
17. September 2025, 16:43 Uhr
Darf ich eigentlich? Handyverbot an Schulen: Das sagt das Gesetz
Du kennst es vielleicht: Kaum ist dein Kind aus der Schule, greift es sofort zum Handy – oder hat es sogar heimlich in der Schule benutzt? Für viele Eltern ist das Handy ein Sicherheitsanker, für Schulen aber oft ein Störfaktor. Die Diskussion um Handyverbote wird intensiver – doch was ist rechtlich überhaupt erlaubt? Hier erfährst du mehr.
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Handyverbot an Schulen: Das ist die Rechtslage
Ob das Handy in der Schule erlaubt ist oder nicht, hängt nicht nur von der Schule ab, sondern auch vom Bundesland. Denn eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Stattdessen legen viele Schulen in ihrer Schulordnung fest, ob und wie streng die Handynutzung eingeschränkt wird.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen einem Mitnahmeverbot und einem Nutzungsverbot.
- Mitnahmeverbot: Ein vollständiges Verbot, das Handy überhaupt mit in die Schule zu bringen, ist rechtlich kaum durchzusetzen.
- Nutzungsverbot: Einschränkungen der Nutzung sind dagegen erlaubt – etwa im Unterricht oder auf dem Pausenhof.
Rechtliche Grundlage für ein Nutzungsverbot des Handys in der Pause oder im Unterricht ist der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen. Denn Schulen sollen für eine konzentrierte Lernatmosphäre sorgen, ohne dabei das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung der Kinder und Jugendlichen zu beschneiden.
Deshalb gilt: Ein ausgeschaltetes Handy im Rucksack stört niemanden – ein totales Verbot wäre hier unverhältnismäßig.
Handyverbot in Grundschule, Oberstufe und Berufsschule
Je nach Schulform sehen die Regelungen unterschiedlich aus:
- Grundschulen setzen meist auf striktere Regeln, Handyverbote sind hier fast flächendeckend akzeptiert.
- Gymnasien und andere weiterführende Schulen differenzieren stärker, besonders in der Oberstufe.
- Berufsschulen räumen Jugendlichen oft mehr Freiraum ein – eigenverantwortlicher Umgang steht hier im Fokus.
- Erwachsenenbildung und Volkshochschulen sind nicht betroffen, hier gelten keine Handyverbote gemäß Schulrecht.
Bundesländer im Vergleich: Verschiedene Wege, ein Ziel
Die Bundesländer gehen beim Thema Handyverbot ganz unterschiedliche Wege. Einige setzen auf klare Gesetze, andere auf die Eigenverantwortung der Schulen:
- Bayern: Seit 2006 gilt ein generelles Handynutzungsverbot in Schulgebäuden
- Hessen: Seit 2025 ist private Handynutzung weitgehend verboten, Ausnahmen gelten für gezielten Medienunterricht, Notfälle und gesundheitliche Gründe
- Schleswig-Holstein: Seit August 2025 gilt ein Handyverbot bis Klasse 9, ebenfalls mit Ausnahmen für den Medienunterricht
- Nordrhein-Westfalen: Regeln für Handynutzung oder -verbot liegen in der Eigenverantwortung der Schulen
- Baden-Württemberg: Hier ist die Änderung des Schulgesetzes für verbindliche Handyregeln geplant
- Andere Länder (z. B. Berlin, Hamburg, Sachsen): Hier gibt es keine pauschalen Verbote, stattdessen gilt die Selbstverantwortung der Schulen

Dürfen Lehrer Handys einziehen oder einbehalten?
Lehrkräfte dürfen Handys einsammeln – aber nur vorübergehend und wenn die Nutzung gegen die Schulregeln verstößt. Im Schulalltag kommt es immer wieder zu solchen Situationen, in denen Lehrkräfte eingreifen oder Strafmaßnahmen verhängen müssen.
