Kind und Mutter sitzen auf dem Sofa und haben einen Streit © iStock.com/Dima Berlin

26. November 2025, 10:17 Uhr

Durchatmen Was ist ein Schul­ver­weis? Gründe und Kon­se­quen­zen erklärt

Ein Schulverweis ist erstmal ein Schock. Doch ist der erste Schreck verdaut, stellt sich schnell die Frage: Kann ich dagegen angehen? Oder muss mein Kind jetzt wirklich die Schule wechseln? Unter welchen Voraussetzungen ein Schulverweis ausgesprochen wird, was die Konsequenzen davon sind und wie man ihm widersprechen kann, erfährst du hier.

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Was bedeutet ein Schul­ver­weis und wann bekommt man ihn?

Bei einem Schulverweis handelt es sich um die härteste Ordnungsmaßnahme, die eine Schule treffen kann. Der Verweis hat nämlich zur Folge, dass das betroffene Kind vom Besuch der Schule dauerhaft ausgeschlossen wird. Meist wird dadurch ein Schulwechsel nötig.

Bevor ein Verweis von der Schule ausgesprochen wird, müssen andere Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen vergebens gewesen sein. Das kann z. B. sein:

  • ein schrift­li­cher Verweis, also eine formale Ermahnung, um Schüler auf ihr Fehl­ver­hal­ten hinzuweisen
  • die Über­wei­sung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  • der vor­rü­ber­ge­hen­de Aus­schluss vom Unter­richt, etwa für einen Tag oder mehrere Wochen, sowie der Aus­schluss von sonstigen schu­li­schen Veranstaltungen

Zu einem Schulverweis kommt es also nur, wenn wiederholt und/oder besonders schwer gegen die Schulordnung oder weitere schulrechtliche Vorgaben verstoßen wurde. Es müssen also schwerwiegende Gründe vorliegen. Gemäß Gesetz muss ein Schulverweis von einem zuständigen Gremium angeordnet werden. Meist ist das die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.

Info

Vor­aus­set­zun­gen und Gründe für einen Schulverweis

Einfach so aus dem heiteren Himmel kommt ein Schulverweis meist nicht. Es kommt vor allem auf die Intensität und die Wiederholungsrate von Vergehen an. So kann es z. B. zu einem Schulverweis kommen, wenn ein Schüler

  • wie­der­holt den Unter­richt und Klas­sen­ka­me­ra­den stark stört und trotz mehr­fa­cher Ermah­nun­gen sein Verhalten nicht ändert.
  • die Teilnahme am Unter­richt ver­wei­gert oder sich Anwei­sun­gen von Lehrern widersetzt.
  • wie­der­hol­tes und schweres Mobbing oder Gewalt ausübt.
  • Straf­ta­ten begeht, wie etwa das Beklauen von Mit­schü­lern, ihm Sach­be­schä­di­gung nach­ge­wie­sen wird oder pornografische/illegale Inhalte von ihm wei­ter­ver­brei­tet wurden.

Bei besonders schwerwiegenden und gravierenden Verstößen kann unter Umständen auch direkt ein Schulverweis ohne Abmahnung ausgesprochen werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Sicherheit des Lehrpersonals oder der Mitschüler und Mitschülerinnen akut gefährdet ist.

Kon­se­quen­zen: Was passiert bei einem Schulverweis?

Grundsätzlich folgt ein Schulverweis den Regeln des jeweiligen Bundeslandes, das heißt des jeweiligen Landesschulgesetzes (SchulG). Welche Art des Schulverweises ausgesprochen wird und welche Konsequenzen das hat, kommt also immer auf die Situation und das Bundesland an.

In § 53 des Landesschulgesetztes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind zum Beispiel folgende Ordnungsmaßnahmen festgehalten:

  • Androhung der Ent­las­sung von der Schule (§ 53 SchulG NRW Abs. 4)
  • Ent­las­sung von der Schule (§ 53 SchulG NRW Abs. 5)
  • Androhung der Ver­wei­sung von allen öffent­li­chen Schulen des Landes durch die obere Schul­auf­sichts­be­hör­de (§ 53 SchulG NRW Abs. 6)
  • Ver­wei­sung von allen öffent­li­chen Schulen des Landes (§ 53 SchulG NRW Abs. 7)

Im schlimmsten Fall können Schüler und Schülerinnen also von allen Schulen des Bundeslandes verwiesen werden. So weit kommt es allerdings selten. Laut Bayerischem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) etwa kommt „der Ausschluss von allen Schulen“ erst dann infrage, …

„…wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist.“ (Art. 86 Abs. 12 BayEUG).

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Bevor auf einer Konferenz der Schulverweis beschlossen wird, gibt es oftmals eine Anhörung. Hier haben betroffene Schüler und Eltern die Möglichkeit, Stellung zu dem Vorfall zu beziehen. Aber: So eine Anhörung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bis es eine Entscheidung gibt, kann eine Suspendierung gegen den Schüler ausgesprochen werden.

Wichtig: Gibt es keine andere Schule, die den Schüler oder die Schülerin aufnehmen will oder kann, ist die Durchsetzung eines Schulverweises in der Regel nicht möglich. Schließlich muss die geltende Schulpflicht eingehalten werden. Das heißt, der betroffene Schüler muss weiterhin die Schule besuchen.

Gut zu wissen: Ein Schulverweis steht nicht im Zeugnis, wird aber in der Schulakte vermerkt.

Vater und Sohn führen ein Streitgespräch vor der Schule
© iStock.com/SDI Productions

Was tun bei einem ange­droh­ten Schulverweis?

Ist bei dir die schriftliche Androhung eines Schulverweises für dein Kind eingegangen, fragst du dich sicher sofort, was ihr dagegen tun könnt. Müsst ihr das einfach so hinnehmen? Nein.

