Tiny House: Genehmigung und weitere rechtliche Grundlagen ©iStock.com/wivoca

11. September 2019, 8:38 Uhr

Darf ich eigentlich? Tiny House: Geneh­mi­gung und weitere recht­li­che Grundlagen

Das Konzept Tiny House ("winziges Haus") stammt aus den USA und findet auch in Deutschland immer mehr Anhänger. Wer im eigenen Heim auf kleinstem Raum wohnen möchte, braucht allerdings eine Genehmigung. Was es in rechtlicher Hinsicht bei den Mini-Häusern zu beachten gibt, liest du hier.

Ob groß oder ganz klein: Bei Streitigkeiten rund um die eigenen vier Wände bist du mit uns auf der sicheren Seite. >>

 

Sta­tio­nä­re und mobile Tiny Houses

Tiny Houses sind bei ihren Anhängern unter anderem deshalb beliebt, weil sie ein weitgehend autarkes, nachhaltiges Leben ermöglichen. Viele der Häuser besitzen etwa Solaranlagen oder Vorrichtungen, die das Regenwasser einfangen. Auch als Ferienhäuser kommen Tiny Houses zum Einsatz.

Es gibt zwei Arten von Tiny Houses: stationär aufgestellte und mobile. Die meisten stationären Mini-Häuser haben eine Wohnfläche von bis zu 50 Quadratmetern, die mobilen sind meist noch kleiner.

 

Sta­tio­nä­res Tiny House: Diese Vor­be­rei­tun­gen sind notwendig

Stationär errichtete Tiny Houses sind rechtlich gesehen ganz normale Wohnhäuser, eben nur mit weniger Raum. Da sie mit dem Erdboden verbunden sind,  gelten sie als bauliche Anlage und sind somit genehmigungspflichtig. Baurechtlich unterliegen sie der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes sowie dem Baugesetzbuch (BauGB).

Wie bei größeren Häusern gilt auch bei Tiny Houses:

  • Vor der Errich­tung muss ein passendes Grund­stück gefunden werden. Als Dau­er­wohn­sitz lassen sich die kleinen Häuser – mobil wie stationär – in der Regel nur in Wohn- oder Misch­ge­bie­te stellen. Das ist unter anderem wichtig, um sich später mit dem Haupt­wohn­sitz dort anmelden zu können.
  • Außerdem muss der Standort erschlos­sen sein, bevor der Bau beginnen kann: Der Anschluss ans öffent­li­che Stra­ßen­netz gehört ebenso dazu wie der ans Versorgungsnetz.
  • Vor dem Bau muss man bei der zustän­di­gen Behörde einen Bauantrag stellen – mitsamt den erfor­der­li­chen Unter­la­gen, die etwa ein Architekt, Ingenieur oder Hand­werks­meis­ter erstellt hat.

Soll das Haus außerorts stehen, wird es rechtlich meist deutlich komplizierter als innerorts – denn dann muss oft erst ein Bebauungsplan erstellt und genehmigt werden. Bauherren in spe müssen sich dann darauf einstellen, dass es bis zur möglichen Erteilung der Baugenehmigung lange dauern kann.

Eines allerdings ist bei Tiny Houses anders als bei größeren Wohngebäuden: Beträgt die Nutzfläche 50 Quadratmeter oder weniger, braucht das Haus keinen Energieausweis – das regelt § 16 Absatz 5 Energieeinsparverordnung (EnEV).

Wer noch ganz am Anfang seiner Planungen steht und sich unsicher ist, ob er ein bestimmtes Grundstück mit einem Tiny House bebauen darf beziehungsweise welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, kann sich beim örtlichen Bauamt informieren oder zunächst eine Bauvoranfrage stellen.

 

Tiny House auf Rädern: Andere recht­li­che GrundlagenMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Für mobile Tiny Houses auf Rädern gelten andere Regelungen, denn sie stellen im juristischen Sinn keine bauliche Anlage dar. Vielmehr gilt hier das Straßenverkehrsrecht. Mobile Mini-Häuser brauchen also eine Zulassung und es müssen überall die örtlichen Regelungen zum Parken und Übernachten beachtet werden.

Es sei denn, du stellst dein mobiles Tiny House für längere Zeit auf einem festen Stellplatz ab. Dann greift unter Umständen wieder das Baurecht. Ab welcher Abstelldauer das gilt, kann variieren – üblich sind oft drei Monate. Das örtliche Bauamt gibt dazu Auskunft.

Auf einem Campingplatz kommen für mobile Tiny Houses in der Regel dieselben gesetzlichen Regelungen wie für dauerhaft abgestellte Camping- und Wohnwagen zur Geltung.

 

Ver­si­che­rung für ein Tiny House: Das ist zu beachten

Auch ein Tiny House muss versichert werden. Die Art der Versicherung ist wieder davon abhängig, ob das Haus mobil ist oder nicht.

  • Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung kann man nur für sta­tio­nä­re Häuser abschließen.
  • Ist das Tiny House hingegen mobil, ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­ge­schrie­ben. Steht es auf einem Cam­ping­platz, können Schäden an der mobilen Unter­kunft mit einer Cam­ping­ver­si­che­rung abgedeckt werden.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.