Energiekrise 2022: Hilfe und Infos für Verbraucher © iStock.com/Christian Horz

17. März 2023, 8:00 Uhr

FAQ: Alles zur Energiekrise, Gasumlage und der Energie-Hilfe der ADVOCARD Ener­gie­kri­se 2022/2023: Hilfe und Infos für Verbraucher

Steigende Energiekosten machen aktuell vielen Menschen Sorgen. Doch warum und wie genau kam es zu dieser Energiekrise? Steigen nur die Gaspreise oder auch die Abschläge für Heizöl und Strom? Welche Rechte haben Verbraucher? Was du über Gaspreis- und Strompreisbremse, Entlastungspakete und Nachzahlungen wissen musst, findest du in unseren FAQ. Hilfe bieten wir Privatkunden bei rechtlichen Fragen außerdem mit unserer telefonischen Rechtsberatung unter 040/237310, einem Online-Check durch unseren Servicepartner Legalbird und unserem Nebenkosten-Check.

Inhalt:

Warum ist das Gas aktuell so teuer?

Damit du es im Winter behaglich warm in deiner Wohnung hast, muss das Gas für die Gasheizung erst einmal bereitgestellt werden. Hierfür sind spezialisierte Gasimportfirmen zuständig, die das Gas im Ausland wie zum Beispiel Russland kaufen. Aufgrund des Ukraine-Konflikts und politischer Sanktionen liefern russische Unternehmen seit Frühjahr 2022 allerdings weniger Gas als ursprünglich vereinbart.

Importeure müssen sich also nach anderen Gasquellen umsehen, um die Lieferungen an nationale Gasversorger sicherzustellen, denn hierzu sind die Importeure vertraglich verpflichtet. Doch kurzfristige Einkäufe sind kostenintensiver, und der Preis steigt für Gasversorger, die das Gas von den Importeuren beziehen, somit kräftig an.

Eine Zeitlang war die sogenannte Gasumlage im Gespräch. Sie sollte nach Plänen der Bundesregierung dafür sorgen, dass die gestiegenen Kosten für Gas von den Versorgern an die Endverbraucher weitergegeben werden. Die Konsequenz wäre ein zusätzlicher deutlicher Aufschlag auf die ohnehin schon steigenden Gaspreise gewesen. Die Umlage sollte im Oktober 2022 eingeführt werden, wurde aber kurz zuvor noch gekippt.

Gasversorger können ihre Preise natürlich auch unabhängig von der Gasumlage erhöhen. Hast du Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer grundsätzlichen Preiserhöhung deines Anbieters, solltest du das von einem Anwalt prüfen lassen. Mit der Energie-Hilfe von ADVOCARD bist du als Verbraucher rechtlich auf der sicheren Seite.

Wie ent­wi­ckeln sich die Preise für Heizöl, Fernwärme und Strom?

Der Heizölpreis steigt seit Jahren stark an. Zudem unterliegt er Schwankungen, die regelmäßig saisonal, aber derzeit vor allem durch Entwicklungen am Weltmarkt bedingt sind. Von Oktober bis Dezember 2022 ist der Preis für Heizöl laut einem aktuellen Bericht des „Handelsblatt” saisontypisch zwar kontinuierlich gesunken, liegt aber trotzdem deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Aufgrund der unsicheren Situation am Markt sollten sich Verbraucher über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten und den Heizölkauf vorausschauend planen.

Auch bei Fernwärme und Strom ist noch keine Entspannung in Sicht. Viele Fernwärme-Anbieter nutzen für die Wärmeerzeugung Gas und sind somit ebenfalls von gestiegenen Gaspreisen betroffen. Auch Stromkunden merken die stark steigenden Preise, denn diese hängen an der Strombörse auch von den Gaspreisen ab. Ebenso wird ein Teil des Stroms mit Erdgas erzeugt. Für Gas- wie auch Stromkunden heißt dies: Gas und Strom sparen beugt nicht nur einer Gasknappheit vor, sondern schont ebenso den Geldbeutel.

