
2. April 2015, 10:38 Uhr
Bei der Wahrheit bleiben Ferienwohnung vermieten: Tipps für Vermieter
Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten möchten und als Vermieter noch wenig Erfahrung haben, sollten Sie vor allem die folgenden Tipps in Sachen Werbung beachten. Fest steht: Die richtige Werbung ist das A und O, um eine Wohnung erfolgreich zu vermieten.
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Werbung: Tipps zu Preisangaben und Impressumspflicht
Um eine Ferienwohnung zu vermieten, müssen andere zunächst auf diese aufmerksam werden. Werbung via Flyer, Internet oder eine Zeitungsanzeige kann dabei helfen. Wichtig ist, dass Sie rechtliche Schwierigkeiten in Sachen Werbung erkennen und vermeiden. Häufiger Fehler: die Preisangabe. Wenn Sie die Mietpreise angeben, müssen Sie gemäß § 1 Preisangabenverordnung (PAngV) immer den Endpreis nennen. Dieser setzt sich aus allen Preisbestandteilen zusammen, die Mieter letzten Endes zahlen müssen. Leistungen wie etwa die Endreinigung werden ebenfalls im Endpreis umfasst.
Beachten Sie immer die Impressumspflicht. Diese gilt sowohl für eine mögliche Website als auch für Prospekte und macht Sie als Verantwortlichen für den Inhalt kenntlich. Sie sollten an dieser Stelle Ihre persönlichen Daten angeben und wie Sie über Internet und Telefon zu erreichen sind.
Ferienwohnung vermieten: Immer bei der Wahrheit bleiben
Häufig kommt es zu Streit zwischen Vermietern und Mietern, da Angaben in der Objektbeschreibung falsch oder ungenau sind. Zwar ist Werbung dafür da, das Objekt in einem guten Licht zu präsentieren, doch sollten Sie dabei nicht übertreiben oder unwahre Angaben machen – im Streitfall haften Sie für falsche Beschreibungen.
Wichtig: Qualitätszeichen wie Sterne werden nur dann verliehen, wenn die Ferienwohnung einer regelmäßigen Qualitätsuntersuchung unterzogen wurde. Geben Sie Qualitätskategorien an, ohne dass eine Qualitätskontrolle stattfand, handeln Sie wettbewerbswidrig und könnten Ärger bekommen.
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