Rücklichter eines Fernbusses Fotimmz, Fotolia

24. August 2015, 11:46 Uhr

Augen auf beim Einsteigen Falschen Fernbus erwischt – Recht auf Entschädigung?

Haben Sie ein Recht auf Entschädigung, wenn Sie in den falschen Fernbus steigen? Ein Ehepaar aus dem Sauerland hat genau deshalb gegen ein Busunternehmen geklagt. Die beiden wollten ursprünglich von Hamburg nach Hagen reisen, stiegen aber in den Fernbus nach Frankfurt am Main ein. Der Busfahrer hatte die Tickets kontrolliert und die Reisenden nicht auf den Fehler aufmerksam gemacht. Das Amtsgericht München hat nun entschieden.

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Der Fall: Unterwegs aus falschem Fernbus geworfen

Das Ehepaar zeigte beim Einsteigen in Hamburg dem Busfahrer die Tickets, die für die Verbindung Hamburg-Hagen ausgestellt waren. Alles schien in Ordnung, bis es in Hannover zu einer bösen Überraschung kam. Der Bus steuerte Frankfurt am Main an. Auf den Fehler aufmerksam geworden, weigerte sich der Fernbus-Fahrer, das Ehepaar weiter mitzunehmen. Es musste in Hannover aussteigen und sich für 90 Euro ein Zugticket nach Hagen kaufen. Doch die Pechsträhne war dort noch nicht zu Ende. Das Ehepaar verpasste die letzte Bahn nach Lüdenscheid. Für die Taxifahrt wurden weitere 45 Euro fällig. Die beiden Passagiere forderten von dem Busunternehmen eine Entschädigung für die entstandenen Mehrkosten.

Das Urteil: Paar hat keinen Anspruch auf Entschädigung

Da das Unternehmen nicht einlenkte, landete der Fall vor dem Amtsgericht München. Dieses entschied zugunsten des Transportunternehmens (AZ 122 C 7088/15). Für die Fahrt nach Frankfurt am Main habe kein Beförderungsvertrag bestanden. Der tatsächlich gebuchte Fernbus nach Hagen fuhr planmäßig ab, weshalb das Ehepaar keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Dies wäre nur bei einer Annullierung der Fall gewesen. Zudem bestehe für das Fernbus-Unternehmen keine Rechtspflicht, die Kläger am Einsteigen in den falschen Bus zu hindern. Das Ehepaar trage eine erhebliche Mitschuld am Einsteigen in den falschen Bus.

Kon­se­quen­zen für Fernbus-Reisende

Für Sie als Reisende bedeutet dies, dass Sie beim Einsteigen genau hinsehen sollten, ob der Fernbus auch das gewünschte Ziel erreicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie beim Busfahrer explizit nachfragen, wohin die Reise führt. Über Ihre weiteren Ansprüche als Fernbus-Reisende informiert der Streitlotse-Ratgeber : "Wenn der Fernbus Verspätung hat: Ihre Rechte".

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