Mit einem Ausfuhrkennzeichen können Fahrzeuge aus der Europäischen Union ausgeführt werden Ivan Kurmyshov, Fotolia

11. September 2017, 11:06 Uhr

Exportkennzeichen außerhalb EU Aus­fuhr­kenn­zei­chen: Wichtig bei Über­füh­rung des Fahrzeugs

Das Ausfuhrkennzeichen ist ein Überführungskennzeichen, mit dem Fahrzeuge aus der Europäischen Union ausgeführt werden dürfen. Ab dem Tag der Zulassung ist es 14 Tage bis maximal ein Jahr gültig. Gut erkennbar ist ein Ausfuhrkennzeichen an dem roten Balken am rechten Rand des Nummernschildes: Hier ist das Ablaufdatum eingeprägt.

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Über­füh­rungs­kenn­zei­chen: Aus­fuhr­kenn­zei­chen versus Kurzzeitkennzeichen

Auch Kurzzeitkennzeichen dienen zur Überführung von Fahrzeugen – allerdings nur innerhalb der EU. Wenn das Fahrzeug die EU verlassen soll, müssen Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Auch von den roten Kennzeichen für Händler unterscheidet sich das Ausfuhrkennzeichen, denn es ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Verwenden Sie es für ein anderes Kraftfahrzeug als auf dem Antrag angegeben, drohen 50 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Aus­fuhr­kenn­zei­chen beantragen

Ihr Überführungskennzeichen zum Verlassen der EU beantragen Sie persönlich bei der örtlichen Zulassungsstelle. Dafür müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

• Personalausweis
• gelbe Versicherungskarte
Zulassungspapiere
• Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (teilweise inklusive Abgasuntersuchung)
• Kontodaten für die Kfz-Steuer
• alte Nummernschilder
• gegebenenfalls Nachweis über Außerbetriebsetzung

Teilweise zieht die Zulassungsstelle die alten Nummernschilder ein – nehmen Sie sie also sicherheitshalber mit, wenn Sie Ihr Ausfuhrkennzeichen beantragen. Gebrauchtwagen müssen Sie mitunter vorführen, bevor Sie ihr Exportkennzeichen erhalten.

Die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen liegen höher als bei einem Kurzzeitkennzeichen: 30 bis 50 Euro Gebühren bei der Zulassungsstelle plus 20 bis 40 Euro für die Anfertigung der Schilder. Auch die Haftpflichtversicherung ist außerhalb der EU teuer als innerhalb der EU-Grenzen: Im Schnitt zahlen Sie 80 Euro für 15 Tage.

Ver­si­che­rung bei Ausfuhrkennzeichen

Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung für den Wagen mit dem Ausfuhrkennzeichen. Teil- oder Vollkasko sind möglich, aber teuer und werden außerhalb der EU auch nur selten angeboten. Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine gelbe Doppelkarte, auf der ausgewiesen ist, für welchen Zeitraum das Fahrzeug versichert ist. Ihr Ausfuhrkennzeichen wird dann maximal für die Dauer ausgestellt, in der auch ein Versicherungsschutz besteht.

Der Vorteil von Überführungskennzeichen

Natürlich dürfen Sie auch mit einem ganz normalen Kfz-Kennzeichen ein Auto überführen. Der Vorteil von Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen besteht allerdings darin, dass mit Ablauf des Kennzeichens auch automatisch Ihre Verantwortlichkeit für den Wagen erlischt. Sollte danach ein Unfall mit dem Fahrzeug passieren, sind Sie nicht mehr haftbar.

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