Familie hält Füsse in Wintersocken an eine Heizung.
© iStock.com/Liudmila Chernetska

Ener­gie­preis­pau­scha­le: Ent­las­tung durch Heiz­kos­ten­zu­schuss und Einmalzahlung

Wegen der Gaspreiserhöhung und der damit verbundenen finanziellen Belastung für Verbraucher beschloss die Bundesregierung zum Herbst2022die Auszahlung einer einmaligen Energiepauschale. In welcher Höhe diese ausgezahlt wurde, hing unter anderem davon ab, ob Verbraucher zum Zeitpunkt der Auszahlung berufstätig waren.

Arbeitnehmer: Viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer haben bereits im September 2022 die zu versteuernde Pauschale von 300 Euro über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Auch für Beschäftigte mit Minijob war sie vorgesehen. Die Einmalzahlung wurde nicht auf die Höchstverdienstgrenze für Minijobber angerechnet.

Rentner: Ruheständler erhielten im Dezember 2022 ebenfalls eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Diese wurde über die Rentenversicherung ausbezahlt und ist steuerpflichtig. Wer als Rentner nebenbei noch berufstätig ist, müsste die Energiepauschale übrigens zweimal erhalten haben – einmal als Arbeitnehmer und einmal als Rentner.

Studierende: Studierende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen und zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben, erhielten im Herbst 2022 einen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Ein zweiter Heizkostenzuschuss für Studierende in Höhe von 345 Euro wurde angekündigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Auszahlung dieses Zuschusses lediglich in drei Bundesländern tatsächlich angelaufen. Weitere Bundesländer starten die Auszahlung voraussichtlich noch im März oder im April (Stand: Mitte März 2023). Zusätzlich sollen alle Studierenden und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen, unabhängig von den Wohnverhältnissen und BAföG-Bezug. Voraussetzung ist, dass sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert beziehungsweise an einer Fachschule angemeldet waren. Anders als die Heizkostenzuschüsse müssen die 200 Euro Einmalzahlung beantragt werden. Studierende erhalten hierfür einen Zugangscode von ihrer Hochschule, mit dem sie die Zahlung ab dem 15. März 2023 auf der Website Einmalzahlung200 beantragen können.

Auszubildende: Azubis haben ebenso wie Studierende eine erste Entlastungspauschale von 230 Euro erhalten. Auch für sie sollte es einen zweiten Heizkostenzuschuss von 345 Euro geben. Ähnlich wie bei der Auszahlung an Studierende ist der Zeitpunkt der Auszahlung vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Wohngeldempfänger: FürEmpfänger von Wohngeld gab es eine erste Zahlung von 270 Euro. Ab einem Zweipersonenhaushalt betrug die Pauschale 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro zusätzlich. Geplant ist außerdem ein zweiter Heizkostenzuschuss: für Alleinstehende beträgt dieser 415 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro. Auch für Wohngeldempfänger gilt beim zweiten Heizkostenzuschuss: Der Zeitpunkt der Auszahlung ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Für alle Verbraucher gilt ebenso: Die Mehrwertsteuer auf Gas ist für den Zeitraum zwischen 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 von sonst 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Die Steuersenkung gilt auch für Fernwärme und Flüssiggas, nicht aber für Heizöl.

Dezem­ber­hil­fe: Ent­las­tung bei Abschlags­zah­lung für Gas und Fernwärme

Um private Haushalte und gewerbliche Unternehmen in den Wintermonaten noch weiter zu entlasten, wurden die Gas-Abschlagszahlungen im Dezember 2022 zu einem großen Teil vom Staat übernommen. Dies sollte auch für Fernwärme-Kunden gelten. Konkret bedeutet das für dich als …

… Mieter ohne eigenen Gasvertrag: Wird dein Gasverbrauch jährlich und dadurch mit zeitlicher Verzögerung bei der Jahresendabrechnung der Betriebskosten festgelegt, wirst du die Entlastungshilfe durch eine Gutschrift auf der Betriebskostenabrechnung bekommen.

… Gaskunde mit eigenem Vertrag: Hast du als Hauseigentümer oder Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter, wurdest du bereits im Dezember 2022 entlastet. Die monatliche Abschlagszahlung wurde ausgesetzt oder wieder gutgeschrieben.

Bezieher von Fernwärme: Wenn du Fernwärme beziehst, wurdest du insofern entlastet, als dir die im September 2022 geleistete Abschlagszahlung zuzüglich weiterer 20 Prozent erstattet wurde.

