Mobbing-Opfer müssen geschützt werden JackF, Fotolia

7. August 2017, 15:20 Uhr

Klassenversetzung Schüler-Mobbing: Opfer muss geschützt werden

Mobbing in der Schule ist leider keine Seltenheit.  In schweren Fällen sind Maßnahmen nötig, um das Mobbing-Opfer zu schützen. In einem vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelten Fall wurde der Haupttäter in eine andere Klasse versetzt. Dadurch verlor er seinen Platz in der Hochbegabtenklasse und musste auf die Begabtenförderung verzichten. Das Gericht erachtete diese Maßnahme aber als gerechtfertigt.

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Mobbing-Opfer durch Klas­sen­wech­sel geschützt

In dem Fall ging es um einen Schüler der neunten Klasse, der innerhalb der Hochbegabtenklasse stark am Mobbing eines Mitschülers beteiligt war. Das geschah unter anderem durch beleidigende Äußerungen im Klassenchat und die Bemerkung im Unterricht, man müsse den Mitschüler erschießen. Um das Mobbing-Opfer zu schützen, wurde der andere Teenager in eine Parallelklasse versetzt. Dagegen wehrte er sich vor Gericht: Er wollte weiterhin die Klasse besuchen, um die Begabtenförderung zu erhalten. Andere Mitschüler hätten sich ebenfalls am Mobbing beteiligt. Außerdem habe er nicht gewusst, dass der betroffene Junge unter seinen Attacken litt.

Kein Anspruch auf Begab­ten­för­de­rung für den Täter

Das Gericht hielt das Vorgehen der Schule allerdings für gerechtfertigt und wies die Klage ab (AZ AN 2 K 17.00250). Durch den dokumentierten Chatverlauf aus dem Klassenchat wurde für die Richter deutlich, dass der versetzte Teenager federführend am Mobbing in der Schule beteiligt gewesen war.

RechtsschutzDas erhebliche Fehlverhalten rechtfertige auch den Verlust der Begabtenförderung durch den Klassenwechsel. Zudem erklärte der Schulleiter, dass es seit der Versetzung des Haupttäters keine derartigen Probleme mehr in der Hochbegabtenklasse gebe.

Juris­ti­sche Mög­lich­kei­ten bei Mobbing in der Schule

Von Mobbing betroffene Schüler und deren Eltern sollten sich zuerst mit dem Klassenlehrer, der Schulleitung und den Eltern der Täter besprechen, bevor sie rechtliche Schritte ergreifen. Im äußersten Fall gilt: Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig und bei einigen Aspekten von Mobbing in der Schule handelt es sich um Straftaten, zum Beispiel bei Beleidigungen oder Verleumdung. Ein Anwalt kann in einem solchen Fall weiterhelfen und zu den juristischen Möglichkeiten beraten.

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