Bei einem Wohnungseinbruch werden nicht nur Wertgegenstände sondern auch ihr Sicherheitsgefühl geraubt Christian Delbert, Fotolia

4. September 2017, 10:28 Uhr

Schnell und richtig handeln Woh­nungs­ein­bruch: So reagieren Sie richtig

Nach einem Wohnungseinbruch gibt es viel zu regeln – während der Schock noch tief sitzt, passieren dabei schnell Fehler, die teuer enden können. Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu bewahren und an alle nachfolgenden Punkte zu denken.

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Seien Sie kein Held, rufen Sie die Polizei

Wenn Sie einen Wohnungseinbruch feststellen, rufen Sie sofort über die 110 die Polizei. Ist der Einbrecher noch im Haus, versuchen Sie auf keinen Fall, ihn zu stellen. Merken Sie sich stattdessen Gesicht, Kleidung, Fluchtwagen oder sonstige Auffälligkeiten.

Verändern Sie den Tatort nicht

Auch wenn Sie den Impuls haben, das Chaos aufzuräumen: Tun Sie es nicht. Machen Sie zunächst Fotos von der Wohnung und Detailaufnahmen von Schäden, die der Einbrecher verursacht hat. Die Bilder sind sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Versicherung wichtig. Räumen Sie erst auf, wenn Versicherung und Polizei zugestimmt haben. Sind nämlich keine Einbruchsspuren zu sehen, ist der Schaden nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.

Sperren Sie Kre­dit­kar­ten und Telefone

Wenn der Einbrecher Bankkarten, Sparbücher oder Mobiltelefone hat mitgehen lassen, sperren Sie diese sofort. Andernfalls bleiben Sie womöglich auf dem Schaden sitzen, den er danach damit verursacht.

Haus­rat­ver­si­che­rung und Stehlgutliste

Rufen Sie unverzüglich Ihre Hausratversicherung an, um den Wohnungseinbruch zu melden. Sie erfahren dabei das weitere Vorgehen mit der Versicherung. Eventuell kommt ein Gutachter vorbei, der den Schaden beurteilen soll.

Alles, was beim Wohnungseinbruch gestohlen wurde, kommt auf die Stehlgutliste für Polizei und Versicherung. Im Idealfall fügen Sie Fotos und Kaufbelege bei. Als Nachweis, dass diese Dinge wirklich existiert haben, genügen im Zweifelsfall auch Schnappschüsse, auf denen Ihre Wohnung zu erkennen ist, oder Zeugenaussagen.

Gestoh­le­ne Dokumente melden und Vermieter kontaktieren

Wurden Unterlagen wie Personalausweis oder Reisepass gestohlen, melden Sie das Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Sollten Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, können Sie diese online sperren. Informieren Sie auch Ihren Vermieter über den Wohnungseinbruch, damit kaputte Schlösser oder Fenster schnell ausgetauscht werden.

Suchen Sie sich psy­cho­lo­gi­sche Unterstützung

Bei einem Wohnungseinbruch nimmt der Einbrecher nicht nur Geld und Wertsachen mit, sondern raubt Ihnen wahrscheinlich auch das Gefühl von Sicherheit. Scheuen Sie sich nicht, psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen.

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