Privates Carsharing: Auto teilen ohne Risiko. Eine Frau sitzt im Auto und hält die Hand auf. Eine andere Person legt einen Autoschlüssel hinein. BillionPhotos.com, Fotolia

29. Juli 2016, 9:24 Uhr

Kostenersparnis Privates Car­sha­ring: Auto teilen ohne Risiko

Privates Carsharing bedeutet, dass sich mehrere Privatpersonen ein Auto teilen, etwa innerhalb der Nachbarschaft oder im selben Stadtteil. Nutzer können sich dazu auch über Internet-Plattformen verabreden. Was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Auto privat mieten oder Ihren eigenen Wagen für privates Carsharing zur Verfügung stellen, lesen Sie hier.

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Privates Car­sha­ring: Diese Vorteile bietet es

Personen, die sich für privates Carsharing interessieren, möchten in erster Linie Kosten sparen. Fahrzeughalter, die ihr Auto teilen, erhalten von jedem weiteren Nutzer eine Kostenbeteiligung. Diese wiederum sparen sich die Anschaffungskosten für einen eigenen Wagen, was sich besonders für diejenigen lohnt, die das Auto nur gelegentlich benötigen.

Ver­si­che­rungs­schutz beim privaten Carsharing

Wer sein Auto anderen überlässt oder ein fremdes Auto steuert, muss vorher überprüfen, ob für den Schadensfall ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die reguläre Kfz-Versicherung des Halters reicht beim privaten Carsharing üblicherweise nicht aus. Sie sollten daher prüfen, welche Zusatzversicherung diese am besten ergänzt. Keinesfalls sollten Sie gegen die Konditionen Ihres Kfz-Versicherers verstoßen und beispielsweise fremde Personen mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn ausdrücklich nur Sie selbst als Fahrer eingetragen sind. Kommt es dann zu einem Unfall, ist die Versicherung im Recht, wenn sie die Zahlung verweigert.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzDas sollten Sie beachten, wenn Sie Ihr Auto teilen

Privates Carsharing unter Nachbarn und Bekannten ist meist Vertrauenssache. Dennoch müssen vorher wichtige Details wie Nutzungszeiten und Versicherungsschutz geklärt werden, damit beide Parteien auf der sicheren Seite sind. Wenn Sie Ihr Auto teilen möchten und sich dazu auf einer Plattform in Internet registrieren, können sich auch fremde Nutzer bei Ihnen melden. Diese Anfrage ist zunächst unverbindlich. Sobald Sie dem Nutzer zugesagt haben und dieser zahlt, ist jedoch der Mietvertrag geschlossen. Vor allem bei Interessenten, die Sie nicht persönlich kennen, sollten Sie auf einen schriftlichen Vertrag und auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Zeitpunkt und Ort der Übergabe und Rückgabe sowie der Zustand des Wagens und eventuell schon vorhandene Mängel müssen dokumentiert werden, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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