Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Eine Frau sitzt vor einem Notebook und hält ein Tablet in der Hand. undrey, Fotolia

1. Februar 2016, 11:06 Uhr

Home Office Arbeits­zim­mer steu­er­lich absetzen: Recht­li­che Vorgaben

Wenn Sie häufig im Home Office arbeiten, fragen Sie sich eventuell, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen können. Das kann möglich sein, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lesen Sie, was Sie beachten müssen.

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Arbeits­zim­mer steu­er­lich absetzen: Voraussetzungen

Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen wollen, muss es sich dabei in erster Linie um einen eigenen Raum handeln. Es ist also nicht möglich, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, die Sie für Arbeit im Home Office nutzen, geltend zu machen. Ein Durchgangszimmer oder ein Raum ohne schließbare Tür wird ebenfalls nicht anerkannt. Die Einrichtung muss außerdem weitgehend der eines Büros entsprechen, also sollte im Arbeitszimmer ein Schreibtisch mit Stuhl stehen. Eine Sitzecke ist möglich, doch wenn Gästebett und Fernseher den Raum dominieren, dürfte sich die Anerkennung problematisch gestalten. Sie müssen den Raum außerdem fast ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, durch die die bisherigen Regeln bestehen bleiben (AZ GrS 1/14). Damit gilt auch weiterhin: Sie können ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzen, wenn die private Nutzung unter zehn Prozent beträgt. Eine Kostenaufteilung ist nicht möglich, wenn Sie zum Beispiel 50 Prozent der Zeit dort arbeiten und den Raum ansonsten privat nutzen.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!In welchem Umfang lässt sich das Home Office absetzen?

Wenn Ihr Arbeitszimmer die geltenden Voraussetzungen erfüllt, stellt sich die Frage, in welchem Umfang Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen können. Das Finanzamt unterscheidet drei Varianten: Im ersten Fall haben Sie einen Arbeitsplatz im Büro, den Sie vorwiegend nutzen, und haben Ihr Arbeitszimmer nur ergänzend eingerichtet, um gelegentlich im Home Office zu arbeiten. In diesem Fall können Sie das Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzen. Die zweite Variante betrifft Angestellte, die bei ihrem Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Das gilt zum Beispiel für Außendienstmitarbeiter oder Lehrer, die zu Hause korrigieren oder den Unterricht vorbereiten müssen. Sie können maximal 1.250 Euro ihrer Aufwendungen für ihr Home Office steuerlich geltend machen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, was zum Beispiel bei einem Autor oder einem freien Journalisten der Fall ist, können Sie Ihre Aufwendungen in voller Höhe steuerlich absetzen. Dazu zählen die anteiligen Kosten für Miete und Nebenkosten sowie Ausgaben für die Ausstattung des Zimmers.

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