Der Rundfunkbeitrag für Studenten ist nicht unbedingt verpflichtend contrastwerkstatt, Fotolia

13. September 2017, 14:50 Uhr

GEZ während des Studiums Rund­funk­bei­trag für Studenten: Ist eine Befreiung möglich?

Ist der Rundfunkbeitrag auch für Studenten verpflichtend? Es gibt einige Ausnahmen, doch in der Regel müssen sie ebenfalls den Beitrag von 17,50 Euro pro Monat leisten, der von jedem Haushalt zu zahlen ist.

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Wann müssen Studenten keinen Rund­funk­bei­trag zahlen?

In folgenden Fällen müssen Studenten keinen Rundfunkbeitrag entrichten:

• leben noch bei den Eltern
• unter 25 Jahre alt, Eltern sind vom Rundfunkbeitrag befreit
• Ehepartner ist von der Rundfunkgebühr befreit
• genehmigter Antrag zur Beitragsbefreiung

Von der Zahlung befreit wird in der Regel, wer schwerbehindert ist oder Sozialleistungen bezieht – bei Studenten ist also in der Regel das BAföG ausschlaggebend. Härtefallanträge sind zwar möglich, werden in der Realität aber kaum bewilligt. Wichtig: Der Bezug von Sozialleistungen allein führt auch für Studenten nicht automatisch zu einer Befreiung von den Rundfunkbeiträgen – dafür ist ein offizieller Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale notwendig.

Wie können sich Studenten vom Rund­funk­bei­trag befreien lassen?

Rechtsschutz

Auf der Webseite der Gebühreneinzugszentrale gibt es einen vorgedruckten Antrag, der ausgefüllt und mit einer Kopie des BAföG-Bescheids eingesendet werden muss – möglichst binnen zwei Wochen nach Genehmigung der Ausbildungsförderung. Während früher eine beglaubigte Kopie nötig war, ist heute eine einfache ausreichend.

Ebenfalls seit 2017 neu: Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Auch ehemalige Studenten können sich also unter Umständen heute noch ihre Rundfunkbeiträge zurückholen.

WG-Zimmer und Stu­den­ten­wohn­heim: Was zählt für die GEZ als Wohnung?

Als Wohnung zählt ein Raum, der zum Schlafen taugt und über einen öffentlichen Flur zugänglich ist; ganz egal, ob Bad und Küche vorhanden sind. Ein Zimmer in einem Studentenwohnheim kann also ebenso als Wohnung gelten wie eine voll ausgestattete WG mit mehreren Bewohnern. Studenten im Studentenwohnheim bezahlen daher häufig allein den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat, während eine dreiköpfige WG sich die Kosten durch drei teilt. Ist einer der Studenten von der Beitragspflicht befreit, gilt das allerdings nicht für die ganze WG.

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