
22. Januar 2016, 11:04 Uhr
Mindesttemperatur Temperatur am Arbeitsplatz: Im Büro muss keiner frieren
Bei einer zu niedrigen Temperatur am Arbeitsplatz leiden oftmals die Konzentration und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter. Aber haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Mindesttemperatur im Büro?
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Temperatur am Arbeitsplatz: Diese Vorschriften gelten
Zum Leidwesen von Arbeitnehmern, die im Büro frieren müssen, ist gesetzlich nicht ganz klar geregelt, welche Temperatur am Arbeitsplatz mindestens herrschen muss. Nach § 618 Abs. 1 BGB müssen Arbeitnehmer aber so weit wie möglich gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Der Arbeitgeber muss entsprechende Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) und die zusätzliche Arbeitsstättenregel ASR A3.5 zur Raumtemperatur machen diese grundlegende Verpflichtung etwas klarer. Die Arbeitsstättenregel empfiehlt Mindesttemperaturen für verschiedene Tätigkeiten. So soll die Temperatur zum Beispiel in einem Büro, in dem vorwiegend im Sitzen körperlich leichte Arbeit verrichtet wird, mindestens 20 Grad Celsius betragen. Bei mittelschwerer Arbeit im Stehen und Gehen liegt die minimale Temperatur am Arbeitsplatz dagegen nur bei 17 Grad Celsius, bei schwerer Arbeit nur bei 12 Grad Celsius. In Pausen- und Bereitschaftsräumen soll die Temperatur 21 Grad Celsius betragen. Die Arbeitsstättenregeln gelten aber nur als Richtlinien für Arbeitgeber und sind rechtlich nicht verbindlich.
Frieren im Büro: Das können Sie tun
Wenn Sie an einem zu kalten Arbeitsplatz frieren, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Schließlich ist es auch in seinem Interesse, dass Sie Ihrer Arbeit konzentriert nachgehen können und nicht durch die zu kalte Umgebung in Ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind. Falls Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden. Sie dürfen der Arbeit jedoch nicht ohne Weiteres mit dem Verweis auf zu niedrige Temperaturen fernbleiben, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das ist gemäß § 273 BGB nur in sehr schweren Fällen zulässig, wenn ein konkretes Gesundheitsrisiko besteht.
Sie haben aber das Recht, vom Arbeitgeber Maßnahmen zur Temperaturerhöhung zu fordern, zum Beispiel das Aufstellen von Radiatoren. Schwangere und stillende Frauen haben zudem laut Mutterschutzgesetz Anspruch auf besonderen Schutz. Hier kann es in extremen Fällen sogar nötig werden, dass der Arbeitgeber sie an einem anderen Ort beschäftigt oder von der Arbeit freistellt.
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