
21. August 2025, 8:30 Uhr
Fake oder Fakt? Fremde Katze im Garten: Das solltest du zur Rechtslage wissen
Du stehst morgens mit einer Tasse Kaffee auf deiner Terrasse – und plötzlich sitzt eine fremde Katze im Garten und mustert dich gelassen. Ob sie neugierig schnuppert, in den Beeten gräbt oder sich einfach sonnt: Für die einen ist das charmant, für die anderen ein Ärgernis. Doch wie ist die Rechtslage dazu? Was du gegen fremde Katzen bei dir im Garten tun kannst, erfährst du hier.
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Kein Ausnahmefall: Fremde Katzen im eigenen Garten
Fremde Katzen im Garten sind in vielen Gegenden Alltag. Als Freigänger durchstreifen sie instinktiv ihr Revier, springen über Zäune und Hecken und suchen spannende Orte auf. Dazu gehören Nachbarsgärten ebenso wie Terrassen oder Garagendächer. Locken können Gerüche, Beutetiere oder schlicht ein sonniger Platz.
Auch wenn es für dich lästig sein kann, wenn eine fremde Katze in deinem Garten auftaucht, ist dies einfach Teil ihres natürlichen Bewegungsdrangs. Vielleicht wurde sie auch in der Vergangenheit von anderen Anwohnern gefüttert und hofft auf ein leckeres Häppchen.
Bereits 1993 hat das Landgericht Darmstadt entschieden, dass ein gelegentlicher Besuch durch ein oder zwei Katzen im Sinne des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme von Nachbarn hingenommen werden muss (AZ 9 0 597/92).
In Einfamilienhausgegenden ist es sogar ausdrücklich ortsüblich, wie das Amtsgericht Köln (AZ 134 C 281/00) feststellte: Selbst wenn Anwohner Angst um ihre Kleintiere wie Meerschweinchen haben, müssen Katzen nicht zu bestimmten Zeiten eingesperrt werden.
Anders ist die Lage übrigens bei Hunden oder anderen Haustieren: Hier gilt kein vergleichbarer Freigang, und ein Eindringen ins Nachbargrundstück muss in der Regel nicht geduldet werden.
Und was, wenn dir eine streunende Katze zuläuft und nicht gehen möchte? Das erfährst du in diesem Advocard-Beitrag.
Ist eine Katze eine „Sache“?
Weit verbreitet ist die Annahme, Tiere würden vor dem Gesetz als „Sachen“ gelten. Das ist allerdings ein Irrtum. § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt ausdrücklich klar: Tiere sind keine Sachen, sondern werden durch besondere Gesetze geschützt.
Allerdings werden auf sie, sofern nicht anders angegeben, viele Vorschriften angewendet, die auch für Sachen gelten, zum Beispiel für Eigentum oder Schadensersatz. Das dient nicht dazu, Tiere herabzustufen, sondern um rechtliche Fragen eindeutig klären zu können.
Wem gehört die Katze – und warum ist das wichtig?
Auch wenn eine Katze rechtlich keine „Sache“ ist, gilt sie als Eigentum ihres Halters im Sinne des Zivilrechts. Das bedeutet: Der Halter hat Rechte, aber auch Pflichten. Verursacht die Katze einen Schaden, greift die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.
Wichtig ist, den Halter zweifelsfrei zu identifizieren. Dabei helfen Mikrochip, Tätowierung oder ein Halsband. Gerade bei wiederholten Problemen – etwa wenn die Nachbarskatze in deinem Garten Kot hinterlässt oder deine Beete beschädigt – solltest du Beweise sichern. Mit Fotos oder Videos kannst du den Vorfall dokumentieren und im Streitfall deine Position untermauern.
Dass der Nachweis nicht immer einfach ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Aachen: Im vorliegenden Fall konnte nicht bewiesen werden, dass Kratzer an einem Auto von einer bestimmten Katze stammten. Der Antrag auf ein DNA-Gutachten wurde abgelehnt (AZ 5 C 511/06).
Steht die Verantwortung dagegen fest, muss der Halter auch dann für den Schaden aufkommen, wenn er ihn nicht selbst verursacht hat, wie mehrere Urteile zu „geangelten“ Goldfischen belegen (AG Bonn, AZ 11 C 463/84; LG Augsburg, AZ 4 S 2099/84; OLG Celle, AZ U 64/85).

Was Grundstücksbesitzer unternehmen dürfen – und was nicht
Wer fremde Katzen im Garten vertreiben will, muss dabei das Tierschutzrecht beachten. Zulässig sind harmlose Methoden, die das Tier nicht verletzen:
- lautes Klatschen
- ein Spritzer Wasser aus der Gießkanne
- Kaffeesatz im Beet
Auch geruchliche Abschreckungsmittel aus dem Fachhandel sind erlaubt, solange sie unschädlich sind.
Verboten sind hingegen alle Handlungen, die dem Tier Schmerzen oder Schäden verursachen, etwa Steinwürfe, Fallen oder Giftköder. Wer eine Katze aus dem Garten vertreiben möchte, darf also keine gefährlichen Methoden anwenden.
Wichtig ist auch die Verhältnismäßigkeit. Du darfst eine fremde Katze aus ihrem eigenen Revier vertreiben, solange es um ein kurzfristiges Fernhalten von deinem Grundstück geht. Dauerhafte Maßnahmen hingegen, die dem Tier schaden oder seinen Lebensraum unzumutbar einschränken, können nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch strafbar sein.
Wenn es zum Streit kommt: Möglichkeiten zur Klärung
Bevor die Situation eskaliert, solltest du immer das Gespräch suchen. Oft weiß der Halter gar nicht, dass seine Katze im Nachbargarten für Ärger sorgt, deine eigene Katze bedrängt oder die Terrasse markiert. Ein offener Austausch kann deshalb helfen, gemeinsame Lösungen zu finden.
Bleibt der Dialog erfolglos, können das Ordnungsamt oder der Tierschutzverein vermitteln oder den Halter auf seine Pflichten hinweisen. In schwerwiegenden Fällen – zum Beispiel bei wiederholter, erheblicher Verschmutzung – kannst du zivilrechtlich vorgehen. Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab und davon, ob die Beeinträchtigungen über das ortsübliche Maß hinausgehen.
FAQ
- Fremde Katze im Garten – was tun?
Du darfst eine unerwünschte Katze durch harmlose Maßnahmen wie Klatschen, Wassernebel oder Geruchsmittel vertreiben. Bei wiederholtem Besuch solltest du mit dem Besitzer sprechen, um eine Lösung zu finden.
- Was kann ich tun, wenn die Nachbarskatze in meinen Garten macht?
Auch hier kannst du das Tier behutsam vertreiben und das Gespräch mit dem Besitzer suchen. Nützt das nichts, können dir das Ordnungsamt oder der Tierschutzverein helfen.
- Wie viele Freigänger-Katzen darf man haben?
Dafür gibt es keine gesetzliche Grenze. Entscheidend ist aber, dass die Anzahl ortsüblich ist und die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Oft gelten ein bis zwei Freigänger als unproblematisch.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.