Ladenöffnungszeiten sind gesetzlich moderat geregelt georgerudy, Fotolia

10. Oktober 2017, 8:38 Uhr

Große Freiheiten für Geschäfte Laden­öff­nungs­zei­ten: Infor­ma­tio­nen für Verbraucher

Zwar gibt es ein bundesweites Ladenschlussgesetz (LadSchlG), doch seit 2006 sind die Ladenöffnungszeiten Ländersache. Einige Bundesländer lassen den Geschäften dabei rechtlich mehr Spielraum als andere.

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Kleine Geschich­te der Ladenöffnungszeiten

Während im 19. Jahrhundert Ladenöffnungszeiten von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr an sieben Tagen pro Woche üblich waren, veränderten sich die Gesetze im Laufe der Zeit deutlich. 1919 beispielsweise wurde die Sonntagsruhe eingeführt und in der NS-Zeit durften Läden auch werktags nur noch bis 18:30 Uhr öffnen – das blieb so bis 1996. Dann wurden Ladenöffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montag bis Freitag und bis 16:00 Uhr am Samstag erlaubt.

Das Ladenschlussgesetz trat 1957 in Kraft. Im Jahr 2006 allerdings gab die Bundesregierung diese Kompetenz im Zuge der Föderalismusreform in die Hände der Bundesländer, sodass bis auf Bayern heute jedes Bundesland sein eigenes Ladenöffnungszeitengesetz hat.

Laden­öff­nungs­zei­ten sind gesetz­lich moderat geregelt

Die meisten Bundesländer lassen den Geschäften von Montag bis Samstag die Möglichkeit, rund um die Uhr zu öffnen. Ob sie das tun oder nicht, ist die Entscheidung der Geschäftsführer. Lediglich in einigen Ländern gibt es Beschränkungen:

• Bayern und Saarland: 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr
• Rheinland-Pfalz und Sachsen: 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
• alle anderen: 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen bleiben weiterhin die meisten Geschäfte geschlossen. Ob und wie oft verkaufsoffene Sonntage möglich sind, variiert zwischen den Bundesländern sehr stark. Ein kleines Kuriosum: Obwohl das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) den Ladenbetrieb rund um die Uhr erlaubt, darf zwischen 22:00 und 5:00 kein Alkohol verkauft werden (§3a LadÖG).

Laden­schluss­ge­setz erlaubt viele Ausnahmen

Das Ladenschlussgesetz regelt, welche Geschäfte als Verkaufsstellen gelten und welche Geschäfte unter welchen Bedingungen auch außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben dürfen. Besondere Regeln gelten etwa für:

• Apotheken
• Tankstellen
• Zeitungs- und Zeitschriftenläden
• an Bahn-, Flug- und Fährhäfen
• in Kurorten
• im ländlichen Raum

Das Ladenschlussgesetz hat sogar spezielle Bestimmungen über die Ladenöffnungszeiten an Heiligabend, falls dieser auf einen Sonntag fällt: Für bis zu drei Stunden und bis maximal 14:00 Uhr dürfen Lebens- und Genussmittelgeschäfte öffnen.

Die Ladenöffnungszeiten an Silvester sind hingegen nicht gesetzlich reguliert.

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