Blaue Flammen auf Gasherd by-studio, Fotolia

28. Oktober 2015, 16:54 Uhr

BGH hat geurteilt Höhere Gaspreise ohne Begrün­dung: Ver­brau­cher erhalten Rückzahlung

Energieversorger dürfen die Gaspreise nicht ohne Angabe von Gründen erhöhen. Das entschied der Europäische Gerichtshof  (EuGH) bereits vor einem Jahr. Nun hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Thema beschäftigt und die Rechte deutscher Strom- und Gaskunden gestärkt. Haushalte mit Gasgrundversorgung haben Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung der Gaspreiserhöhung (AZ VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12).

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Tarifkunden, bei denen der Gaspreis ohne angegebene Begründung erhöht wurde, haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Rückzahlung des gestiegenen Betrags. Das hat der BGH am Mittwoch entschieden. Demnach dürfen Energieversorger die Gaspreise nur dann anheben, wenn sie dies mit gestiegenen Kosten begründen können. Preiserhöhungen, um den eigenen Profit zu steigern, sind bei der Gasgrundversorgung nicht zulässig. Diesen Teil müssen die Anbieter rückerstatten.

Tarifkunden haben nun eine dreijährige Widerspruchsfrist, wenn die Gaspreise ohne Begründung erhöht wurden. Eine teilweise Rückzahlung gibt es für Gaspreis-Rechnungen ab dem 28. Oktober 2012. Der BGH hat mit diesem Urteil die deutsche Rechtslage an europäische Maßstäbe angepasst. So hatte der Europäische Gerichtshof vor einem Jahr entschieden, dass Erhöhungen der Strom- und Gaspreise noch vor dem Inkrafttreten begründet werden müssen. Denn nur dann können sich Kunden gegen unzulässige Erhöhungen wehren.

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