Fünf Schülerinnen und Schüler sitzen draußen und gucken auf Handys © iStock.com/Ridofranz

17. September 2025, 16:43 Uhr

Darf ich eigentlich? Han­dy­ver­bot an Schulen: Das sagt das Gesetz

Du kennst es vielleicht: Kaum ist dein Kind aus der Schule, greift es sofort zum Handy – oder hat es sogar heimlich in der Schule benutzt? Für viele Eltern ist das Handy ein Sicherheitsanker, für Schulen aber oft ein Störfaktor. Die Diskussion um Handyverbote wird intensiver – doch was ist rechtlich überhaupt erlaubt? Hier erfährst du mehr.

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Han­dy­ver­bot an Schulen: Das ist die Rechtslage

Ob das Handy in der Schule erlaubt ist oder nicht, hängt nicht nur von der Schule ab, sondern auch vom Bundesland. Denn eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Stattdessen legen viele Schulen in ihrer Schulordnung fest, ob und wie streng die Handynutzung eingeschränkt wird.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen einem Mitnahmeverbot und einem Nutzungsverbot.

  • Mit­nah­me­ver­bot: Ein voll­stän­di­ges Verbot, das Handy überhaupt mit in die Schule zu bringen, ist rechtlich kaum durchzusetzen.
  • Nut­zungs­ver­bot: Ein­schrän­kun­gen der Nutzung sind dagegen erlaubt – etwa im Unter­richt oder auf dem Pausenhof.

Rechtliche Grundlage für ein Nutzungsverbot des Handys in der Pause oder im Unterricht ist der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen. Denn Schulen sollen für eine konzentrierte Lernatmosphäre sorgen, ohne dabei das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung der Kinder und Jugendlichen zu beschneiden.

Deshalb gilt: Ein ausgeschaltetes Handy im Rucksack stört niemanden – ein totales Verbot wäre hier unverhältnismäßig.

Info

Han­dy­ver­bot in Grund­schu­le, Oberstufe und Berufsschule

Je nach Schulform sehen die Regelungen unterschiedlich aus:

  • Grund­schu­len setzen meist auf striktere Regeln, Han­dy­ver­bo­te sind hier fast flä­chen­de­ckend akzeptiert.
  • Gymnasien und andere wei­ter­füh­ren­de Schulen dif­fe­ren­zie­ren stärker, besonders in der Oberstufe.
  • Berufs­schu­len räumen Jugend­li­chen oft mehr Freiraum ein – eigen­ver­ant­wort­li­cher Umgang steht hier im Fokus.
  • Erwach­se­nen­bil­dung und Volks­hoch­schu­len sind nicht betroffen, hier gelten keine Han­dy­ver­bo­te gemäß Schulrecht.

Bun­des­län­der im Vergleich: Ver­schie­de­ne Wege, ein Ziel

Die Bundesländer gehen beim Thema Handyverbot ganz unterschiedliche Wege. Einige setzen auf klare Gesetze, andere auf die Eigenverantwortung der Schulen:

  • Bayern: Seit 2006 gilt ein gene­rel­les Han­dy­nut­zungs­ver­bot in Schulgebäuden
  • Hessen: Seit 2025 ist private Han­dy­nut­zung weit­ge­hend verboten, Ausnahmen gelten für gezielten Medi­en­un­ter­richt, Notfälle und gesund­heit­li­che Gründe
  • Schleswig-Holstein: Seit August 2025 gilt ein Han­dy­ver­bot bis Klasse 9, ebenfalls mit Ausnahmen für den Medienunterricht
  • Nordrhein-Westfalen: Regeln für Han­dy­nut­zung oder -verbot liegen in der Eigen­ver­ant­wor­tung der Schulen
  • Baden-Würt­tem­berg: Hier ist die Änderung des Schul­ge­set­zes für ver­bind­li­che Han­dy­re­geln geplant
  • Andere Länder (z. B. Berlin, Hamburg, Sachsen): Hier gibt es keine pau­scha­len Verbote, statt­des­sen gilt die Selbst­ver­ant­wor­tung der Schulen
Schülerin schaut im Klassenraum im Unterricht aufs Smartphone
© iStock.com/skynesher

Dürfen Lehrer Handys einziehen oder einbehalten?

Lehrkräfte dürfen Handys einsammeln – aber nur vorübergehend und wenn die Nutzung gegen die Schulregeln verstößt. Im Schulalltag kommt es immer wieder zu solchen Situationen, in denen Lehrkräfte eingreifen oder Strafmaßnahmen verhängen müssen.

