Bagatellschaden am Auto: Wo liegt die Grenze? Eine Frauenhand tippt auf dem Display eines Smartphones. Im Hintergrund sind die Lichter zweier PKW zu erkennen. ipopba, Fotolia

27. September 2016, 9:06 Uhr

Blechschaden Baga­tell­scha­den am Auto: Wo liegt die Grenze?

Ist bei einem Unfall ein Bagatellschaden am Auto entstanden, hat das Auswirkungen auf das weitere Vorgehen. Doch wo liegt die Bagatellschadengrenze, und was müssen Sie tun, um auch im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu sein?

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Baga­tell­scha­den am Auto: Was bedeutet das?

Wenn bei einem Unfall lediglich ein geringer Blechschaden entstanden ist und keine Personen verletzt wurden, spricht man von einem Bagatellschaden. Ein solcher Schaden kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht streifen oder wenn es zu einem Zusammenstoß bei geringer Geschwindigkeit kommt. In einem solchen Fall muss der Unfall nicht zwingend von der Polizei aufgenommen werden. Die Beteiligten können sich aber bewusst dafür entscheiden.

Baga­tell­scha­den­gren­ze: 700 bis 750 Euro

RechtsschutzDie Bagatellschadengrenze bei einem Verkehrsunfall liegt je nach Fall bei Reparaturkosten von etwa 700 bis 750 Euro. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof 2004 mit einem Urteil bestätigt (AZ VI ZR 365/03). Allerdings ist es für Laien häufig schwer, die Schadenssumme nach einem Unfall realistisch einzuschätzen. Entsprechend ist ein Anruf bei der Polizei oft der sichere Weg, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es neben dem offensichtlichen, leichten Blechschaden noch weitere verborgene Schäden gibt. Diese Gefahr besteht vor allem bei Auffahrunfällen. Ein Gutachter kann in einem solchen Fall ebenfalls weiterhelfen.

Unfall: Wann Sie die Polizei rufen müssen

Ist bei dem Unfall die andere Partei nicht anwesend – zum Beispiel, weil Sie ein geparktes Auto angefahren haben –, müssen Sie grundsätzlich auch bei einem Bagatellschaden am anderen Auto Ihre Kontaktdaten hinterlassen und die Polizei informieren. Andernfalls handelt es sich um eine Unfallflucht und damit um eine Straftat. Sobald es bei einem Autounfall zu einem Personenschaden gekommen ist, liegt kein Bagatellschaden vor – auch wenn der Sachschaden sehr gering ausgefallen ist. Eine Aufnahme durch die Polizei ist dann ebenfalls erforderlich.

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