Schriftzug: Führungszeugnis B. Wylezich, Fotolia

15. April 2015, 14:06 Uhr

"Nachweis der Unbescholtenheit" Füh­rungs­zeug­nis bean­tra­gen: So gehen Sie vor

Manche Arbeitgeber verlangen vor der Einstellung neuer Mitarbeiter ein Führungszeugnis. Wie Sie ein Führungszeugnis beantragen und was es damit überhaupt auf sich hat, erfahren Sie in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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Warum ein Füh­rungs­zeug­nis beantragen?

Früher war das Führungszeugnis auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt. Dies liegt wohl vor allem daran, dass es sich bei dem Dokument um einen Nachweis dafür handelt, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen. Außerdem werden die vollständigen Personalien in dem Führungszeugnis verzeichnet. Das Zeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die einem künftigen Arbeitgeber als Nachweis der Unbescholtenheit einer Person dient, ehe diese eingestellt wird. Für jede Person ab 14 Jahren kann ein Führungszeugnis ausgestellt werden – bei Minderjährigen muss der Antrag jedoch durch eine gesetzliche Vertretungsperson gestellt werden.

So stellen Sie den Antrag richtig

Verlangt Ihr Arbeitgeber einen Nachweis über möglicherweise bestehende Vorstrafen und Sie wollen ein Führungszeugnis beantragen, sollte Sie Ihr Weg in die örtliche Meldebehörde führen. Hier können Sie die Urkunde bei der gleichen Stelle beantragen, bei der Sie zum Beispiel auch Ihren Personalausweis beantragt haben. Bringen Sie diesen oder einen Reisepass unbedingt mit. Nach der Antragstellung wird dieser an das Bundeszentralregister nach Bonn übersandt – hier wird das Führungszeugnis letztlich ausgestellt. Dies kann zwei bis drei Wochen dauern. Tipp: Schaffen Sie es nicht persönlich ins Rathaus oder Bürgerbüro, können Sie auch im Internet auf der Homepage des Bundesamts für Justiz ein Führungszeugnis beantragen. Die Kosten für ein Führungszeugnis belaufen sich auf 13 Euro (Stand April 2015). Der Betrag muss vor Ort bei der Antragstellung von Ihnen bezahlt werden.

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