19. September 2016, 9:40 Uhr
Sicherheit für Bauherren Photovoltaikanlage: Ist eine Baugenehmigung nötig?
Für viele bauliche Veränderungen am Eigenheim ist eine Baugenehmigung erforderlich. Bei Photovoltaikanlagen ist dies oft nicht der Fall. Es gibt allerdings einige Ausnahmefälle, in denen der Behördengang für Bauherren und Hausbesitzer doch notwendig wird.
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Photovoltaikanlage: Oft genehmigungsfrei bis zu einer bestimmten Größe
Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt vor, dass bei Bauvorhaben auf Umweltschutzbelange zu achten ist – auch, indem erneuerbare Energien genutzt werden. Entsprechend dürfen kleinere Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Immobilien, etwa einem Einfamilienhaus, in der Regel ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die genauen Vorgaben – zum Beispiel, bis zu welcher Größe der Photovoltaikanlage dies gilt – sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Zur groben Orientierung: In vielen Bundesländern beginnt die Baugenehmigungspflicht, wenn die Photovoltaikanlage größer als drei mal neun Meter ist.
Baugenehmigung notwendig? Bebauungsplan beachten
Wenn Sie für Ihre geplante Photovoltaikanlage laut Landesbauordnung keine Genehmigung benötigen, sollten Sie zur Sicherheit anschließend noch einen Blick in den Bebauungsplan Ihrer Wohngegend oder Ihres Baugebiets werfen. Gemeinden und Städte können dort in einigen Bundesländern gesonderte Regelungen zur Baugenehmigungspflicht erlassen. Wenn Sie sich umfassend absichern möchten, empfiehlt es sich, beim örtlichen Bauamt eine Bauanzeige über das geplante Vorhaben einzureichen. Die Behörde muss dann selbst prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.
Auch bei einer genehmigungsfreien Photovoltaikanlage sollten Sie selbstverständlich darauf achten, dass diese sicher und fachgerecht montiert wird. Kommt es zu Unfällen oder einem Brand, haften Sie sonst gegebenenfalls auch für Schäden an Nachbarhäusern.
Denkmalschutz kann Baugenehmigung erfordern
Vorsicht ist bei denkmalgeschützten Immobilien geboten: Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass der Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach genehmigungspflichtig ist. Aufpassen sollten Sie auch, wenn Sie lediglich in der Nähe eines denkmalgeschützten Gebäudes leben. Oft erstreckt sich die Baugenehmigungspflicht aus Brandschutzgründen auch auf die Umgebung des geschützten Hauses. Beim sogenannten Ensembleschutz können ganze Straßenzüge oder sogar Stadtteile beteiligt sein. Mit einer kurzen Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde sind Sie auf der sicheren Seite.
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