Balkongeländer dürfen eine Höhe von 80 cm niemals unterschreiten Waldemar Milz, Fotolia

30. August 2017, 9:00 Uhr

Hoch hinaus Bal­kon­ge­län­der: Welche Höhe ist vorgeschrieben?

Die minimale Höhe für Balkongeländer ist in der Landesbauordnung eines jeden Bundeslands festgelegt. Niemals sind es weniger als 80 Zentimeter und auch die Absturzhöhe spielt eine Rolle: Je weiter oben sich der Balkon befindet, desto höher muss das Geländer sein.

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Eckdaten zur Höhe von Balkongeländern

Die genauen Anforderungen müssen Sie zwar der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes entnehmen, doch zur Orientierung dienen folgende Richtwerte:

• niemals weniger als 80 Zentimeter
• meistens 90 bis 100 Zentimeter
• bei Absturzhöhen über 12 Metern 110 bis 120 Zentimeter

Ausnahmen von der Landesbauordnung

Bei Neubauten müssen die rechtlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden, wohingegen bei Altbauten durchaus Unterschreitungen der Mindesthöhe erlaubt sind. Beurteilungsgrundlage bildet dabei der Sicherheitsaspekt: Können Kinder guten Gewissens unbeaufsichtigt auf dem Balkon spielen, darf ein altes Balkongeländer auch niedriger sein. Die Nichteinhaltung der Werte aus der Landesbauordnung ist bei Altbauten in diesem Zusammenhang auch kein Grund für eine Mietminderung, hat das Landgericht Berlin entschieden (AZ 63 S 540/08).

Bei Arbeitsstätten fordern viele Berufsgenossenschaften eine Mindesthöhe von 100 Zentimetern – unabhängig von der Absturzhöhe. Will der Arbeitgeber diese Höhe der Balkonbrüstung unterschreiten, muss er dafür gute Gründe darlegen.

Bal­kon­brüs­tung und Absturz­hö­he: Wie wird gemessen?

Die Höhe der Balkonbrüstung wird ab der Oberkante des Balkonbodens gemessen – also ab der Fläche, die Ihre Füße berühren. Die Absturzhöhe wird ab dem obersten Punkt des Balkongeländers bis nach unten zum Erdboden gemessen.

Tücken der Lan­des­bau­ord­nung beim Messen

Was zunächst simpel klingt, beinhaltet einige Tücken: Verlegen Sie beispielsweise einen neuen, fünf Zentimeter hohen Holzboden auf Ihrem Balkon und hatten vorher nur exakt die Mindesthöhe für Balkongeländer eingehalten, unterschreiten Sie nun die geforderte Höhe für Balkongeländer um fünf Zentimeter.

Wollen Sie nun sicherheitshalber eine besonders hohe Balkonbrüstung errichten, kann auch das Nachteile haben: Da die Absturzhöhe ab der Oberkante gemessen wird, überschreiten Sie so womöglich einen Grenzwert, der Sie zwingt, ein höheres Geländer zu errichten als Sie es haben. Wenn Sie Ihr Balkongeländer erhöhen, ist Ihnen also teilweise mit weniger mehr geholfen.

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