Erlaubt sind:
- das kurzfristige Einsammeln des Handys bei Störung des Unterrichts
- das Einfordern digitaler Geräte vor Prüfungen
- pädagogische Maßnahmen bei wiederholtem Fehlverhalten
Nicht erlaubt sind:
- das dauerhafte Konfiszieren – spätestens nach Unterrichtsschluss muss das Gerät zurückgegeben werden
- das Durchsuchen des Handys ohne Zustimmung des Kindes (oder der Eltern)
- der Einsatz von Störsendern oder Detektoren, diese sind rechtlich nicht zulässig
Bei Prüfungen gelten oft strengere Regeln. Je nach Ordnung kann schon das Mitführen eines Handys als Täuschungsversuch gewertet werden. Auch Smartwatches werfen Fragen auf: Wegen möglicher Abhörfunktionen dürfen Schulen deren Nutzung klar regeln – etwa durch die Vorgabe des Flugmodus oder vollständige Abgabe bei Prüfungen.

Durchsetzung in der Praxis: Herausforderungen und Grenzen
In der Theorie wirken Handyregeln oft klar, doch im Schulalltag stoßen sie schnell an Grenzen. Eine lückenlose Kontrolle ist kaum durchführbar, und Lehrkräfte können nicht ständig überprüfen, ob Handys wirklich ausgeschaltet bleiben.
Auch Eltern sehen das Thema unterschiedlich: Während Schulen verbindliche Regeln brauchen, möchten viele Mütter und Väter ihre Kinder im Notfall erreichen können. Das zeigt sich übrigens auch bei anderen Fragen des Schulalltags – etwa beim Thema Elterntaxi.
Ein wichtiger Ort für den Austausch ist die Schulkonferenz. Hier entwickeln Lehrkräfte, Eltern und Schüler gemeinsam Regeln, die praktikabel und rechtlich zulässig sind – meist in Form der Schulordnung, die für alle verbindlich ist. Wichtig ist dabei, diese regelmäßig zu überprüfen, denn was heute passt, kann morgen schon veraltet sein.
Unzufrieden mit den Regelungen der Schule: Was tun?
Wenn du die Handyregeln der Schule deines Kindes für überzogen hältst, kannst du das Gespräch mit der Klassenleitung, der Schulleitung oder in einer Elternversammlung suchen. Auch über die Schulkonferenz besteht die Möglichkeit, dass Regelungen überdacht oder angepasst werden.
Wenn keine Einigung gelingt, hast du die Möglichkeit, über den Schulträger oder sogar rechtlich gegen die Regelung vorzugehen. Ziehe aber im Vorfeld eine Mediation in Betracht, um den Konflikt außergerichtlich zu lösen.
Ausnahmen und Sonderregelungen: Wenn das Handy doch erlaubt ist
Trotz aller Verbote gibt es Situationen, in denen Handys ausdrücklich erlaubt oder sogar notwendig sind – etwa im Unterricht, wenn digitale Medien gezielt eingesetzt werden, oder in Notfällen, wenn Kinder Hilfe brauchen. Auch gesundheitliche Gründe oder sonderpädagogischer Förderbedarf können Ausnahmen rechtfertigen.
Ein besonderer Fall sind Klassenfahrten. Hier wünschen sich viele Eltern Erreichbarkeit, während Lehrkräfte auf ein Miteinander ohne ständige Ablenkung setzen. Oft helfen klare Absprachen, etwa feste Nutzungszeiten. In der Oberstufe gelten meist lockerere Regeln, da ältere Schüler mehr Eigenverantwortung tragen können.
An manchen Schulen werden auch schulische Tablets oder Laptops verteilt, die gezielt im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Am Ende geht es immer darum, einen sinnvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern – und Kinder zu schützen, wenn die Nutzung zur Belastung wird.
Übrigens: Wenn dein Kind durch übermäßige Handynutzung ins Visier von Mitschülern gerät, findest du Rat im Beitrag „Mobbing in der Schule: Was Eltern und Schüler tun können“.
FAQ
- Wo gibt es ein Handyverbot an Schulen?
In einigen Bundesländern wie Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein gelten klare Nutzungsverbote – andere Bundesländer überlassen die Regelung den Schulen selbst.
- Warum gibt es ein Handyverbot an Schulen?
Handyverbote sollen Ablenkung vermeiden, das Miteinander stärken und den Lernfokus der Schüler und Schülerinnen fördern.
- Was spricht gegen ein Handyverbot an Schulen?
Kritische Stimmen empfinden ein Handyverbot an Schulen als Bevormundung und fordern stattdessen die Förderung von Medienkompetenz und verantwortungsvollem Umgang mit digitalen Geräten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.