Namensänderung: Im Führerschein Pflicht? Ocskay Mark, Fotolia

28. März 2017, 9:10 Uhr

Nach der Hochzeit Namens­än­de­rung: Im Füh­rer­schein Pflicht?

Muss nach einer Hochzeit oder einer Namensänderung aus anderem Grund auch der Führerschein angepasst werden? Oder können Autofahrer das bisherige Dokument weiterhin verwenden, ohne bei einer Polizeikontrolle in Erklärungsnot zu kommen?

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Namens­än­de­rung im Füh­rer­schein nicht verpflichtend

Da in Deutschland eine Ausweispflicht besteht, sollte möglichst bald nach einer Hochzeit der Name auf dem Personalausweis geändert werden, da er sonst ungültig ist. Dagegen ist die Namensänderung auf dem Führerschein nicht zwingend erforderlich, weil er nicht als Ausweisdokument dient. Sie ist aber zu empfehlen, weil es andernfalls in verschiedenen Situationen zu Verwirrung kommen kann – zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder wenn Sie ein Auto mieten wollen.

Das brauchen Sie beim Behördengang

Um eine Namensänderung im Führerschein vornehmen zu lassen, vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, zum Beispiel dem Bürgerbüro. Dort müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Sollte der Name dort noch nicht geändert sein, brauchen Sie außerdem einen Nachweis über die Namensänderung, also zum Beispiel die Heiratsurkunde. Für den neuen Führerschein benötigen Sie außerdem ein Lichtbild und es wird eine Gebühr fällig. Ob Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Behörde. Zum Beispiel brauchen Sie unter Umständen eine Karteikartenabschrift der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Das gilt allerdings nur, wenn ihr Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde und Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben.

Wenn Sie ein Auto besitzen, das auf Sie zugelassen ist, müssen Sie nach der Namensänderung auch die Zulassungsbescheinigung I und II anpassen lassen. Das ist bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich.

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