junges Paar sitzt lächelnd vor einem Computer, Mann hält eine Kreditkarte in der Hand tunedin, Fotolia

2. September 2015, 16:26 Uhr

Nicht nervös werden Ver­kaufstricks der Online-Händler: Lassen Sie sich nicht drängen

"Nur noch drei Exemplare verfügbar" – mit Hinweisen wie diesen wollen viele Online-Händler gezielt Druck auf Kunden ausüben und sie zum Kauf drängen. Der Streitlotse informiert Sie über die Verkaufstricks der Händler, damit Sie beim Einkaufsbummel durch das Internet nicht über Fallstricke stolpern.

Der Online-Händler will für beschädigte Ware nicht zahlen? Ein Privat-Rechtsschutz hilft weiter. >>

Angaben zu begrenz­ter Ver­füg­bar­keit von Artikeln ist oft gezielte Irreführung

Reporter des NDR wollten wissen, ob Angaben von Online-Händlern wie "In dieser Größe sind nur noch drei Exemplare verfügbar" tatsächlich stimmen und bestellten mehr Kleidungsstücke als angeblich noch auf Lager waren. Das Ergebnis: Nur in wenigen Fällen konnte die bestellte Anzahl tatsächlich nicht geliefert werden.

Für den Online-Versand Zalando hatte dieser Verkaufstrick bereits Konsequenzen. Die Wettbewerbszentrale sah in der Angabe einer vermeintlich begrenzten Verfügbarkeit eine Irreführung der Verbraucher und mahnte das Unternehmen ab.

Bewahren Sie Ruhe beim Online-Shopping

Der Fall zeigt: Sie sollten bei vermeintlich knappen Angeboten Ruhe bewahren und vor einem Kauf rational überlegen, ob sie das Produkt wirklich benötigen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt oder ob es das Produkt gegebenenfalls woanders günstiger zu kaufen gibt. "Diese Verknappungsstrategie bewirkt bei uns einen emotionalen Druck, sodass der Verstand in den Hintergrund geschoben wird", erklärte der Marketing-Professor Philipp Riehm im Gespräch mit dem NDR. Verbraucher würden durch den Verkaufstrick den Eindruck gewinnen, dass etwas weg sein könnte, wenn sie noch zu lange warten. Aus diesem Grund würden sie dann eher zuschlagen.

Vorsicht auch bei Online-Buchungen

Auch bei der Buchung von Hotelzimmern über das Internet sind die Anbieter nicht immer ganz ehrlich mit den Verbrauchern: So konnten die Reporter im Rahmen einer Stichprobe feststellen, dass Hotelzimmer, die auf einer Buchungs- oder Reservierungs-Webseite bereits ausgebucht waren, bei anderen Anbietern durchaus noch gebucht werden konnten – teilweise sogar zu einem günstigeren Preis.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.