Haus kaufen ohne Makler: Tipps und Regeln. Ein Pärchen steht auf einer Wiese und schaut gemeinsam auf ein Haus. luxorphoto, Fotolia

22. März 2016, 10:46 Uhr

Provision sparen Haus kaufen ohne Makler: Tipps und Regeln

Wenn sich jemand ein Haus kaufen möchte, erscheinen Angebote ohne Makler oft verlockend – schließlich entfällt die Maklerprovision, die je nach Kaufpreis des Hauses oft sehr hoch ausfallen kann. Lesen Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Hauskauf ohne Makler erwägen, und ob man einen Makler umgehen darf, der ein Objekt bereits betreut.

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Haus kaufen ohne Makler: Tipps

Wer ohne Makler ein Haus kaufen möchte, muss meist länger nach geeigneten Angeboten suchen, denn viele Eigentümer lassen sich lieber von einem Makler vertreten, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn Sie mit etwas Geduld ein geeignetes Angebot finden und der Kaufvertrag zustande kommt, empfiehlt es sich in jedem Fall, vor der Unterzeichnung einen Sachverständigen einzuschalten, der den baulichen Zustand des Hauses genau prüft – ob mit oder ohne Makler. Denn sofern der Verkäufer Sie nicht arglistig täuscht und Mängel bewusst verschleiert, gilt: Gekauft wie gesehen – das Risiko liegt beim Käufer. Auch beim Kaufpreis sollten Sie bei einem Angebot ohne Makler unbedingt vergleichen und im Zweifel einen Sachverständigen heranziehen, um sicherzugehen, dass der Eigentümer den Wert seiner Immobilie auch realistisch eingeschätzt hat.

Makler umgehen: Ist das erlaubt?

Sie möchten ein Haus kaufen – und zwar ohne Makler – und haben genau das passende Angebot entdeckt. Allerdings läuft der Verkauf ausdrücklich über einen Makler. Sie melden sich bei diesem und lassen sich von ihm die Immobilie zeigen, möchten dann aber gern den Makler umgehen und die Provision sparen. Sich in einer solchen Situation direkt mit dem Eigentümer der Immobilie zu einigen, kann jedoch unangenehme Konsequenzen haben, wenn sich der Verkäufer entsprechend vertraglich an den Makler gebunden hat. Hat dieser die vereinbarte Leistung eindeutig erbracht, hat er in der Regel auch Anspruch auf die Provision – Sie können also nicht einfach den Makler umgehen.

PrivatrechtsschutzMak­ler­ver­trag: Wider­rufs­recht greift

Ein Maklervertrag gilt gemeinhin als geschlossen, wenn Sie sich auf ein Immobilienangebot hin bei dem zuständigen Makler melden, Ihr Kaufinteresse bekunden, um nähere Informationen oder einen Besichtigungstermin bitten und der Makler Ihrer Bitte entspricht und die Leistungen erbringt. Dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch, dass der Makler einen Anspruch auf Provision hat. Diese wird erst fällig, wenn der Kauf zustande kommt. Übrigens: Auch bei Maklerverträgen gilt seit Juni 2014 das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie". Es ermöglicht dem Kunden, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Ob trotzdem eine Provision oder eine Teilzahlung anfällt, wenn der Makler innerhalb der Frist bereits Leistungen erbracht hat, hängt unter anderem davon ab, ob Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. In Zweifelsfällen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

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