Bei Auszug muss man die Wohnung weiß streichen – stimmt das? ©M.Dörr & M.Frommherz/Fotolia

24. Mai 2019, 9:46 Uhr

Fake oder Fakt? Bei Auszug muss man die Wohnung weiß streichen – stimmt das?

Die Wände deiner alten Wohnung brauchen einen letzten Anstrich – aber wie war das noch: Muss man bei Auszug weiß streichen oder geht auch eine andere Farbe? Was der Vermieter verlangen darf und wann du überhaupt zum Streichen bei Auszug verpflichtet bist, erfährst du hier.

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Vermieter ist für Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren zuständig – eigentlich 

Zunächst eine grundsätzliche Frage: Musst du als Mieter überhaupt die Wohnung streichen? Tatsächlich ist gemäß § 535 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Vermieter für Renovierungen und Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung verantwortlich. Eigentlich – denn tatsächlich wälzen die meisten Vermieter diese Pflicht per Mietvertrag auf ihre Mieter ab. Das ist grundsätzlich möglich, sofern die verwendeten Klauseln zulässig sind.

Und tatsächlich hat diese Lösung für Mieter immerhin einen Vorteil: Sie können ihre Wohnung während der Mietdauer so streichen und gestalten, wie es ihnen gefällt – solange sie dabei nichts nachhaltig an der Bausubstanz verändern. Von schlichtem Weiß bis hin zur knallroten Wohnzimmerwand oder dem bunten Wandgemälde im Kinderzimmer ist alles möglich.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter auszieht und laut Mietvertrag die Wohnung renovieren muss – dann sind knallige Farben selten gern gesehen.

Streichen bei Auszug: Muss es Weiß sein?

Bei Auszug kann der Vermieter zwar nicht ausdrücklich vorschreiben, dass die Wohnung weiß gestrichen werden muss. Aber trotzdem kann der Mieter nicht machen, was er will, und vielleicht seinem Groll auf den Vermieter mit einem Schweinchenrosa Ausdruck verleihen. Denn: Die Wohnung muss so hinterlassen werden, dass der Vermieter sie problemlos weitervermieten kann. Demnach muss der Mieter die Farbe so auswählen, dass sie von „möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2008 (AZ VIII ZR 224/07).

Weiße Wandfarbe vermeidet DiskussionenMehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

Der Vermieter darf mietvertraglich nur vorschreiben, dass die Wände "hell", "dezent" oder "in neutralem Farbton" gestrichen werden. Das lässt natürlich viel Raum für Interpretationen. Zartrosa ist unbestreitbar eine helle Farbe – aber dezent? Wer lästigen und zeitraubenden Diskussionen aus dem Weg gehen will, der sollte dann doch lieber zu Weiß zu greifen. Oder sich mit dem Nachmieter absprechen, wenn der bereits bekannt ist.

Unre­no­viert über­nom­men – unre­no­viert verlassen

Gänzlich sparen kannst du dir die Überlegungen zur korrekten Wandfarbe, wenn du die Mietwohnung unrenoviert übernommen hast. Dann musst du sie während der gesamten Nutzungsdauer nämlich nicht renovieren – auch nicht beim Auszug. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht, so eine Entscheidung des BGH von 2015 (AZ VIII ZR 185/14). Wenn ein Mieter trotz der unrechtmäßigen Klausel Renovierungen vorgenommen hat, kann er sich vom Vermieter sogar nachträglich dafür entschädigen lassen.

FAZIT
  • Der Vermieter kann verlangen, dass eine Wohnung bei Auszug in hellen und neutralen Farben gestri­chen wird.
  • Er kann jedoch nicht explizit verlangen, dass sie weiß gestri­chen wird.
  • Grund­sätz­lich gilt: Wird eine Wohnung unre­no­viert über­nom­men, kann sie beim Auszug unre­no­viert übergeben werden – so hat es der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) 2015 ent­schie­den und damit die Rechte von Mietern gestärkt. Die Frage nach der korrekten Wandfarbe erübrigt sich in diesem Fall.
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