Ist Streusalz verboten? Rechtliches zum Streuen im Winter © iStock.com/Felix Neuhaeuser

13. Dezember 2022, 9:30 Uhr

Darf ich eigentlich? Ist Streusalz verboten? Recht­li­ches zum Streuen im Winter

Im Winter sind bei Schnee oder Glatteis oft die Anwohner verpflichtet, den zum Haus gehörigen Gehweg zu streuen und zu räumen. Zum Streuen können verschiedene Mittel verwendet werden – in vielen Gemeinden ist allerdings der Einsatz von Streusalz verboten. Warum das so ist, wann Ausnahmen gelten können und mit welchen Alternativen du ein Bußgeld vermeiden kannst, liest du hier.

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Wer darf Streusalz verwenden?

Für die Verwendung von Streusalz gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Ob für dich beim Winterdienst als Privatperson Streusalz erlaubt ist, regelt deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Entsprechende Verordnungen kannst du im Internet finden oder im Rathaus erfragen. Meist gilt, dass der Einsatz von Streusalz dem öffentlichen Winterdienst vorbehalten ist, der bei Schnee- und Eisglätte schnell für freie Straßen sorgen muss. Wenn du privat den Bürgersteig vor deiner Haustür räumen musst, solltest du vielerorts besser zur Schneeschaufel greifen und alternative Streumittel verwenden.

Streusalz verboten: Warum eigentlich?

Streusalz scheint auf den ersten Blick das ideale Mittel beim Winterdienst zu sein. Dank seiner speziellen physikalischen Eigenschaften lässt es Eis und Schnee nicht nur bei Minustemperaturen schnell schmelzen: Es verhindert dabei auch für eine Weile, dass sich auf den Gehwegen erneut Glätte bildet.

Allerdings ist Streusalz nicht sehr umweltfreundlich. Es besteht zwar – wie Speisesalz – zu einem großen Teil aus Natriumchlorid, ist jedoch nicht zum Verzehr geeignet, da Rieselhilfsstoffe und andere Begleitstoffe oder künstliche Zusätze beigemengt wurden. Zudem kann es Kontaktschäden oder Verätzungen bewirken, weshalb es nie mit der bloßen Hand ausgestreut werden sollte.

Auch der Straßenbelag wird durch das Salz beschädigt und Tiere, die über die salzigen Flächen laufen, können sich an den Pfoten verletzen. Sickert es über das Schmelzwasser in den Boden oder gelangt in die Kanalisation, belastet es das Grundwasser und bewirkt auf lange Sicht, dass Pflanzenwurzeln schlechter wachsen, die Pflanzen daher weniger Wasser aufnehmen können und so möglicherweise absterben. Kommt es zu Wurzelschäden an Bäumen, können diese umstürzen und zu Gefahrensituationen führen.

Streusalz kann durch seine korrosive Wirkung außerdem Fahrzeuge oder Bauwerke schädigen, da es Lacke und Metalle, aber auch Beton oder Ziegel angreift. Aus diesen Gründen setzt auch der Winterdienst der Stadt oder Gemeinde meist kein reines Streusalz ein, sondern verwendet ein Gemisch aus Salz und abstumpfenden Mitteln wie Sand.

Streusalz verwendet trotz Verbot: Das sind die Konsequenzen

Hältst du dich nicht an die Regelungen deiner Gemeinde, droht unter Umständen ein Bußgeld. Streusalz trotz Verbot zu verwenden, wird als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet. Die Höhe regelt jede Kommune für sich. Allerdings gibt es oft Ausnahmen bei extremen Wetterverhältnissen: So darf an vielen Orten bei Blitzeis oder Eisregen, aber auch bei hartnäckigen Vereisungen beispielsweise auf Treppen Streusalz zu Hilfe genommen werden.

Mit diesen Alter­na­ti­ven ver­mei­dest du Bußgelder im Winter

Bei gewöhnlichem Winterwetter solltest du jedoch umweltschonende Alternativen verwenden, wenn in deiner Gemeinde Streusalz verboten ist. Diese Streumittel schmelzen das Eis zwar nicht, setzen sich aber darin fest und sorgen so für eine abstumpfende Wirkung, die die Rutschgefahr deutlich mindert. Zu den beliebtesten zählen:

  • Sand
  • Kies und Splitt
  • Ton- oder Lavagranulat

Als ungeeignetes Streugut haben sich Hobelspäne erwiesen: Diese saugen sich mit Feuchtigkeit voll und erhöhen die Rutschgefahr sogar, statt den vereisten Boden abzustumpfen. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ 6 U 92/12) wurde der Klägerin, die auf einem vereisten Gehweg ausgerutscht war und sich dabei den Arm gebrochen hatte, 50 Prozent des entstandenen Schadens zugesprochen: Der vereiste Gehweg war durch die Bestreuung mit Hobelspänen in einem verkehrswidrigen Zustand. Da die Klägerin jedoch auf einen nicht vereisten Bereich hätte ausweichen können, wurde ihr eine Teilschuld zugesprochen.

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