueren trotz geschlossener Schranken wagt, riskiert 700 Euro Bußgeld, zwei Strafpunkte im Verkehrszentralregister und drei Monate Fahrverbot.

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