In Deutschland müssen ausländische Abschlüsse anerkannt werden Rawpixel.com, Fotolia

14. Juli 2017, 13:08 Uhr

Zeugnisse aus anderen Ländern Aner­ken­nung aus­län­di­scher Abschlüs­se: So gehen Sie vor

Eine offizielle Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist notwendig, wenn Sie diese in Deutschland nutzen wollen. Ein Hochschulabschluss, ein Berufsabschluss oder ein anderes ausländisches Zeugnis müssen dafür ein Antragsverfahren durchlaufen. Es prüft die Vergleichbarkeit mit einer deutschen Referenzqualifikation.

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Aner­ken­nungs­stel­len prüfen aus­län­di­sche Abschlüsse

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland ist für die Absolventen sehr wichtig. Denn wenn der Hochschulabschluss oder der Berufsabschluss nicht anerkannt ist, lässt er sich nicht in eine entsprechende Stellenbewerbung einbringen. Die Folge kann dann sein, dass nur eine geringer qualifizierte Tätigkeit möglich ist.

Der erste Schritt zur Anerkennung ist die Frage, wer für den Antrag zuständig ist. Das sind für Berufsabschluss und Hochschulabschluss die Anerkennungsstellen im Bundesland des jeweiligen Wohnsitzes. Im Internet kann auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“ die zuständige Stelle gefunden werden. Ausländische Schulabschlüsse prüfen die Zeugnisanerkennungsstellen in den Bundesländern und die Hochschulen. Letztere sind auch zuständig, wenn es um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse für einen Hochschulzugang geht.

Zeugnisse sollten übersetzt und beglau­bigt sein

Vor der Antragstellung ist es sinnvoll, sich mit der zuständigen Stelle bezüglich der notwendigen Formulare und des passenden deutschen Referenzberufes zu beraten. Anschließend können Sie die Unterlagen vorbereiten. Dazu gehören der Anerkennungsantrag, Ausweisdokumente, die Aufenthaltserlaubnis, ein Lebenslauf sowie die übersetzten und beglaubigten Hochschulabschlüsse oder Berufsabschlüsse. Die Beglaubigung können berechtigte Übersetzer, Landratsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder Notare erstellen. Diese Papiere werden dann von der Zulassungsstelle geprüft. Das schließt den Abgleich ein, inwieweit die ausländische Qualifikation vom deutschen Referenzberuf abweicht – dabei wird auch vorhandene Berufspraxis berücksichtigt. Die Prüfung kann mehrere Monate dauern.

Rechtsschutz

Aner­ken­nung bei Gleich­wer­tig­keit mit deutscher Referenz

Am Ende des Verfahrens steht der Bescheid. Er teilt mit, ob die ausländischen Abschlüsse positiv bewertet wurden oder nicht. Sie werden akzeptiert, wenn sie gleichwertig oder ähnlich der deutschen Referenzqualifikation sind. Ist die Abweichung zu groß, gibt es zunächst keine Anerkennung. Die zuständige Stelle benennt dann aber die entsprechenden Unterschiede. Sie informiert außerdem über Möglichkeiten, wie durch zusätzliche Anpassungsqualifizierungen die Anerkennung erreichbar wird.

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