Erlaubt sind:

  • das kurz­fris­ti­ge Ein­sam­meln des Handys bei Störung des Unterrichts
  • das Ein­for­dern digitaler Geräte vor Prüfungen
  • päd­ago­gi­sche Maßnahmen bei wie­der­hol­tem Fehlverhalten

Nicht erlaubt sind:

  • das dau­er­haf­te Kon­fis­zie­ren – spä­tes­tens nach Unter­richts­schluss muss das Gerät zurück­ge­ge­ben werden
  • das Durch­su­chen des Handys ohne Zustim­mung des Kindes (oder der Eltern)
  • der Einsatz von Stör­sen­dern oder Detek­to­ren, diese sind rechtlich nicht zulässig

Bei Prüfungen gelten oft strengere Regeln. Je nach Ordnung kann schon das Mitführen eines Handys als Täuschungsversuch gewertet werden. Auch Smartwatches werfen Fragen auf: Wegen möglicher Abhörfunktionen dürfen Schulen deren Nutzung klar regeln – etwa durch die Vorgabe des Flugmodus oder vollständige Abgabe bei Prüfungen.

© iStock.com/Dobrila Vignjevic

Durch­set­zung in der Praxis: Her­aus­for­de­run­gen und Grenzen

In der Theorie wirken Handyregeln oft klar, doch im Schulalltag stoßen sie schnell an Grenzen. Eine lückenlose Kontrolle ist kaum durchführbar, und Lehrkräfte können nicht ständig überprüfen, ob Handys wirklich ausgeschaltet bleiben.

Auch Eltern sehen das Thema unterschiedlich: Während Schulen verbindliche Regeln brauchen, möchten viele Mütter und Väter ihre Kinder im Notfall erreichen können. Das zeigt sich übrigens auch bei anderen Fragen des Schulalltags – etwa beim Thema Elterntaxi.

Ein wichtiger Ort für den Austausch ist die Schulkonferenz. Hier entwickeln Lehrkräfte, Eltern und Schüler gemeinsam Regeln, die praktikabel und rechtlich zulässig sind – meist in Form der Schulordnung, die für alle verbindlich ist. Wichtig ist dabei, diese regelmäßig zu überprüfen, denn was heute passt, kann morgen schon veraltet sein.

Info

Unzu­frie­den mit den Rege­lun­gen der Schule: Was tun?

Wenn du die Handyregeln der Schule deines Kindes für überzogen hältst, kannst du das Gespräch mit der Klassenleitung, der Schulleitung oder in einer Elternversammlung suchen. Auch über die Schulkonferenz besteht die Möglichkeit, dass Regelungen überdacht oder angepasst werden.

Wenn keine Einigung gelingt, hast du die Möglichkeit, über den Schulträger oder sogar rechtlich gegen die Regelung vorzugehen. Ziehe aber im Vorfeld eine Mediation in Betracht, um den Konflikt außergerichtlich zu lösen.

Ausnahmen und Son­der­re­ge­lun­gen: Wenn das Handy doch erlaubt ist

Trotz aller Verbote gibt es Situationen, in denen Handys ausdrücklich erlaubt oder sogar notwendig sind – etwa im Unterricht, wenn digitale Medien gezielt eingesetzt werden, oder in Notfällen, wenn Kinder Hilfe brauchen. Auch gesundheitliche Gründe oder sonderpädagogischer Förderbedarf können Ausnahmen rechtfertigen.

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Ein besonderer Fall sind Klassenfahrten. Hier wünschen sich viele Eltern Erreichbarkeit, während Lehrkräfte auf ein Miteinander ohne ständige Ablenkung setzen. Oft helfen klare Absprachen, etwa feste Nutzungszeiten. In der Oberstufe gelten meist lockerere Regeln, da ältere Schüler mehr Eigenverantwortung tragen können.

An manchen Schulen werden auch schulische Tablets oder Laptops verteilt, die gezielt im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Am Ende geht es immer darum, einen sinnvollen Umgang mit digitalen Medien zu fördern – und Kinder zu schützen, wenn die Nutzung zur Belastung wird.

Übrigens: Wenn dein Kind durch übermäßige Handynutzung ins Visier von Mitschülern gerät, findest du Rat im Beitrag „Mobbing in der Schule: Was Eltern und Schüler tun können“.

FAQ

  • Wo gibt es ein Han­dy­ver­bot an Schulen?

In einigen Bundesländern wie Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein gelten klare Nutzungsverbote – andere Bundesländer überlassen die Regelung den Schulen selbst.

  • Warum gibt es ein Han­dy­ver­bot an Schulen?

Handyverbote sollen Ablenkung vermeiden, das Miteinander stärken und den Lernfokus der Schüler und Schülerinnen fördern.

  • Was spricht gegen ein Han­dy­ver­bot an Schulen?

Kritische Stimmen empfinden ein Handyverbot an Schulen als Bevormundung und fordern stattdessen die Förderung von Medienkompetenz und verantwortungsvollem Umgang mit digitalen Geräten.

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