
6. Dezember 2017, 15:18 Uhr
Vertragsdetails beim Autokauf Darlehensvertrag bei Autofinanzierung: Widerruf möglich
Wenn in einem Darlehensvertrag zum Zwecke der Autofinanzierung nicht ausreichend klar wird, wie die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, und wenn der Kreditnehmer nicht ausreichend über sein Kündigungsrecht aufgeklärt wird, kann er den Vertrag auch noch Jahre später widerrufen. Das entschied aktuell das Landgericht Berlin (AZ 4 O 150/16).
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Darlehensvertrag muss über Kündigungsrecht aufklären
Grundsätzlich können Sie einen Darlehensvertrag binnen zwei Wochen widerrufen. Da es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis handelt, können Sie ihn nach § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch aus wichtigen Gründen außerhalb der Frist kündigen. Wenn der Vertrag darüber keine oder nur unzureichende Angaben enthält, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist erst, wenn Sie die entsprechenden Informationen dazu erhalten.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss erkennbar sein
Wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen, erhält die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinseinnahmen. Der Darlehensvertrag muss keine genaue mathematische Darstellung der Berechnung enthalten, wohl aber erkennen lassen, welche Methode dafür angewandt wird.
Aktueller Fall: Rückabwicklung der Autofinanzierung nach mehreren Jahren
Im aktuellen Fall hatte ein Mann im Sommer 2014 einen VW Touran für 22.800 Euro gekauft. Davon bezahlte er 8.000 Euro sofort; der Rest sollte über einen Darlehensvertrag mit der Autobank abbezahlt werden. 2016 widerrief der Mann seine Einwilligung in den Vertrag und forderte die Bank zur Rückabwicklung auf.
Als diese sich weigerte, ging die Sache vor Gericht. Da der Vertrag sowohl bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als auch bei den Erklärungen zum Kündigungsrecht Lücken aufwies, konnte der Mann den Vertrag tatsächlich noch widerrufen.
Folgen des Widerrufs bei einer Autofinanzierung
Wenn Sie den Darlehensvertrag für die Autofinanzierung erfolgreich widerrufen, bekommen Sie das bereits bezahlte Geld zurück und müssen Ihrerseits den Wagen an den Händler zurückgeben. Wenn Sie das Auto zwischenzeitlich stark genutzt haben, müssen Sie dafür einen Wertersatz leisten. Als Berechnungsgrundlage dienen dafür die gefahrenen Kilometer. Im aktuellen Fall waren das rund 3.900 Euro für 250.000 Kilometer.
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