Kündigung wegen Eigenbedarf: Rechte von Vermietern gestärkt bluedesign, Fotolia

5. Februar 2015, 8:02 Uhr

BGH-Urteil Kündigung wegen Eigen­be­darf: Rechte von Ver­mie­tern gestärkt

Im Streit um die Kündigung einer Mietwohnung hat der Bundesgerichtshof nun ein Urteil gefällt: Die Kündigung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter ist zulässig – selbst wenn diese Option bei Abschluss des Mietvertrags nicht explizit vermerkt wurde.

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Der BGH hob mit seiner Entscheidung (AZ VIII ZR 154/14) ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom April 2014 auf, das zuvor die Kündigung einer Mietwohnung für rechtswidrig erklärt hatte. In dem strittigen Fall zog ein Mieter vor Gericht, weil sein Vermieter ihm eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorgelegt hatte. Der Vermieter wollte die zuvor vermietete Zweizimmerwohnung an seine 20-jährige Tochter geben und kündigte dem Mieter aus diesem Grund den zwei Jahre zuvor geschlossenen Mietvertrag.

Entgegen des Urteils des Landgerichts, entschieden die BGH-Richter nun in letzter Instanz zugunsten des Vermieters. In der Verhandlung vor dem obersten Gerichtshof wurde zur Begründung des Urteils die "Unberechenbarkeit der heutigen Jugend" angeführt: Der Vermieter habe bei Abschluss des Mietvertrags nicht wissen können, dass er seine Eigentumswohnung später für eigene Zwecke brauchen würde. Es gebe zudem keine gesetzliche Pflicht, einen später eintretenden Eigenbedarf bereits bei Vertragsschluss für eine Mietwohnung erkennen zu müssen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist deshalb legitim und muss nicht jahrelang im Voraus geplant werden. Viele juristische Experten hatten bislang genau das angenommen.

Das Landgericht Mannheim muss nun erneut über den Fall verhandeln.

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