Arbeitslosengeld beantragen in 4 Schritten Janina Dierks, Fotolia

30. Oktober 2018, 9:10 Uhr

So geht's richtig Arbeits­lo­sen­geld bean­tra­gen in 4 Schritten

Wer Arbeitslosengeld beantragen will, der sollte sich möglichst früh darum kümmern: Damit die staatliche Unterstützung rechtzeitig fließt, ist es wichtig, bestimmte Fristen einzuhalten und die richtigen Unterlagen parat zu haben.

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Wer kann Arbeits­lo­sen­geld beantragen?

Wer seinen Job verliert, kann in vielen Fällen Arbeitslosengeld beantragen. Diese Leistung wird oft auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Davon abzugrenzen ist Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich als Hartz IV bekannt ist. Um Arbeitslosengeld I beantragen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen – und zwar folgende: Antragsteller müssen ...

  • ... arbeits­los sein oder einen Job mit einer Arbeits­zeit von weniger als 15 Stunden pro Woche haben.
  • ... in den vor­an­ge­gan­ge­nen zwei Jahren min­des­tens zwölf Monate ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt gewesen sein. Auch Eltern­zeit wird zur soge­nann­ten Anwart­schafts­zeit  angerechnet.
  • ... dem Arbeits­markt zur Verfügung stehen, also willens und in der Lage sein, eine neue Stelle anzutreten.
  • ... jünger als 65 Jahre sein.

1. Arbeit­su­chend melden

Sobald der Jobverlust feststeht, müssen sich Betroffene bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend melden. Das sollte spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses geschehen. Kommt die Kündigung kurzfristiger, hat der Antragsteller drei Tage Zeit, nachdem er von seiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfahren hat.

Diese Fristen sind übrigens auch bei beendeten Ausbildungsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen einzuhalten. Wer die Fristen nicht einhält, muss mit einer Kürzung des Arbeitslosengelds rechnen.

Die Meldung kann sowohl telefonisch (0800 4 5555 00, gebührenfrei) als auch nach vorheriger Registrierung online bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

2. Unter­la­gen zusammenstellen

Um sich im nächsten Schritt arbeitslos zu melden, sind mehrere Unterlagen notwendig. Die Agentur für Arbeit verlangt:

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass mit gültiger Mel­de­be­stä­ti­gung sowie gege­be­nen­falls Auf­ent­halts­er­laub­nis und Arbeitserlaubnis
  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­aus­weis
  • Kün­di­gungs­schrei­ben bezie­hungs­wei­se Arbeits­ver­trag/Arbeitsbescheinigung
  • Lebens­lauf

Unter Umständen werden zusätzlich folgende Dokumente verlangt:

  • Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le
  • Bewil­li­gungs­be­scheid, falls bereits früher Arbeits­lo­sen­geld, Arbeits­lo­sen­hil­fe oder Unter­halts­geld gezahlt wurde
  • Beschei­ni­gun­gen über bezogenes Kran­ken­geld oder ein Nebeneinkommen

Die spätere Bearbeitung geht schneller, wenn die Dokumente vollständig sind und nicht nach und nach eingereicht werden. Im Zweifel klärt ein Anruf bei der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Papiere im Einzelfall gebraucht werden.

3. Arbeits­los melden

Zuständig dafür ist die örtliche Agentur für Arbeit, die auf Anfrage einen Termin vergibt. Dann sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen. Die Meldung ist ausschließlich persönlich möglich.

4. Antrag auf Arbeits­lo­sen­geld ausfüllen

Den Antrag auf Arbeitslosengeld gibt es bei der Agentur für Arbeit sowie über deren Online-Seite. Das Formular ist vollständig auszufüllen und anschließend bei der Agentur für Arbeit – auch per Internet möglich – abzugeben. Bis über den Antrag auf Arbeitslosengeld entschieden ist, vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Online eingereichte Anträge werden oft zügiger bearbeitet.

Für welche Dauer gibt es Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld I wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der Antragsteller arbeitslos gemeldet hat. Das heißt also auch rückwirkend zu diesem Termin. Wichtig: Es wird nur zeitlich begrenzt gewährt – maximal für 24 Monate. Im Einzelfall ergibt sich die Dauer aus der Anzahl der Monate, während der ein Betroffener innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Je mehr Monate das waren, desto länger ist die Bezugsdauer, die in mehreren Stufen gestaffelt ist.

So ergibt sich beispielsweise nach insgesamt zwölf gearbeiteten Monaten ein Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Der Anspruch beträgt ein Jahr, wenn zuvor 24 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.  Die maximale Leistungsdauer von zwei Jahren tritt nach 48 gearbeiteten Monaten ein, sofern der Antragsteller das 58. Lebensjahr vollendet hat.

Hat sich während der Unterstützungszeit keine neue Arbeitsstelle ergeben, bekommen die Betroffenen unter bestimmten Umständen eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld sein.

Die Höhe von Arbeitslosengeld

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Wie viel Arbeitslosengeld es gibt, hängt vom vorherigen Verdienst ab. Herangezogen werden dafür:

  • das zuletzt erhaltene ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Netto-Arbeitsentgelt
  • die bisherige Lohnsteuerklasse

Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt 2018 bei einem Monatsbruttoeinkommen von 6.500 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise bei 5.800 Euro (Ostdeutschland). Verdient jemand mehr, wird das Einkommen nur bis zur Höhe dieser Grenze berücksichtigt.

Davon ausgehend erhalten Arbeitslose mit Kind 67 Prozent des einstigen Netto-Arbeitsentgelts, ohne Kind sind es 60 Prozent.

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