
14. Februar 2017, 14:38 Uhr
Geldstrafe droht Arbeitgeber muss Führerschein-Gültigkeit überprüfen
Ein Arbeitgeber muss die Führerschein-Gültigkeit seiner Angestellten überprüfen, bevor er sie mit firmeneigenen Fahrzeugen zu Lieferfahrten auf die Straße schickt. Der Betreiber einer Bäckerei wurde vom Amtsgericht (AG) München zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er dieser Pflicht nicht nachgekommen war.
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Im verhandelten Fall war lediglich ein ausländischer Führerschein bei dem angestellten Fahrer vorhanden. Trotzdem überließ sein Chef ihm den Lkw der Bäckerei zum Ausfahren der Backwaren. Er hatte sich zwar die Fahrerlaubnis zeigen lassen, aber nicht überprüft, ob die Führerschein-Gültigkeit auch in Deutschland gegeben war. Dies war nicht der Fall, weil der Mann sich bereits seit mehr als sechs Monaten in Deutschland aufhielt und ein ausländischer Führerschein innerhalb dieses Zeitraums umgeschrieben werden muss. Damit war der Lieferant ohne gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs.
Vor Gericht erklärte der Leiter der Bäckerei, er habe nicht gewusst, dass der Führerschein in Deutschland nicht gültig sei. Das ließ das Amtsgericht München aber nicht gelten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro (AZ 912 Cs 413 Js 141564/16). Grundlage der Entscheidung war § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG), nach dem ein Fahrzeughalter nur dann anordnen oder zulassen darf, dass ein Dritter sein Fahrzeug führt, wenn er dessen Führerschein-Gültigkeit überprüft hat. Der Arbeitgeber hätte sich also nach Auffassung der Richter genauer über die geltenden Bestimmungen informieren und zum Beispiel bei einem zuständigen Amt nachfragen müssen.
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