Asche entsorgen: Fahrlässige Brandstiftung vermeiden. Ein Feuer lodert in einem modernen Kamin, der vor einer roten Wand steht. Im Vordergrund sind Holzscheite zu sehen. Marco2811, Fotolia

6. Dezember 2016, 14:52 Uhr

Mülltonnenbrand droht Asche entsorgen: Fahr­läs­si­ge Brand­stif­tung vermeiden

Kamine und Holzöfen haben im Winter Hochsaison. Wer anschließend die Asche entsorgen will, muss jedoch sehr vorsichtig sein: Schon kleine Glutreste reichen aus, um einen gefährlichen Mülltonnenbrand zu entfachen. Dies kann als fahrlässige Brandstiftung gewertet werden, die strafbar ist.

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Müll­ton­nen­brand: Ver­ur­sa­cher haftet für Schäden

Wenn Sie Asche entsorgen, dabei unsachgemäß vorgehen und einen Brand verursachen, haften Sie in der Regel für entstandene Schäden – am eigenen Haus und auch an Nachbarhäusern. Auch die Versicherung kann sich weigern, den Schaden zu zahlen, wenn erwiesen ist, dass Sie sich fahrlässig oder grob fahrlässig verhalten und noch nicht abgekühlte Asche in ein brennbares Gefäß eingefüllt haben. Auch eine noch glimmende Zigarettenkippe kann einen Mülltonnenbrand auslösen. Fahrlässige Brandstiftung kann gemäß § 306d Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Advocard-WohnungsrechtsschutzAsche entsorgen: Das sollten Sie beachten

Wie lange man Asche abkühlen lassen muss, bevor sie sicher in der Mülltonne entsorgt werden kann, ist nicht gesetzlich geregelt. Fest steht aber: Sie müssen selbst sicher ausschließen können, dass noch Glutreste vorhanden sind. Frisch aus dem Kamin entnommene Asche ist daher gut in einem Metallbehälter aufgehoben, am besten zusätzlich auf einer nicht brennbaren Unterlage. Die Abkühldauer kann je nach Menge der Asche variieren und durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen. Warten Sie lieber etwas länger und gehen Sie so auf Nummer sicher.

Fahr­läs­si­ge Brand­stif­tung durch Asche in der Mülltonne

Wie viel Vorsicht beim Entsorgen vom Kaminasche geboten ist, zeigt ein Fall, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet: Das Amtsgericht Erding verurteilte eine Mieterin 2016 wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe. Ihre Mülltonne war in Brand geraten, obwohl die darin entsorgte Asche aus dem Kaminofen zuvor drei Tage lang in einem Metallbehälter gelagert worden war. Auch die Garage, in der die Mülltonne stand, wurde durch den Brand beschädigt. Ein Sachverständiger bestimmte die Mülltonne eindeutig als Brandquelle und bestätigte vor Gericht, dass auch nach dieser Zeit durchaus noch Glutpartikel in der Asche vorhanden sein könnten.

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