Frau unterhält sich mit Mann. © iStock/fizkes

25. Februar 2020, 13:49 Uhr

Durchatmen Abmahnung: Was tun? 6 wichtige Schritte für Arbeitnehmer

Das wünscht sich niemand: Dein Chef überreicht dir eine Abmahnung. Vielleicht bist du dir keiner Schuld bewusst und geradewegs schockiert – vielleicht hast du es schon befürchtet. Ganz egal, ob die Verwarnung berechtigt ist oder nicht: Wichtig ist jetzt, dass du besonnen reagierst, um spätere Nachteile zu vermeiden. Du hast genügend Zeit, die Abmahnung inhaltlich und formell zu prüfen – oder sie gar zurücknehmen zu lassen. So solltest du jetzt vorgehen.

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  1. Ruhe bewahren – und nicht sofort rechtfertigen

Händigt dir dein Vorgesetzter eine Abmahnung aus, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Auch wenn dein Chef dich womöglich in ein Gespräch verwickeln oder dir gar eine Rechtfertigung entlocken will: Äußere dich zunächst weder mündlich noch schriftlich zur Abmahnung, sondern nehme sie einfach nur ruhig und höflich entgegen. Manche Vorgesetzte versuchen auch, eine Frist zu setzen, bis zu der du eine Stellungnahme abgeben sollst. Doch dazu bist du nicht verpflichtet, also lass dich davon nicht nervös machen.

Ernst nehmen solltest du die Abmahnung natürlich schon. Denn sie ist ein deutlicher Hinweis, dass man dich und dein Verhalten am Arbeitsplatz sehr genau beobachtet. Dass nach drei Abmahnungen zwangsläufig die Kündigung folgt, gehört zwar ins Reich der Mythen. Doch es ist ein deutlicher Warnschuss, den dein Chef damit abgibt.

Wichtig zu wissen: Abmahnungen müssen bestimmte formale Kriterien erfüllen, damit sie überhaupt wirksam sind.

  1. Abmahnung nicht unterschreiben

Es kommt vor, dass Vorgesetzte verlangen, eine Empfangsbestätigung oder die Abmahnung selbst direkt zu unterschreiben. Hier ist Vorsicht geboten. Allein den Erhalt des Dokuments kannst du bedenkenlos bestätigen. Doch genaues Lesen ist hier immens wichtig. Denn mitunter enthalten Empfangsbestätigungen Formulierungen, hinter denen sich ein Schuldeingeständnis verbirgt – und das du dann ungewollt mit unterschreibst. Daher gilt: möglichst nichts unterzeichnenDie Abmahnung selbst auf keinen Fall. Und eine Empfangsbestätigung auch nur dann, wenn sie einzig und allein die Aussage enthält, dass dir die Abmahnung ausgehändigt wurde.

  1. Prüfen, ob die Abmahnung berech­tigt ist

Für eine Abmahnung braucht es triftige Gründe: Kein Chef darf aus einer Laune oder Meinungsverschiedenheit heraus eine Abmahnung erteilen. Auch wenn du für längere Zeit nicht arbeiten kannst, weil du krank bist, ist das kein Grund für eine Abmahnung. Wenn dein Verhalten aber Arbeitsabläufe beeinträchtigt oder den Betriebsfrieden stört, darf dein Arbeitgeber dich dafür abmahnen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn du ständig zu spät zur Arbeit erscheinst oder dich beleidigend gegenüber Kollegen oder Kunden geäußert hast.

Grundsätzlich muss ein Verstoß gegen deine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegen. Das bedeutet auch: Wenn du einen Auftrag verbockt hast, der laut Arbeitsvertrag gar nicht zu deinen Aufgaben gehört, darfst du dafür nicht abgemahnt werden.

Bist du dir keiner Schuld bewusst oder unsicher, ob die Abmahnung in deinem Fall gerechtfertigt ist, solltest du dich von einem Experten rechtlich beraten lassen.

  1. Soll ich mich entschuldigen?

In vielen Fällen weiß man selbst am besten, ob die Abmahnung angemessen ist oder nicht. Ist tatsächlich etwas schiefgelaufen oder hast du dich unprofessionell verhalten? Dann kann ein klärendes Gespräch oder eine Entschuldigung deinerseits womöglich die Wogen glätten.

Unter Umständen zieht dein Chef die Abmahnung sogar zurück, wenn du dich einsichtig zeigst. Dann bist du diesen Makel in deiner Personalakte – dort wird die Abmahnung nämlich dokumentiert – wieder los. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, kann es sinnvoll sein, ihn in die Angelegenheit einzubeziehen.

Findest du die Abmahnung hingegen übertrieben oder gar unberechtigt, solltest du mit Entschuldigungen sehr vorsichtig sein. Je nachdem, wie sie formuliert ist, können sie später oder vor Gericht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

  1. Mehr Informationen zum Thema ArbeitsrechtsschutzSchrift­li­che Gegen­dar­stel­lung zur Per­so­nal­ak­te geben?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht darauf, eine schriftliche Gegendarstellung zur Abmahnung abzugeben. Darin schilderst du den Sachverhalt aus deiner Perspektive und trägst im Idealfall Zeugenaussagen und Dokumente zusammen, die dies belegen. Die Gegendarstellung muss das Unternehmen dann gemeinsam mit der Abmahnung in deiner Personalakte aufbewahren.

Eine Gegendarstellung kann deine Position stärken, wenn es später zu einer Kündigung kommt, gegen die du gerichtlich vorgehst. Allerdings kann sich eine Gegendarstellung im Fall einer späteren Kündigungsschutzklage auch als taktisch unklug erweisen. Denn dann kennt dein Arbeitgeber bereits deine Argumente und kann gezielt daran arbeiten, sie zu entkräften.

Und schließlich kann es auch Situationen geben, in denen du die Stimmung am Arbeitsplatz mit einer Gegendarstellung nur weiter aufheizt. Dies könnte dich letztendlich nur weiter nach oben auf die Abschussliste bringen, sodass es manchmal klug ist, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn die Abmahnung legitim war.

Eine feste Frist für den Widerspruch gibt es übrigens nicht. Theoretisch kannst du ihn also auch noch Jahre später einlegen. Du kannst also in Ruhe überlegen, ob du gegen die Gelbe Karte des Arbeitgebers vorgehen willst oder die Sache auf sich beruhen lässt. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger wird es aber häufig, den Sachverhalt zu belegen. Falls du dich für eine Gegendarstellung entscheidest, lass dich am besten von einem Anwalt bezüglich des Inhalts beraten.

  1. Gegen Abmahnung klagen? Nur als letzten Schritt!

Theoretisch sieht das Arbeitsrecht auch die Möglichkeit vor, gegen eine Abmahnung zu klagen. Gibt dir das Arbeitsgericht recht, muss der Arbeitnehmer die Abmahnung aus deiner Personalakte entfernen. Dies klingt zunächst nach einem logischen Schritt, insbesondere bei unberechtigter Abmahnung.

Doch bevor du diesen Schritt gehst, solltest du dir dringend juristischen Rat einholen. Je nach individueller Vorgeschichte, Situation und Arbeitgeber ist es nicht in allen Fällen klug, sofort mit derart harten Bandagen vorzugehen. Und selbst wenn du recht bekommst: Für ein angenehmeres Arbeitsklima dürfte das nicht sorgen. Vermutlich wird sich die angespannte Lage noch verschärfen.

Gut zu wissen: Solltest du später eine Kündigung erhalten, die sich auf die erteilte Abmahnung stützt, wird diese im Falle einer Kündigungsschutzklage ohnehin genau überprüft.

 

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