Wer die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchte, tut dies bei der Agentur für Arbeit pressmaster, Fotolia

20. April 2018, 10:02 Uhr

So geht's richtig Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe bean­tra­gen: Wer bekommt sie?

Eine Berufsausbildung direkt im Heimatort? Heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit: Wenn Auszubildende einen eigenen Hausstand gründen müssen, aber nur ein geringes Einkommen haben, kann dieser Zuschuss bei der Finanzierung der Ausbildung helfen.

In jeder Lebenslage rundum abgesichert.>>

Vor­aus­set­zun­gen: Welche Aus­bil­dun­gen sind förderfähig?

Förderfähig sind sowohl anerkannte Ausbildungen als auch  sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB).

Wichtig: Die Ausbildung muss tatsächlich in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden. Dazu gehören viele handwerkliche und kaufmännische Berufe. Welche genau, das listet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) jedes Jahr in einem Verzeichnis auf. Eine schulische Ausbildung wird nicht gefördert – angehende Erzieher, Dolmetscher oder Krankenpfleger gehen zum Beispiel leer aus.

Wichtig auch: In der Regel wird nur die erste Ausbildung gefördert.

Damit berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen anerkannt werden, müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen, etwa hinsichtlich der Qualifikationen der Lehrer oder auch der Inhalte der Lehrpläne. So soll sichergestellt werden, dass es sich um eine sinnvolle berufliche Bildung handelt. Zu den anerkannten Bildungsmaßnahmen gehören auch solche, die auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten.

Vor­aus­set­zun­gen: Wer kann die Beihilfe beantragen?

Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe ist die finanzielle Bedürftigkeit. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Der Aus­zu­bil­den­de macht seine Aus­bil­dung so weit entfernt von zu Hause, dass eine tägliche Heimfahrt zu viel Zeit kosten würden.
  • Oder: Er ist min­des­tens 18 Jahre alt.
  • Oder: Er ist ver­hei­ra­tet (bzw. in einer Lebenspartnerschaft).
  • Oder: Er hat min­des­tens ein Kind.
  • Oder: Er kann aufgrund sozialer Probleme nicht bei den Eltern wohnen.

In den letztgenannten Fällen ist die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsbetrieb unerheblich.

Wann gilt ein Aus­zu­bil­den­der als bedürftig?

Um die Bedürftigkeit eines Auszubildenden festzustellen, werden folgende Einnahmen herangezogen:

  • Aus­bil­dungs­ver­gü­tung des Antragstellers
  • Jah­res­ein­kom­men der Eltern
  • ggf. Jah­res­ein­kom­men des Ehe­part­ners oder Lebensgefährten

Das eigene Einkommen wird vollständig auf den gesetzlich festgeschriebenen Gesamtbedarf angerechnet, das der Eltern und des Ehe-/Lebenspartners nur, soweit es die jeweiligen Freibeträge übersteigt.

Als bedürftig gilt dann, wer trotz des eigenen Einkommens und möglicher Unterhaltsleistungen nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um Lebensunterhalt, Miete, Fahrtkosten und Ähnliches zu bestreiten.

Nur bestimmte Ausbildungen sind förderfähig                                                                                                                                     ©MonkeyBusiness

Welche Ent­fer­nung zum Eltern­haus gilt als unzumutbar?

Entscheidend ist bei der Bewertung nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die Wegezeit. Dabei wird jeder Einzelfall von der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Wenn der Auszubildende auch mit der günstigsten Verkehrsanbindung insgesamt mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückweg benötigt, stehen die Chancen erfahrungsgemäß gut, dass die Entfernung als unzumutbar eingestuft wird.

