
3. Februar 2021, 14:56 Uhr
Darf ich eigentlich? Corona: Das regelt das neue Gesetz zur Homeoffice-Pflicht
Die Bundesregierung hat ernst gemacht und Unternehmen in die Pflicht genommen, ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen – sofern dies angesichts ihrer Tätigkeiten möglich ist. So sollen Kontakte und damit das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus reduziert werden. Was genau die offiziell angeordnete Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, liest du hier.
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Homeoffice als Corona-Schutzmaßnahme
Bis vorerst 15. März 2021 müssen Arbeitgeber Mitarbeitern mit Bürojobs und “vergleichbaren Tätigkeiten” grundsätzlich erlauben, von zu Hause aus zu arbeiten. Für Beschäftigte beispielsweise in Produktion, Handel und Logistik dürfte Homeoffice ohnehin kaum möglich sein. Rechtliche Grundlage dafür ist die am 27. Januar 2021 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Diese befristete Maßnahme zum Infektionsschutz hat nichts mit dem generellen Recht auf Homeoffice zu tun, das bereits seit geraumer Zeit diskutiert wird.
Bis Ablauf der Frist müssen Arbeitgeber “zwingend betriebliche Gründe” anführen, wenn sie Büroangestellte nicht von zu Hause aus arbeiten lassen. Als Arbeitnehmer musst du also nicht belegen, dass du deinen Job genauso gut vom heimischen Schreibtisch aus erledigen kannst wie im Büro. Stattdessen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht möglich ist, wenn er dir Homeoffice verweigert.
Was sind zwingende betriebliche Gründe, die Homeoffice ausschließen?
Welche Gründe genau es Arbeitgebern ermöglichen, auf der Anwesenheit ihrer Mitarbeiter im Büro zu bestehen, hat der Gesetzgeber allerdings nicht genauer definiert. Als Beispiel für zulässige Gründe nennt das Bundesarbeitsministerium (BMAS) ...
- wenn eine Bürotätigkeit auch das Bearbeiten eingehender Post oder Warenlieferungen oder Materialausgabe umfasst,
- Schalterdienste bei weiterhin notwendigen Kunden- oder Mitarbeiterkontakten,
- Hausmeister- und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebs,
- Reparatur- und Wartungsaufgaben, beispielsweise im IT-Service,
- Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb.
Nicht vorhandene Hardware oder mangelnde digitale Kompetenzen der Mitarbeiter beim Einsatz neuer Technologien wie Video-Konferenzen oder Cloud-Lösungen sieht das BMAS hingegen höchstens als vorübergehende Hinderungsgründe, die Arbeitgeber schnellstmöglich beseitigen sollten.
Gegen Homeoffice sprechen können allerdings Sicherheitsbedenken. Zum Beispiel wenn
- betriebliche Software nicht auf privaten Rechnern installiert werden darf oder
- Mitarbeiter mit vertraulichen Unterlagen arbeiten, die im Homeoffice von betriebsfremden Personen eingesehen werden können.
Aufwendigere Absprachen oder fehlende Kontrollmöglichkeiten des Vorgesetzten reichen als Argument gegen Homeoffice nicht aus.
Was, wenn der Arbeitgeber Homeoffice verweigert?
Der Chef besteht darauf, dass du ins Büro kommt, obwohl das deiner Meinung nach nicht zwingend nötig ist? Dann suche im ersten Schritt das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und frage nach den Gründen für die Verweigerung. Sofern es einen Betriebsrat gibt, beziehe ihn bei dieser Angelegenheit ein, wenn du alleine nicht weiterkommst.
Bringt das alles nichts, ist der äußerste Schritt eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder die gesetzliche Unfallversicherung. Die Ämter prüfen dann den Sachverhalt und können Arbeitgeber gemäß § 22 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zwingen, Homeoffice anzubieten. Zudem können die Behörden Bußgelder verhängen und im äußersten Fall sogar Betriebe schließen.
Bevor sich Arbeitnehmer an die Behörden wenden, sollten sie sich aber immer erst um eine interne Klärung bemühen. Nicht nur, weil eine vorschnelle Meldung an die Behörden das Arbeitsklima nachhaltig vergiften kann, sondern auch, weil es eine nebenvertragliche Pflicht für Arbeitnehmer ist, sich zunächst um interne Klärung zu bemühen.
Sind Arbeitnehmer verpflichtet, von zu Hause aus arbeiten?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet lediglich Unternehmen, Homeoffice anzubieten. Mitarbeiter müssen dieses Angebot aber nicht annehmen. Die Bundesregierung fordert Arbeitnehmer zwar auf, von zu Hause aus arbeiten, wenn das möglich ist. Eine Pflicht gibt es für sie jedoch nicht.
Auch der Arbeitgeber kann dich nicht gegen deinen Willen ins Homeoffice versetzen. Wenn du keine Möglichkeit hast, daheim vernünftig zu arbeiten, muss du es auch nicht. Es sei denn, es gibt eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dich zum Arbeiten von zu Hause verpflichtet.
- Unternehmen müssen Homeoffice anbieten, sofern es die Tätigkeit zulässt. Die Regelung gilt befristet bis vorerst 15. März 2021.
- Bei zwingenden betrieblichen Gründen dürfen Arbeitgeber Homeoffice verweigern, beispielsweise bei Sicherheitsbedenken.
- Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung der Verordnung in den Betrieben prüfen.
- Für Arbeitnehmer besteht keine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.