Ein Werkvertrag ist ein spezieller privatrechtlicher Vertrag, dessen zentrales Element die Herstellung eines konkreten Werkstücks ist Robert Kneschke, Fotolia

1. Dezember 2017, 15:58 Uhr

Auf den Erfolg kommt es an Werk­ver­trag: Unter­schied zu Dienst­ver­trag und Leiharbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine umfangreiche Studie beauftragt, um herauszufinden, welche Rolle der Werkvertrag in der deutschen Wirtschaft spielt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen diese besondere Vertragsform durchaus unterschiedlich wahr.

Ärger mit dem Chef? >>

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist ein spezieller privatrechtlicher Vertrag, dessen zentrales Element die Herstellung eines konkreten Werkstücks ist. Dabei kann es sich um verschiedene Dinge handeln:

  • unbe­weg­li­che Werke – z. B. der Bau eines Hauses
  • beweg­li­che Werke – z. B. das Schnitzen einer Skulptur
  • nicht­kör­per­li­che Werke – z. B. Software, Gutachten oder Transportdienste

Hierbei verpflichtet sich der Werkunternehmer zur Herstellung des Werkstücks und der Besteller zur Bezahlung des vereinbarten Werklohns – § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Hersteller geht dabei in Vorleistung und hat erst dann Anspruch auf seinen Lohn, wenn das Werkstück fertig ist. Entscheidend ist also die erfolgreiche Herstellung und nicht allein das Bemühen darum.

Eine Firma kann einen Werkvertrag nur mit externen Unternehmen schließen, nicht mit den eigenen Angestellten. Der Werkshersteller geht in Vorleistung und trägt das volle finanzielle und unternehmerische Risiko.

Unter­schied zwischen Werk­ver­trag und anderen Verträgen

Der Unterschied zwischen dem Werkvertrag und dem Dienstvertrag liegt vor allem darin, dass beim Dienstvertrag der Arbeitsaufwand vergütet wird – nicht der Arbeitserfolg. Beim Kaufvertrag wiederum geht es nicht um die Herstellung einer Sache, sondern darum, eine Sache einem neuen Eigentümer zu verkaufen – dafür muss der Gegenstand nicht vorher vom Verkäufer hergestellt worden sein.

Besonders wichtig und gleichzeitig besonders schwierig ist die Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Bei Leiharbeit bestellt das Unternehmen bei der Zeitarbeitsfirma Arbeiter, nicht Werkstücke und bezahlt deren Arbeitszeit, nicht deren Erfolg. Leiharbeiter gehören zum Betrieb des Kunden und sind an dessen Weisungen gebunden; Arbeiter mit Werkvertrag nicht.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

In der Realität verschwimmen diese Grenzen oft und manche Firmen nutzen Scheinwerksverträge, um Leiharbeiter schlechter zu bezahlen als die Stammbelegschaft.

Diese Beobachtung äußerten in der Studie vor allem Betriebsratsmitglieder und auch etwa 20 Prozent der Unternehmensleitungen vermuten in ihrer Branche Lohndumping bei Werkverträgen.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Vertrages haben, können Sie den Betriebsrat des Auftraggebers oder die Gewerkschaft bitten, die Sache zu prüfen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.