Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie penibel auf Mängel achten M. Schuppich, Fotolia

9. Mai 2017, 10:08 Uhr

Ärger beim Autokauf Vom Autokauf zurück­tre­ten: Diese Gründe berechtigen

Wenn Sie mit Ihrem neuen Wagen unzufrieden sind, möchten Sie vielleicht vom Autokauf zurücktreten. Hierfür müssen allerdings bestimme Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie das Recht auf Ihrer Seite haben.

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Der Rücktritt vom Auto­kauf­ver­trag braucht einen guten Grund

Egal, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – es besteht kein generelles Rückgaberecht beim Autokauf. Lediglich bei Käufen nach dem Fernabsatzgesetz, zum Beispiel via Internet, ist ein Rücktritt vom Autokaufvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich.

Haben Sie das Fahrzeug aber bei einem Händler vor Ort gekauft, muss ein erheblicher Mangel vorliegen, damit ein Rücktritt erfolgen kann. Als erheblich gilt ein Mangel in der Regel, wenn die Kosten für dessen Behebung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen würden. Im Streitfall entscheidet darüber aber das Gericht. Wichtig ist auch, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, aber nicht im Autokaufvertrag festgehalten wurde. Als berechtigte Gründe für einen Rücktritt vom Kaufvertrag wurden in der Vergangenheit unter anderem folgende Mängel anerkannt: falsche Lackfarbe, dauerhaft quietschende Bremsen, niedrigere Motorleistung als in der Bestellung festgehalten sowie Schäden am Verdeck von Cabrios.

Vorgehen beim Rücktritt vom Autokauf

Haben Sie einen erheblichen Mangel festgestellt, informieren Sie den Verkäufer darüber. In den ersten sechs Monaten nach Abschluss liegt die Beweislast beim Händler: Er muss nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestand, als Ihnen das Fahrzeug übergeben wurde. Danach sind Sie in der Pflicht, zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt existierte. Setzen Sie eine Frist zur Behebung des Mangels - üblich sind 14 Tage. Dem Verkäufer stehen zwei Versuche zu, um entweder nachzubessern oder Ihnen ein neues mängelfreies Fahrzeug zu liefern. Erst wenn dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, haben Sie das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Teilen Sie dem Händler schriftlich mit, dass Sie vom Autokauf zurücktreten, da das Fahrzeug nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Eine Alternative zum kompletten Rücktritt vom Autokauf ist übrigens eine Preisminderung. Bei verschmerzbaren Fehlern wie einer falschen Lackfarbe kann dies eine sinnvolle Option sein.

Besondere Vorsicht beim Kauf von privater Hand

Beim Autokauf von Privatpersonen lässt sich das beschriebene Vorgehen in der Regel nicht anwenden. Doch den Kauf eines Gebrauchtwagens von privat können Sie unter Umständen rückgängig machen. Nämlich dann, wenn dabei eine arglistige Täuschung vorlag, beispielsweise eine Manipulation des Kilometerstands oder das Verschleiern eines Unfallschadens. In solchen Fällen können Sie umgehend vom Autokauf zurücktreten. Mitunter empfiehlt es sich, strafrechtliche Schritte gegen den Verkäufer einzuleiten und Schadenersatz zu fordern.

So sichern Sie sich beim Autokauf ab

Ein Autokaufvertrag ist bei gewerblichen Händlern Standard. Aber auch bei Privatkäufen sollten Sie einen schriftlichen Vertrag über den Autokauf aufsetzen. Mit der Formulierung "gekauft wie gesehen" schließen Privatverkäufer in der Regel die Haftung aus. Wenn Sie mit dem Verkäufer aber bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs beim Autokauf im Vertrag festhalten, können Sie später auch auf die Erfüllung dieser Vereinbarung bestehen.

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