Zunächst solltest du das Gespräch mit deinem Kind suchen. Seid ihr der Meinung, dass der Verweis oder die Androhung eines Schulverweises ungerechtfertigt ist, solltet ihr aktiv werden.

  1. Sucht die Schul­lei­tung auf: In einer Gegen­vor­stel­lung könnt ihr der Schul­lei­tung erklären, weshalb der Verweis aus eurer Per­spek­ti­ve nicht gerecht­fer­tigt ist. Bleibt am besten ruhig, sachlich und kooperativ.
  2. Nehmt Beweise mit: Wird deinem Kind konkret ein Vergehen vor­ge­wor­fen, sammelt ihr am besten Beweise, die das Gegenteil bezeugen oder die Vorwürfe ent­kräf­ten, wie z. B. Zeugenaussagen.
  3. Schlagt einen Kom­pro­miss vor: Macht kon­struk­ti­ve Lösungs­vor­schlä­ge, wie die Situation sich bessern könnte und Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.

Ist die Schulleitung nicht bereit für einen Kompromiss und es droht nach wie vor der Schulverweis für dein Kind, habt ihr die Möglichkeit, eine formlose Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzureichen. Die kann überprüfen, ob das Vorgehen der Schule mit geltendem Schulrecht übereinstimmt.

Je nach Schule, die dein Kind besucht, wendet ihr euch an verschiedene Stellen:

  • Grund­schu­le oder Mit­tel­schu­le: Staat­li­ches Schulamt und die Regierung
  • För­der­schu­len oder Berufs­schu­le: Zustän­di­ge Regierung
  • Real­schu­le, Gymnasium oder beruf­li­che Ober­schu­le: Minis­te­ri­al­be­auf­trag­ter
Info

Muss man den Schul­ver­weis unterschreiben?

Ein schriftlicher Schulverweis ist ein Dokument, das euch über den Schulverweis in Kenntnis setzen soll. In der Regel muss dieser nicht unterschrieben werden. Wenn ihr zu einer Unterschrift aufgefordert werdet, dient dies meist lediglich als Bestätigung, dass ihr den Verweis zur Kenntnis genommen habt.

Habt ihr dazu Fragen? Dann könnt ihr euch als Kunden von ADVOCARD jederzeit und kostenlos rechtlich beraten lassen.

Wider­spruch gegen Schul­ver­weis einreichen

Hat dein Kind einen Schulverweis erhalten, so könnt ihr gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) rechtlich dagegen angehen. Ihr müsst zusammen mit dem schriftlichen Schulverweis zum Beispiel auf die Option eines Widerspruchs hingewiesen werden.

Im Zuge dieser sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung solltet ihr auch über die Fristen informiert werden, wie lange ihr für einen Widerspruch Zeit habt.In der Regel muss ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens eingereicht werden.

Und so läuft das Ganze ab:

  1. For­mu­liert den Wider­spruch schrift­lich und schickt ihn am besten per Ein­schrei­ben an die zustän­di­ge Behörde.
  2. Begründet in eurem Schreiben, warum der Schul­ver­weis rechts­wid­rig ist etwa, weil er nicht ver­hält­nis­mä­ßig ist oder ein Ver­fah­rens­feh­ler vorliegt. Das ist z. B. der Fall, wenn z. B. keine Klas­sen­kon­fe­renz zuvor über das Vorgehen beraten hat.
  3. Solange euer Wider­spruch nicht bear­bei­tet und die Ange­le­gen­heit nicht geklärt ist, darf dein Kind weiterhin die Schule besuchen (Sus­pen­siv­ef­fekt).
  4. Bei Ablehnung eures Wider­spruchs könnt ihr gegen den Schul­ver­weis klagen.

Wichtig: Möchtest du rechtliche Schritte gehen, solltest du dir spätestens jetzt Hilfe von einem Anwalt holen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Übrigens: Ein „einfacher“ schriftlicher Verweis, der Schüler ermahnen soll, ist kein Verwaltungsakt und stellt somit keine rechtliche Regelung dar. Hiergegen kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Wenn du Kunde von ADVOCARD bist, findest du bei unserem Service-Navi rund um die Uhr Unterstützung und Rat bei rechtlichen Angelegenheiten – ob telefonisch oder online per Chat.

FAQ

  • Was ist ein Schulverweis?

Ein Schulverweis ist die härteste Ordnungsmaßnahme, die eine Schule ergreifen kann, wenn alle anderen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen keinen Erfolg hatten (Ermahnungen, Versetzen in Parallelklasse, temporäre Suspendierung). Der betroffene Schüler wird vom Besuch der Schule ausgeschlossen, sodass ein Schulwechsel nötig wird.

  • Was tun bei einem Schulverweis?

Bei der Androhung eines Schulverweises können Eltern und Kinder bei der Schulleitung vorstellig werden und den zugrundeliegenden Vorfall aus ihrer Perspektive schildern und eigene Lösungsvorschläge machen. Vor einem endgültigen Schulverweis gibt es meist die Möglichkeit, eine Anhörung vor der Klassenkonferenz zu erwirken. Ist der Schulverweis erst einmal festgesetzt, lässt sich Widerspruch einreichen und ggf. gegen den Verweis klagen.

  • Was passiert bei einem Schulverweis?

Die Eltern und das betroffene Kind werden schriftlich über den Schulverweis informiert. Zuvor fand in der Regel eine Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleitung statt. Das Kind wird mit sofortiger Wirkung der Schule verwiesen und muss die Schule wechseln. Wenn Eltern einen Widerspruch einlegen, hat das Kind das Recht, weiterhin die Schule zu besuchen, bis der Widerspruch entweder abgelehnt oder ihm stattgegeben wurde.

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