Mietpreisbremse: Gesetzesentwurf wird planmäßig umgesetzt fabstyle, Fotolia

25. Februar 2015, 15:24 Uhr

Einigung in der Koalition Miet­preis­brem­se: Geset­zes­ent­wurf wird planmäßig umgesetzt

Seit Oktober streitet die Große Koalition um einen Gesetzesentwurf der SPD zu einer geplanten Mietpreisbremse. Nachdem das Kabinett den Entwurf beschlossen hatte, gab es im Bundestag Widerstände bei der CDU. Nun scheint der Streit um die Details der Mietpreisbremse jedoch ein für alle Mal beigelegt. Während eines mehrstündigen Gipfels im Kanzleramt wurde die Umsetzung des Gesetzesentwurfs beschlossen, berichtet "Das Handelsblatt".

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Damit werden Mieter in gefragten Wohngegenden künftig nicht mehr mit ungebremsten Preissteigerungen konfrontiert: Die Mieten werden gedeckelt. Der Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Beträgt diese zum Beispiel sieben Euro, dürfen nur noch höchstens 7,70 Euro je Quadratmeter von Vermietern verlangt werden. In welchen Gegenden die Mitpreisbremse gelten soll, obliegt den Bundesländern.

Für Neubauten und zunächst auch für grundsanierte Wohnungen erwirkte die Union bei der Einigung mit ihrem Koalitionspartner Ausnahmen: Dieser Wohnraum ist nicht an die Mietpreisbremse gebunden. Damit soll verhindert werden, dass der Bau neuer Wohnungen möglicherweise eingeschränkt wird. Bislang gilt in gefragten Gegenden der Wohnraummangel als ausschlaggebender Grund für Preissteigerungen bei der Miete.

Außerdem diskutierte die Spitzenrunde im Kanzleramt noch einmal über das sogenannte Bestellerprinzip bei Maklern – dieses wird wie vereinbart beibehalten. Nach dem Prinzip bezahlt derjenige den Makler, der ihn bestellt hat. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter.

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