Taxen mit Taxi-Schild auf dem Autodach Björn Wylezich, Fotolia

28. Dezember 2015, 16:34 Uhr

Tarifordnung maßgeblich Taxi­prei­se: Wie teuer darf eine Taxifahrt sein?

Oft ist das Taxi für kurze Strecken das Verkehrsmittel der Wahl. Aber wer legt die Taxipreise eigentlich fest? Örtliche Taxitarife gelten für alle Taxiunternehmen gleichermaßen. Manchmal kommt es wegen der Rechnung aber dennoch zu Streit zwischen Taxifahrern und Fahrgästen.

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Wer bestimmt die Taxipreise?

In Deutschland gelten in jedem Landkreis beziehungsweise jeder größeren Stadt einheitliche Taxipreise. Festgelegt werden sie von den jeweiligen Behörden von Stadt oder Landkreis. Ein Anlass zur Erhöhung der Taxitarife war vielerorts zuletzt die Einführung des Mindestlohns, der auch für Taxifahrer gilt.

Der vom Kunden zu zahlende Endpreis für die Taxifahrt setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Zum Grundpreis addiert sich der Preis pro gefahrenem Kilometer, häufig unterschieden nach Tarifen für Tag (oft werktags von 6 bis 22 Uhr) sowie Nacht, Sonn- und Feiertage. Wartezeiten werden in der Regel mit einem festen Stundensatz berechnet. Hinzukommen können je nach Tarifordnung außerdem zum Beispiel Kosten für Gepäcktransport, Transport von Tieren oder kurzfristige Abbestellungen.

Taxi­ta­ri­fe: Unbe­rech­tig­te Aufschläge?

Ein Streit um  Taxipreise endet zuweilen auch vor Gericht: Das Amtsgericht München hat im Oktober 2015 einen Taxifahrer wegen Verstoßes gegen die örtliche Taxitarifordnung zu einem Bußgeld verurteilt (AZ 1117 OWi 253 Js 184485/15). Der Mann hatte fünf Personen und deren Gepäck transportiert und nach der Fahrt einen unberechtigten Mehrpersonenaufschlag von fünf Euro verlangt, woraufhin sich ein Streit mit den Fahrgästen entwickelte. Nach einer Beschwerde der Taxizentrale bei der Stadt München erhielt der Taxifahrer als Strafe ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Sein Einspruch beim Amtsgericht München hatte keinen Erfolg – im Gegenteil: Da sich der Mann uneinsichtig zeigte und sein einziges Argument zur Verteidigung war, dass andere Taxifahrer ebenso unberechtigte Aufschläge erheben würden, erhöhte das Gericht das Bußgeld auf 200 Euro. Zudem stellten die Richter klar, dass das betreffende Taxi, ein Fiat Doblo, nicht als Großraumtaxi gelte.

Tarif­ord­nung prüfen und Quittung aus­stel­len lassen

Vor allem bei längeren Fahrten und Reisen mit Gepäck lohnt sich daher für Fahrgäste ein Blick in die örtliche Taxitarifordnung, um über die geltenden Taxitarife auf dem Laufenden zu sein und unberechtigte Aufschläge gleich erkennen zu können. Sie sollten sich bei höheren Rechnungsbeträgen zudem eine Quittung ausstellen lassen, in der die Einzelposten der Rechnung aufgeführt sind.

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