Mieterhöhungsschreiben und Geldscheine SZ-Designs, Fotolia

23. Juni 2015, 12:58 Uhr

Für eine wirksame Mieterhöhung Miet­erhö­hungs­schrei­ben: Das sollten Vermieter beachten

Mehr Miete zahlen – das will kein Mieter und das muss er auch nicht, sollte ein entsprechendes Mieterhöhungsschreiben oder aber wichtige Punkte in diesem fehlen. Welche Dinge Sie als Vermieter beachten sollten, damit die Mieterhöhung rechtsgültig ist, verrät der Streitlotse.

Advocard-Wohnungsrechtsschutz

Miet­erhö­hung nur mit Zustim­mung des Mieters wirksam

Eine Mieterhöhung darf nicht einseitig erfolgen. Als Vermieter benötigen Sie also die Zustimmung des Mieters, um eine Änderung durchsetzen zu können. Aus dem Schreiben sollte klar hervorgehen, dass Sie eine Einwilligung benötigen, sonst ist das Dokument unwirksam. Sie müssen das Mieterhöhungsschreiben nicht unterschreiben. Allerdings sollte es ihren Namen enthalten sowie namentlich an alle betroffenen Mieter gerichtet sein. Das Mieterhöhungsschreiben darf nur dann von einer anderen Person wie zum Beispiel einem Verwalter kommen, wenn dem Schreiben eine schriftliche Vollmacht beigefügt wurde.

Grund für die Erhöhung im Miet­erhö­hungs­schrei­ben nennen

Als Vermieter ist es Ihre Aufgabe, den Grund für die Mieterhöhung im Schreiben zu erläutern. Die Begründung sollte nicht stichpunktartig erfolgen, sondern für den Mieter nachvollziehbar dargelegt werden – im besten Fall so, dass er die Mieterhöhung selbst nachprüfen kann. Sie können ebenfalls auf den gültigen Mietspiegel verweisen, den der Mieter selbstständig einsehen kann. Darüber hinaus sollten Angaben zur Differenz zwischen dem alten und dem neuen Mietbetrag gemacht werden sowie das Datum festgehalten werden, ab dem die Mieterhöhung gilt. Fehlt einer dieser Punkte, hat der Mieter das Recht, der Mieterhöhung nicht zuzustimmen.

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Zustim­mung des Mieters in manchen Fällen nicht erforderlich

In einigen Fällen benötigen Sie die Zustimmung des Mieters nicht, um die Miete wirksam zu erhöhen. Dazu gehört zum Beispiel eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder erhöhten Betriebskosten. Dennoch sollten Sie als Vermieter stets ein Mieterhöhungsschreiben an die Mieter richten, um sie über den Grund der Mieterhöhung zu informieren und so auf der sicheren Seite zu stehen.

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