Nahaufnahme eines Wespennests ©istock.com/jhorrocks

21. Juni 2021, 9:00 Uhr

Fake oder Fakt? Wes­pen­nest entfernen: Das ist rechtlich zu beachten

Wer ein Wespennest an seinem Haus, Balkon oder Gartenschuppen entdeckt, möchte es meist schnell loswerden. Schließlich können die Insekten im Sommer ziemlich unangenehm werden, wenn man draußen gemütlich grillen oder ein Eis essen möchte. Aber eigentlich ist es ja verboten, das Nest zu entfernen und dabei gezwungenermaßen Wespen zu töten, oder? Wann und wie du dich der lästigen Insekten entledigen darfst, verrät der Streitlotse.

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Wespen unter Natur­schutz: Wer ein Nest entfernt, riskiert ein Bußgeld

So zahlreich, wie Wespen im Sommer oft umherfliegen, mag es mancher kaum glauben – aber die Insekten stehen tatsächlich unter Naturschutz, wie übrigens auch Hornissen. Da ihre Nester oft rigoros von Menschen entfernt werden, sind viele heimische Wespenarten auf der Roten Liste gefährdeter Arten aufgeführt. Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Wespen sind zudem als wild lebende Tiere grundsätzlich durch § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geschützt. Das bedeutet: Laut Gesetz ist es verboten, sie ohne “vernünftigen Grund” zu töten beziehungsweise ihr Nest zu entfernen oder zu zerstören. Wer dies tut, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Wie hoch dieses maximal ausfallen kann, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Vier- bis fünfstellige Beträge sind durchaus möglich.

Und was ist ein “vernünftiger Grund”, um ein Wespennest zu entfernen? In der Regel ist dieser immer dann gegeben, wenn die Wespen eine konkrete Gefahr für Menschen darstellen.

Gefahr durch ein Wes­pen­nest: Natur­schutz­be­hör­de einschalten

Wenn die Wespen nicht einfach nur beim Kuchenessen stören, sondern ein Hausbewohner ernsthaft um seine Gesundheit fürchten muss – etwa wegen einer Allergie –, solltest du dich an die örtliche Naturschutzbehörde wenden. Die erreichst du über deine Stadt- oder Landkreisverwaltung.

Eine fachkundige Person beurteilt dann vor Ort, ob eine Umsiedlung des Wespenvolks möglich ist. Ist dies nicht möglich und stellt das Nest potenziell eine Gefährdung für Menschen dar, kann der Experte entscheiden, dass es entfernt werden darf. Dafür musst du einen förmlichen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Kosten für die Entfernung musst du selbst tragen.

Das Entfernen solltest du während der Sommermonate dennoch besser Fachleuten überlassen, sobald die Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben hat. Wer sich selbst ohne Schutzkleidung an einem Wespennest zu schaffen macht, riskiert, gestochen zu werden.

In einer akuten Gefahrensituation kann auch die Feuerwehr helfen und ein Wespennest entfernen oder umsiedeln – zum Beispiel, wenn es sich in ungünstiger Lage an einer Kindertagesstätte, einem Altenheim oder einem Krankenhaus befindet.

INFOBOX

Erlaubt: Alte Wespennester entfernen

Kommt der Spätherbst und mit ihm der erste Nachtfrost, kannst du alte Wespennester beruhigt selbst entfernen, ohne Stiche oder Strafen befürchten zu müssen. Dann leben keine Insekten mehr darin. Naturschützer raten sogar dazu, damit die Wespen ihr Nest im Folgejahr nicht wieder an derselben Stelle bauen und der Ärger gar nicht erst entsteht.

Lästiges Wes­pen­nest: Was tun, wenn der Vermieter nicht handelt?

Wer sich als Mieter von einem Wespennest am Haus gestört fühlt, sollte zuerst seinen Vermieter ansprechen. Dieser muss die zuständige Behörde informieren – oder die Feuerwehr, wenn Gefahr im Verzug ist.

In Gefahrensituationen dürfen Mieter auch selbst die Behörden einschalten, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig reagiert. Das Amtsgericht Würzburg hat in einem solchen Fall im Sinne einer Mieterin geurteilt, die ein Wespennest von der Feuerwehr entfernen ließ, um ihr Kleinkind zu schützen (AZ 13 C 2751/13). Den Vermieter hatte sie zuvor telefonisch nicht erreicht. Die Richter verwiesen auf § 536a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Demnach kann ein Mieter Mängel selbst beseitigen lassen, sofern dies umgehend erforderlich ist. Der Vermieter muss ihm anschließend die Kosten erstatten.

Wenn keine Gefahr im Verzug ist, du aber durch ein Wespennest über längere Zeit erheblich beeinträchtigt wirst und dein Vermieter nicht reagiert, hast du möglicherweise das Recht auf eine Mietminderung. In einem solchen Fall kann dich ein Anwalt beraten.

FAZIT
  • Wespen stehen unter Natur­schutz, deswegen dürfen ihre Nester nur aus gutem Grund entfernt werden – etwa in einer akuten Gefah­ren­si­tua­ti­on oder bei hohem gesund­heit­li­chen Risiko für Haus­be­woh­ner, bei­spiels­wei­se für Allergiker.
  • Die zustän­di­ge Natur­schutz­be­hör­de ent­schei­det, ob ein Nest umge­sie­delt oder entfernt werden kann. Die Aus­füh­rung solltest du anschlie­ßend Fach­leu­ten überlassen.
  • Mieter dürfen selbst die Behörden benach­rich­ti­gen, wenn der Vermieter nicht schnell genug handelt. Auch eine Miet­min­de­rung ist manchmal möglich, wenn ein Wes­pen­nest eine große Ein­schrän­kung bedeutet.
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