Gut zu wissen: Die Höhe der Erstattung im Dezember richtet sich nach dem Jahresverbrauch. Hiervon wird dann ein Zwölftel rückerstattet. Da dein tatsächlicher Verbrauch im Dezember höher ausgefallen sein könnte als ein Zwölftel deines Jahresverbrauchs, könnte die Dezemberhilfe nicht alles an Gaskosten für diesen Monat abgefangen haben.

Gas­preis­brem­se und Strom­preis­brem­se: Was bedeutet das für Verbraucher?

Die vom Bundestag beschlossene Gaspreisbremse soll unter anderem Privathaushalte, Pflegeeinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Von März 2023 bis April 2024 werden die Gaspreise auf maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (inklusive Steuern) gedeckelt. Dies gilt aber nur für einen bestimmten Grundverbrauch. Was darüber hinausgeht, wird normal bepreist.

Gleichzeitig greift eine Strompreisbremse: Verbraucher bekommen ab März 2023 ein vergünstigtes Basiskontingent an Strom und Gas zur Verfügung gestellt, für das der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Darüberhinausgehender Verbrauch wird wie beim Gas nach aktuellem Marktpreis abgerechnet.

Gas- und Strompreisbremse gelten per Gesetz ab März 2023, sollen über rückwirkende Verrechnungen aber de facto schon zum 1. Januar 2023 greifen.

Auch für Fernwärmekunden gibt es seit März 2023 eine Wärmepreisbremse. Der Fernwärmepreis wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt wie bei der Gas- und Strompreisbremse ebenso rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023.

Här­te­fall­fonds für Ver­brau­cher mit Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizung

Für Flüssiggas- und Heizölkunden wurde keine Preisbremse beschlossen. Entlastungen gibt es unter bestimmten Umständen aber trotzdem. Wer im Jahr 2022 nachweislich mindestens das Doppelte des in früheren Zeiträumen üblichen Preises etwa für Flüssiggas, Pellets oder Heizöl zahlen musste, kann sich demnächst über einen Härtefallfonds einen Teil der Kosten erstatten lassen. Die konkrete Abwicklung bereiten die Bundesländer derzeit vor (Stand: 15. März 2023).

Gas­preis­er­hö­hung: Hat man wegen gestie­ge­ner Preise Sonderkündigungsrecht?

Prinzipiell gilt: Du hast aufgrund einer Gaspreiserhöhung, mit der du nicht einverstanden bist, ein Kündigungsrecht. Hier gilt § 41 Abs. 5 und 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der eine Vertragskündigung zu dem Tag möglich macht, zu dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen. Eine geplante Umlage und damit einhergehende Preiserhöhungen sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Derzeit ist es aber fraglich, ob andere Gasversorger günstigere Konditionen anbieten können. Daher solltest du vor einer Kündigung deines Vertrags prüfen, ob du durch ein Sonderangebot bei einem anderen Anbieter wirklich sparen kannst.

Achtung: Auch wenn Tarife der Grundversorgung wie bei den Stadtwerken momentan oft günstiger sind, können die Gaspreise dort ebenso schnell angepasst werden und einen Wechsel im Nachhinein sogar teurer machen. Willst du deinen Vertrag dennoch kündigen, hast du dazu in der Regel einen Monat Zeit.

Preis­er­hö­hung bei Gas trotz Preis­ga­ran­tie: Ist das erlaubt?

Einige Verbraucher sind verunsichert, ob sie gestiegene Gaspreise zu erwarten haben und ob sie diese überhaupt zahlen müssen – denn sie haben eine Preisgarantie durch ihren Gasversorger. Dies bedeutete, dass der zugesprochene Gaspreis bei Vertragsabschluss für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert wird.

Sollte dein Versorger trotz Preisgarantie eine Nachzahlung oder erhöhte Abschlagszahlungen verlangen, solltest du diese Forderung zunächst erfüllen. Weise deinen Versorger jedoch darauf hin, dass du wegen deiner Preisgarantie nur unter Vorbehalt zahlst. So bist du erst einmal auf der sicheren Seite, bis die Frage abschließend geklärt ist.

