Chihuahua Hund blickt durch das Gitte eines Balkons Kzenon, Fotolia

30. September 2015, 14:00 Uhr

Haarige Angelegenheit Ständig Ärger mit Nachbarn – wie ein Streit belastet

Laute Nachbarn, die Türen knallen oder heftige Diskussionen führen, sind schon Strafe genug. Doch was, wenn auch noch ein vierbeiniger Störenfried mitmischt? Streitlotse hat mit einer betroffenen Mieterin gesprochen, in deren Fall ein Hund für jede Menge Unruhe im Haus gesorgt hat. Doch was musste passieren, dass der Ärger mit den Nachbarn dermaßen aus dem Ruder gelaufen ist? Und wie hat der Nachbarschaftsstreit ihren Alltag beeinträchtigt?

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Vier Pfoten sorgen für Ärger mit Nachbarn

Das Zusammenleben unter einem Dach kann durchaus harmonisch sein. Dass es auch anders geht, hat Alena Goldmann* am eigenen Leib erfahren. In dem Mehrfamilienhaus herrschte eigentlich immer eine gute Stimmung und es gab selten Reibereien. Doch vor einem Jahr zog ein Vierbeiner ins Haus, der künftig für viel Ärger sorgen sollte. „Als unsere Nachbarn sich letztes Jahr einen Hund anschaffen wollten, haben wir zusammen mit den anderen fünf Parteien des Hauses, der Anschaffung schriftlich zugestimmt, da unser Vermieter nur unter dieser Voraussetzung eingewilligt hat“, erinnert sich Alena. Wenn das Halten eines Haustieres im Mietvertrag nicht verboten ist, kann der Vermieter abwägen, ob die Haltung eines Hundes die Interessen der betroffenen Parteien gleichermaßen berücksichtigt und nicht zu sehr einschränkt. Hierzu zählen Kriterien wie:

  • Rasse und Größe des Tieres
  • Verhalten und Anzahl der Hunde
  • weitere Tiere in der Wohnung
  • soziales Umfeld der Wohnung
  • per­sön­li­che Ver­hält­nis­se des Mieters, ins­be­son­de­re das Alter
  • Anzahl weiterer Tiere und Hunde im Haus
  • bisherige Hand­ha­bung des Vermieters
  • besondere Bedürf­nis­se des Mieters (Blin­den­hund)

Hun­de­haa­re als StreitursacheÄrger mit dem Vermieter? Informieren Sie sich hier

Da die Vermieterin die Interessen der Nachbarn als ausreichend berücksichtigt erachtete, wurde die Anschaffung des Hundes lediglich an Auflagen geknüpft. „Unsere Nachbarn mussten schriftlich zusichern, dass sie beispielsweise Hundehaare aus dem Hausflur entfernen“, erklärt Alena Goldmann. Doch die Mieter haben sich nicht daran gehalten und so begann der Streit zwischen den Nachbarn. Bald waren die Haare überall. Sie wurden meist über den Balkon entsorgt. Das Resultat: Zwar gab es wie versprochen keine Haare im Treppenhaus, doch dafür in Hülle und Fülle auf dem Balkon von Alena, ihrer Familie und den anderen Bewohnern. „Unsere Nachbarn haben die Hundedecke täglich vom Balkon über uns ausgeschüttelt. Die Haare sind einfach überall: im Kinderzimmer, das an den Balkon angrenzt, auf den Küchenkräutern und auf den Klamotten, die ich draußen trockne“, berichtet Goldmann.

Gemütlich auf dem Balkon sitzen hat sich damit auch erledigt. „Wir fühlen uns unwohl und hilflos in unseren eigenen vier Wänden“, so Alena Goldmann weiter. Der Haussegen hängt im gesamten Wohnhaus schief und es herrscht eisige Stille, wenn sich Hundehalter und Nachbarn im Hausflur begegnen. „Wir können nicht verstehen, wie man sich so vehement wehren kann, die Hundehaare vernünftig zu entsorgen“, wundert sich Goldmann.

Ver­bün­de­te helfen bei Ärger mit Nachbarn

Doch was macht man, wenn der Ärger mit Nachbarn solche Ausmaße annimmt und zur ständigen Belastung wird? Die Antwort: Sich mit anderen Nachbarn, die sich ebenfalls belästigt fühlen, zusammentun und handfeste Beweise sammeln. „Ich habe mittlerweile schon eine ganze Supermarkttüte Fell gesammelt, die ich der Vermieterin zeigen möchte“, erzählt Alena Goldmann. Denn auch nach mehrmaligem Bitten, die Hundedecke woanders auszuschütteln als auf dem Balkon, hörten die Hundehalter nicht auf.

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Experte für Mietrechtsfälle Anwalt Dr. Klaus Gekeler von der Kanzlei Dr. Kroll und Partner rät: „Die anderen Mieter des Hauses können gegen ihren Vermieter vorgehen und diesen veranlassen, dass er etwas gegen den Störer unternimmt. Tut er das nicht, kann das zu Minderungsansprüchen oder bei fortgesetzter Gleichgültigkeit bis hin zur Vertragskündigung führen.“ Die Störung durch Ausschütteln der Hundehaare muss aufhören, soviel ist für Familie Goldmann klar. Unter Androhung rechtlicher Konsequenzen werden Sie den Vermieter jetzt auffordern, das Ausschütteln der Hundehaare über den Balkon zu unterbinden. „Wenn diese Störungen des Hausfriedens dann nicht bald aufhören, bleibt uns nichts anderes übrig, als notfalls mit gerichtlicher Hilfe darauf zu drängen, dass der Hund wieder wegkommt“, sagt Goldmann.

*Name von der Redaktion geändert

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