In welcher Höhe wird Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe gezahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit orientiert sich bei der Ermittlung der Höhe der Beihilfe am Bedarf für Studierende, der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt ist. Dabei ergeben sich folgende Sätze:

  • 372 Euro pauschal für den Grundbedarf
  • 166 Euro pauschal für Miete
  • 84 Euro Miet­zu­schuss, sollte die Miete darüber liegen
  • 13 Euro pauschal für Arbeitskleidung

Dazu können mit entsprechenden Nachweisen Fahrtkosten bis zu einem maximalen Betrag von 476 Euro monatlich gefördert werden. Gerechnet wird immer der Preis für die günstigste Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Folgende Wegstrecken sind anrechenbar:

  • Fahrten zur Ausbildungsstätte
  • Fahrten zur Berufsschule
  • eine monat­li­chen Heimfahrt

Diesem Gesamtbedarf werden nun die Einkünfte des Auszubildenden und die seiner Eltern und gegebenenfalls des Ehe-/Lebenspartner abzüglich der entsprechenden Freibeträge gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Betrag, der dem Auszubildenden monatlich ausgezahlt wird.

Tipp: Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit kann jeder Interessierte mit dem Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner ausrechnen, ob und in welcher Höhe er mit einem Zuschuss rechnen kann.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Start ins Berufsleben beginnt also ohne Belastungen durch ein Darlehen.

Wann und wo kann ein Antrag auf Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe gestellt werden?

Grundsätzlich gilt: Berufsausbildungsbeihilfe kann erst beantragt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits unterzeichnet vorliegt. Dann aber sollte er schnell gestellt werden, denn der Anspruch auf Beihilfe entsteht erst ab dem Monat der Antragstellung, frühestens mit der Aufnahme der Ausbildung.

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellt man bei der Bundesagentur für Arbeit – das ist auch online möglich.

Die Berufsausbildungshilfe kann erst beantragt werden, wenn der Ausbildungsvertrag unterzeichnet ist                     ©GaudiLab

Welche Unter­la­gen werden benötigt?

Mit dem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • unter­schrie­be­ner Ausbildungsvertrag
  • aus­ge­füll­ter Fra­ge­bo­gen zum Ausbildungsbetrieb
  • Miet­ver­trag
  • Nachweis über das Einkommen der Eltern aus dem Vorjahr (Steu­er­be­scheid oder Ähnliches)
  • ggf. Nachweis über das Einkommen des Ehe- oder Lebens­part­ners (Steu­er­be­scheid oder Ähnliches)

Weitere Unterlagen fordert die Agentur für Arbeit bei Bedarf an.

Wie lange wird Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe gezahlt?

Bei einer Ausbildung wird die Berufsausbildungsbeihilfe für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährt; bei berufsbildenden Maßnahmen für 12 Monate. Danach muss die Leistung erneut beantragt werden. Mit steigender Ausbildungsvergütung verändert sich mitunter auch die Höhe der Beihilfe. Unter Umständen kann der Anspruch auch ganz erlöschen, wenn die Einkünfte nun deutlich höher sind.

Um sicherzustellen, dass die Zahlungen möglichst nahtlos weiterlaufen, sollte der Antragsteller den Wiederholungsantrag rechtzeitig einreichen – die Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit kann ein paar Wochen dauern.

Aus­bil­dung im Ausland – Beihilfe möglich

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

Grundsätzlich kann die Berufsausbildungsbeihilfe auch bei einer Ausbildung oder Vorbereitungsmaßnahme im Ausland gewährt werden. Dazu müssen allerdings noch weitere Bedingungen erfüllt werden.

Findet nur ein Teil der Ausbildung im Ausland statt:

  • darf dieser Teil nicht mehr als ein Jahr dauern
  • muss der im Ausland statt­fin­den­de Teil hin­sicht­lich der Gesamt­dau­er ange­mes­sen erscheinen

 

Findet die Ausbildung ausschließlich im Ausland statt:

  • muss die Aus­bil­dung im Ausland dem Berufs­ziel des Antrag­stel­lers besonders dienlich sein
  • und amtlich bestätigt werden, dass die Aus­bil­dung im Ausland einer betrieb­li­chen Aus­bil­dung in Deutsch­land gleich­ge­stellt ist.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.