privater Taxifahrer fährt junge Frau, die mit Coffee to Go und Tablet auf dem Rücksitz sitzt Kzenon, Fotolia

23. April 2015, 8:36 Uhr

Ausgebremst Uber-Urteil: UberPop stellt in Deutsch­land auf Mit­fahrta­rif um

Der US-Fahrdienst Uber reagiert auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem März und passt seinen Service UberPop nach Berlin, Hamburg und Düsseldorf nun auch in München und Frankfurt am Main an. Private Fahrer dürfen nur noch 35 Cent pro Kilometer verlangen. Dies entspreche laut "Reuters" nicht mehr dem Preisniveau eines Taxi-Dienstes, sondern eines Mitfahrservices.

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Seitdem Uber sich in Deutschland ausgeweitet hat, läuft die Konkurrenz Sturm gegen den umstrittenen Fahrdienst und konnte nun einen Erfolg vor Gericht einfahren. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann aber vollstreckt werden, da die Klägerin Taxi Deutschland eine Sicherheitssumme von 400.000 Euro hinterlegte. Betroffen sind bundesweit alle Fahrten, die Uber in Deutschland an Fahrer vermittelt, die weder Konzession noch Personenbeförderungsschein besitzen. Verlangen diese einen Fahrpreis, der über den Betriebskosten der Fahrt liegt, droht dem US-Unternehmen pro rechtswidrig vermittelte Fahrt ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, berichtet "rp-online".

Uber bezeichnete das Urteil im Gespräch mit "Reuters" als "eine Niederlage für alle, die sich mehr Wahlmöglichkeiten für ihre persönliche Mobilität wünschen", betonte aber auch, dass sich der Fahrdienst nicht aus Deutschland zurückziehen werde. Aktuell bietet Uber in Deutschland neben dem nun ausgebremsten UberPop, bei dem Privatleute als Fahrer mit ihrem eigenen Fahrzeug agieren, noch eine reguläre Taxi-Vermittlung (Uber-Taxi) sowie einen Mietwagenservice mit Chauffeur (UberBlack) an.

Probleme mit den Behörden hat der milliardenschwere US-Riese nicht nur in Deutschland, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern – darunter Spanien, Frankreich, Südkorea und die USA.

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