Ein erstes Urteil gegen die Erhöhung von Gaspreisen trotz Preisgarantie erging im August 2022. Hier gab das Landgericht Düsseldorf einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt und untersagte dem betreffenden Versorger, die Gaspreiserhöhung an Kunden mit Gaspreisgarantie weiterzureichen (AZ 12 O 247/22).

Gas­ver­trag kündigen bei Preis­er­hö­hung: Wann und wie Anbieter wechseln?

Viele Verbraucher überlegen, aufgrund angekündigter Preiserhöhungen ihren Gas- oder Stromversorger zu wechseln. Prinzipiell ist dir freigestellt, ob du dich bis zum Zeitpunkt der Erhöhung nach anderen Anbietern umsetzt. Du solltest derzeit jedoch einige Dinge beachten.

Das spricht gegen einen Wechsel:

  • Da so gut wie alle Versorger derzeit ihre Preise erhöhen, kann ein Wechsel im Zwei­fels­fall sogar teurer werden.
  • Viele Anbieter nehmen derzeit gar keine Neukunden mehr auf. Zusätz­lich sind Neu­kun­den­ta­ri­fe sehr teuer.
  • Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe werden oft gar nicht mehr auf den Portalen bekannter Versorger abgebildet.

Ziehst du dennoch einen Wechsel in Erwägung, solltest du deine jetzigen Konditionen genau überprüfen. Welchen Jahresverbrauch und welche Preiskonditionen hast du? Hast du vielleicht sogar eine Preis- oder Festpreisgarantie? Erst, wenn du den genauen Überblick hast, lohnt sich ein Tarifvergleich.

Achtung: Nicht hereinfallen solltest du auf unseriöse Anbieter, die Verbraucher mit attraktiven Lockangeboten ködern wollen. Die Preise werden mit Sicherheit auch bei den zuvor günstigen Anbietern massiv steigen.

Gas nicht mehr bezahlbar: Droht Mietern eine Gassperre oder die Kündigung?

Prinzipiell kann dir dein Energieversorger das Gas abdrehen, sobald du mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro im Verzug bist. Sollte dein Versorger dies beschließen, muss er dir jedoch vier Wochen vorher eine Sperrandrohung schicken und diese Androhung acht Tage vorher wiederholen. Außerdem ist er verpflichtet, dir eine Ratenzahlung anzubieten, damit du deine Schulden bei ihm begleichen kannst.

Durch die Energiekrise kommen jedoch auf viele Endverbraucher höhere finanzielle Belastungen zu. Ob es eine Sonderregelung für Zahlungsrückstände geben wird, ist derzeit nicht klar (Stand: 15. März 2023). Im Gespräch, aber noch nicht beschlossen, ist zudem eine gesetzliche Regelung, wonach Wohnungskündigungen aufgrund nicht beglichener Energienachzahlungen vorübergehend untersagt werden könnten.

Wenn du wegen Zahlungsproblemen aufgrund der hohen Energiepreise eine Kündigung fürchtest, solltest du proaktiv das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Denn sowohl private Vermieter wie auch Immobilienkonzerne sind sich der schwierigen Lage bewusst, und sicher bist du kein Einzelfall. Zeigt sich der Vermieter dennoch uneinsichtig, kann eine Rechtsberatung helfen.  

Wann kommt die Gas­ab­rech­nung und was ist mit höheren monat­li­chen Abschlägen?

Ganz gleich, ob du zur Miete wohnst oder Eigentümer einer privat oder gewerblich genutzten Immobilie bist: Von den steigenden Gaspreisen werden alle Endverbraucher betroffen sein. Dennoch werden wohl nicht alle Verbraucher zur selben Zeit zur Kasse gebeten. Hast du einen Gasvertrag, der demnächst endet, kann es sein, dass du bereits jetzt höhere Abschläge zahlen musst. Bei Vertragswechsel oder Neuberechnung deiner Abschläge, beispielsweise durch einen Umzug, kann es ebenso sein, dass du jetzt schon deutlich tiefer in die Tasche greifen musst.

