Feuerwehrzufahrt: Was beim Parken und Halten zu beachten ist © istock.com/ollo

27. Oktober 2021, 9:00 Uhr

Achtung, das wird teuer Feu­er­wehr­zu­fahrt: Was beim Parken und Halten zu beachten ist

Vor Feuerwehrzufahrten besteht gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Halteverbot. Da es allerdings keine einheitlichen Schilder für Feuerwehrzufahrten gibt, ist hier besondere Obacht geboten. Sonst kann ein Bußgeld drohen.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Vor Feu­er­wehr­zu­fahr­ten gilt absolutes Halteverbot

Grundsätzlich gilt: Das Halten und somit auch das Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist unzulässig. Die Kennzeichnung ist in Deutschland aber nicht einheitlich geregelt, sondern kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wenn du also in einer fremden Stadt unterwegs bist, solltest du besonders aufmerksam sein, damit du nicht versehentlich falsch parkst.

So ist eine Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet:

  • In der Regel findet sich min­des­tens ein rot gerahmtes, recht­ecki­ges Schild mit dem Wort “Feu­er­wehr­zu­fahrt”,
  • manchmal mit einem Zusatz wie zum Beispiel “(ständig) frei­hal­ten” oder “Hal­te­ver­bot nach StVO”.
  • In manchen Fällen ist auch das Zeichen für das absolute Hal­te­ver­bot mit auf­ge­prägt oder wird zusätz­lich angebracht.

 

Schild “Feu­er­wehr­zu­fahrt” kann auch gelten, wenn keine Einfahrt zu sehen ist

Egal, wie die Kennzeichnung genau aussieht – du solltest sie immer ernst nehmen. Parkst du dort und behinderst so die Ein- und Ausfahrt der Rettungsfahrzeuge, drohen Sanktionen.

Das musste zum Beispiel 2015 ein Autofahrer vor dem Verwaltungsgericht München erfahren: Er hatte die Beschilderung “Feuerwehrzufahrt” ignoriert und trotzdem davor geparkt, weil es an jener Stelle keinen abgesenkten Bordstein gab. Er war daher der Meinung, dort könne gar keine Zufahrt sein. Die Absenkung des Bordsteins sei aber unerheblich, so das Gericht (AZ M 7 K 15.500).

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied 2012 ähnlich: Es müsse keine Grundstückszufahrt zu erkennen sein, damit ein Bereich als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet werden könne. Die Beschilderung sei auch gültig, wenn es sich um einen Rettungsweg handele oder die Fläche im Notfall für Rettungsarbeiten benötigt werde, so das Gericht (AZ 14 K 2727/12).

INFO

Unterschied: Halten und Parken

Das Abstellen des Pkw in einer Halteverbotszone – also zum Beispiel vor einer Feuerwehrzufahrt – ist grundsätzlich verboten. Für die Höhe eines Bußgeldes kann der Unterschied zwischen Halten und Parken entscheidend sein:

  • Ein Fahrzeug hält, wenn der Fahrer das Auto nicht verlässt und nicht länger als drei Minuten mit dem Kfz stehen bleibt.
  • Beim Parken hingegen verlässt der Fahrer das Auto oder bringt es für eine längere Zeit­span­ne als drei Minuten zum Stehen.

 

So hoch ist das Bußgeld, wenn du vor einer Feu­er­wehr­zu­fahrt parkst

Für das Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt wird – je nachdem, ob dabei ein Rettungsfahrzeug behindert wird oder nicht –, ein Verwarnungsgeld von 10 Euro beziehungsweise 15 Euro fällig.

Für das Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt wird nach dem 2021 aktualisierten Bußgeldkatalog ein Buß- oder Verwarnungsgeld von 55 Euro erhoben. Das ordnungswidrige Parken mit Behinderung eines Einsatzfahrzeuges wird mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Du sollst ein Bußgeld zahlen, bist dir aber keiner Schuld bewusst – denn die Markierung der Halteverbotszone war für dich nicht eindeutig zu erkennen? Wie du gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen kannst, erfährst du hier.

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