Windräder auf einer Offshore-Ölplattform vschlichting, Fotolia

17. November 2015, 17:42 Uhr

Eigenbetriebliches Interesse Urteil: Kos­ten­lo­se Ver­pfle­gung kein geld­wer­ter Vorteil

Erhalten Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform vom Arbeitgeber kostenlose Verpflegung, so ist dies unter bestimmten Umständen kein geldwerter Vorteil und daher auch nicht steuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden (AZ 2 K 54/15).

Streit mit dem Arbeitgeber? Ein Berufs-Rechtsschutz kann helfen. >>

Die Richter gaben damit der Klage eines Windparkbetreibers statt, der Mitarbeiter auf Offshore-Plattformen beschäftigt. Die Schichten dauern jeweils 14 Tage, an denen die Mitarbeiter je 12 Stunden arbeiten. Vor Ort besteht für sie aufgrund der beengten räumlichen Situation keine Möglichkeit, eigene Lebensmittel zu kühlen oder sich selbst Mahlzeiten zuzubereiten. Daher hat der Arbeitgeber eine Cateringfirma beauftragt, die die benötigten Lebensmittel anliefert. Pro Person und Essen zahlt der Windparkbetreiber dafür rund 21,50 Euro. Dies sei ein geldwerter Vorteil für die Angestellten, hatte das zuständige Finanzamt Hamburg befunden – und wollte das Unternehmen dafür zur Zahlung von Lohnsteuer heranziehen, das daraufhin geklagt hatte.

Das FG Hamburg bewertete die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Verpflegung in diesem Fall jedoch nicht als steuerpflichtigen Sachbezug. Als Sachbezüge gelten etwa kostenlose Dienstwohnungen, Firmenwagen und in bestimmten Fällen auch Verpflegung. Die Arbeitsumstände und die räumliche Situation auf der Offshore-Plattform ließen jedoch keine andere Form der Verpflegung zu, so die Richter. Zudem seien die hohen Kosten pro Mahlzeit unter anderem durch den hohen Anlieferungsaufwand begründet. Da das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers bei der Verpflegungsregelung im Mittelpunkt stehe, seien die Mahlzeiten nicht als Sachbezug und damit nicht als Teil des Arbeitslohns zu werten, so das Gericht.

Das Urteil des FG Hamburg ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.