Gut zu wissen: Es lohnt sich, Kontakt zu deinem Gasanbieter aufzunehmen, um deinen monatlichen Abschlag freiwillig selbst zu erhöhen. So zahlst du etwas mehr über einen längeren Zeitraum und umgehst im nächsten Jahr den ganz großen Schreck mit der Jahresabrechnung. Gleiches gilt für Mieter, die von ihren Vermietern am Ende eines Abrechnungsjahres die Gesamtrechnung bekommen. Im Gegensatz zu Gasversorgern sind Vermieter nicht verpflichtet, ihre Mieter über gesteigerte Gaspreise zu informieren. Nimm am besten Kontakt zu deinem Vermieter auf, um dich zu informieren und gegebenenfalls eine Zwischenrechnung mit ihm zu vereinbaren. So bleibt eine erhöhte finanzielle Belastung bei der Jahresabrechnung aus.

Katze in Korb lehnt sich an Heizung
© iStock.com/borchee

Mit Hartz IV durch die Gaskrise: Bezahlt das Jobcenter Nachzahlungen?

Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst und dich fragst, wie du hohe Nachzahlungen oder Abschläge für Gas zahlen sollst, kannst du erst einmal aufatmen. Denn Jobcenter oder Sozialamt übernehmen die entstandenen Zusatzkosten. Dies gilt allerdings nur für Personen in der Grundsicherung und auch nur für Kosten, die durch einen „angemessenen Gasverbrauch” entstanden sind. Achte also unbedingt darauf, dass dein Verbrauch im notwendigen Rahmen bleibt.

Anders als die Gaskosten müssen eventuell gestiegene Stromkosten jedoch durch den Regelbedarf gedeckt sein. Das heißt, dass diese nicht als Zusatzkosten behandelt und somit nicht vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Wenn du eine Stromnachzahlung leisten musst, stellst du am besten einen Antrag auf Übernahme der entstandenen Stromschulden. Wird dieser vom Jobcenter bewilligt, bekommst du ein Darlehen, um die Stromkosten zu bezahlen. Du musst diesen Betrag jedoch später an das Jobcenter oder Sozialamt zurückzahlen.

Einkommen reicht nicht: Kann ich die Nach­zah­lung in Raten bezahlen?

Sollte dein Einkommen die Kosten einer Nachzahlung nicht decken, kannst du mit deinem Gasversorger eine Abzahlung auf Raten vereinbaren. Dies ist gegebenenfalls auch möglich, wenn du ein höheres Einkommen hast. Ob diese Möglichkeit im Zuge der Energiekrise prinzipiell gesetzlich verankert wird, ist derzeit noch nicht zu sagen. Sollte eine Ratenzahlung nicht möglich sein, hast du verschiedene andere Möglichkeiten, eine erhöhte Gas- oder Stromrechnung abzufedern:

  • Wenn dein Gehalt nicht ausreicht, kannst du dich an das örtliche Jobcenter wenden. Auch mit einem geringen Einkommen kannst du dort einen Antrag auf Leis­tun­gen stellen.
  • Wenn du nicht erwerbs­fä­hig bist und Hartz IV beziehst, wendest du dich an das Sozialamt, um dort deinen Anspruch auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung geltend zu machen.

Gut zu wissen: Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf im Monat, in dem du die Nachforderung erhalten hast. Wenn du einen Antrag auf Hilfe stellst, solltest du ihn in dem Monat stellen, in dem du die Zahlung leisten musst.

Wann sinkt der Gaspreis wieder? / Wann wird Gas wieder billiger?

Da momentan nicht abzusehen ist, wie sich die Lage entwickeln wird, ist eine Senkung der Energiepreise ebenfalls noch nicht vorhersehbar.

Wie sicher ist die Gas­ver­sor­gung für Deutsch­land und in meiner Wohnung?

Trotz großer Sorge vor Energieknappheit musst du dir als Gaskunde keine Sorgen vor einer kalten Wohnung machen.Ein Ausfall privater Heizungen ist extrem unwahrscheinlich, denn Verbraucher sind gemäß dem Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur sogenannte „geschützte Kunden”. Bevor privaten Haushalten das Gas abgedreht wird, würde zuerst an anderer Stelle Gas eingespart werden.

Die Gasversorgung für Deutschland ist derzeit laut Bundesnetzagentur stabil, die Versorgungssicherheit ist also gewährleistet (Stand: 15. März 2023).

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